Nutzung DG durch Verm., aber keine Einrechnung in NK-Abrechnung (Grundst/Vers/KK...)

  • Hallo,

    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und sind erstaunt und erbost über die Abrechnungsschlüssel. (Es gibt noch so einige weitere massive Probleme mit diesen Menschen und wir haben uns jetzt endlich entschieden, uns zu wehren)

    Sorry, die Beschreibung hier wird jetzt nicht gerade kurz, aber nur so kann unser Problem verstanden werden, ungenaue Beschreibungen helfen niemandem weiter

    Wir wohnen in einem freistehenden Haus mit großem Garten, Haus hat EG, OG (wir) und einen Dachboden. Das Dachgeschoß hat eine Wäschetrockenraum 32 m² und dann noch eine Restfläche, die vom Vermieter soweit erkennbar als Lagerraum für alte Sachen genutzt wird. Diese Restfläche befindet sich hinter 2 abgesperrten Türen. Wir haben vom Vermieter die mündliche Information, dass er in der Zeit, in der er selbst das OG bewohnt hat, dort früher sein Büro hatte.

    HausFoto von oben: http://abload.de/image.php?img=ww16vonoben8ikpm.png

    Der Raum ist durch an die Dachbalken genagelte Holzplatten abgetrennt.

    http://abload.de/image.php?img=dsc01032d6swy.jpg

    Es gibt einen Stromzähler, der aber bei 5 kWh steht, wohl schon seit Ewigkeiten da hängt und innen die Plakette

    Wir haben noch nie gesehen oder mitbekommen, dass er diesen Raum betreten hat.

    Es geht keine ersichtliche Wasserleitung nach oben, also ist dort wohl keine Toilette vorhanden (Annahme). Im Wäschetrockenraum daneben befindet sich ein Heizkörper, dessen Zuleitung aus dem Vermieter-Raum (VM) kommt. http://abload.de/image.php?img=dsc010355vu4i.jpg

    Vom über 70 Jahre alten, sich als sehr korrekt und penibel gebenden Vermieter wurde ausdrücklich definiert, dass der Heizkörper im Wäschetrockenraum niemals auf 0 gedreht werden darf, da sonst die Leitung bei Frost platzen könnte - was sicherlich richtig ist.

    Wir gehen davon aus, dass sich hinter den Türen auch mindestens ein, aber sicherlich mehrere Heizkörper befinden, die alle auch auf * stehen und somit im Frostfall den großen VM-Raum beheizen werden.

    Heiz- und Warmwasserkosten werden über ista abgerechnet, ista-Meßstäbchen im Wäschetrockenraum momentan bei 0, wurde aber im Februar getauscht

    Durch das Schlüsselloch der Tür 1 ist erkennbar, dass der Boden mit Korkplatten ausgelegt ist, die lackiert sind = Wohnraumcharakter. An der Stirnseite befindet sich ein Heizkörper, an den ein alter Verdunster gehängt ist. Davor steht ein Tisch mit 2 Stühlen und einem Hocker daneben, man könnte also sofort zum Skatspielen beginnen. Ein Bild hängt an der Wand.

    Wir überlegen uns, eine Periskop-Kamera mit Schwanenhals auszuleihen, die durchs Schlüsselloch zu stecken, um zu sehen, ob da noch eine Toilette und mehr Heizkörper sind. Oder aufs Dach klettern und durchs Fenster schauen…

    Wir fragen uns:

    A) ob der Vermieter die Beheizung seines Raums heimlich oder unabsichtlich auf die Gesamtkosten der beiden Mietparteien abwälzt, da in der ista Abrechnung nur wir und die Mieter im EG auftauchen. Die Beheizung des Wäschetrockenraums wäre ja noch in Ordnung, aber nicht sein Raum auch noch.

    B) ob dadurch, dass in diesem Raum sich mindestens ein Tisch, ein Stuhl, Vorhänge (und ein oder mehrere (Annahme) Heizkörper befinden, der Raum zu einer Nutzeinheit (Lagerung von x, y und z) oder Wohneinheit wird und damit der Vermieter die Nebenkosten völlig falsch errechnet.

    Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … werden in der aktuellen NK-Abrechnung durch 2 Parteien geteilt.

    http://abload.de/image.php?img=nk-abrechnungaesnh.png

    Nachdem dieser Raum von ihm - soweit bisher ersichtlich - als Lager- oder Arbeitsraum genutzt wird, müsste es - nach unserer Auffassung her - durch anstatt durch 2 durch 3 geteilt werden.

    Frage:

    Wird durch das Vorhandensein von einem oder mehreren Heizkörpern, Korkboden und durch Möbel ein leeres DG zu einem nebenkostenpflichtigen Nutzraum / Wohnraum, zumal der VM früher ja dort auch gearbeitet hat?

    Wenn dieser Raum als richtige Wohnung ausgebaut wäre, und dort würde niemand wohnen, könnten uns ja nicht die entsprechenden Nebenkostenanteile auferlegt werden.

    Eine Bekannte hat uns gesagt, dass aufgrund der dritten Klingel an der Haustür (ohne Namen) und der Klingel vor der ersten verschlossenen Tür davon ausgegangen werden kann, dass der VM-Raum rechtlich gesehen -- eine Wohneinheit -- ist und somit die Nebenkostenaufschlüsselung völlig falsch ist, Grundsteuer, Versicherungen, Allgemeinstrom, … müssen durch 3 geteilt werden.

    Wie seht ihr Mietrechts-Profis das Ganze?

    vielen herzlichen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten

    Elmar

  • § 556a BGB Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Alle Räume, in welchen sich Heizkörper befinden und an den Strang angeschlossen sind, sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.
    Wenn auch keine oder nur sehr geringe Menge an Wärme abgegeben wurde, fallen jedoch mindestens die Grundkosten beim Nutzer der Räume an.

    Eine Teilung der Kosten durch 2 scheint mir deshalb fehlerhaft zu sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Juli 2016 um 19:47)

  • Hallo,

    selbst wenn es ein Lagerraum im Dachgeschoß ist, handelt es sich doch nicht um einen Wohnraum. Du hast den Vermieter doch noch nicht einmal dort gesehen.

    Wenn ich dann von diesen Stasimethoden lesen mit denen du versuchst deinem Vermieter einen erheblichen Teil der Betriebskosten aufzudrücken, dann kann ich das nicht unterstützen.

    Gruß
    H H

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