Gasversorger für Heizanlage 42% zu teuer

  • Hallo ihr Klugen und Wissenden,

    unser Vermieter hat einen Vertrag beim örtlichen Grundversorger abgeschlossen und 32.778 kWh Gas kosten 2300 €. Wir haben VM mehrfach unter Zeugen mündlich darauf aufmerksam gemacht, dass es erhebliche günstigere Gasanbieter gibt und VM hat nur lapidar darauf geantwortet, er wechsle nicht, da er schon zu alt dafür sei, er schon so lange bei diesem Anbieter sei und das alles zu kompliziert sei. Außerdem sei es nicht sicher, dass dann die Gasversorgung funktioniert. Er möchte das alles so bleibt, wie es ist.

    Nachdem wir unsere NK-Abrechnung incl. ista Berechnung erhalten hat stellen wir fest, dass es Gasanbieter gibt, die für dieselbe Menge Gas 1.355 € verlangen, der VM also um 945 € = ca. 42% über dem Tarif des günstigsten Anbieters liegt.

    Damit verstößt der VM doch eklatant gegen das ihm auferlegte Wirtschaftlichkeitsgebot.

    Was können wir tun?

    • Die NK-Abr um den entsprechenden Betrag mindern, da der VM erheblich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat?

    • VM komplett ausgefüllte Wechselformulare zukommen lassen, damit der über 70 Jahre alte VM nicht mehr denken muß, es sei alles so kompliziert? (Er müßte nur noch unterschreiben und wegschicken?)

    • Weitere NK-Vorauszahlungen nur unter Vorbehalt überweisen?

    • Ankündigen, die zukünftige NK-A um den Betrag zu mindern, der durch das falsche Haftenbleiben von V am jetzigen Versorger M zuviel berechnet?

    • Ein paar Russen vorbeischicken?

    Vielen Dank fürs Lesen, Eindenken und Antworten!

    Elmar


  • Damit verstößt der VM doch eklatant gegen das ihm auferlegte Wirtschaftlichkeitsgebot.


    Das würde ich auch so sehen.

    Zitat

    • Die NK-Abr um den entsprechenden Betrag mindern, da der VM erheblich gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat?


    Nein! Wo kämen wir da hin, wenn jeder Verbrauer sinen Preis selbst bestimmen könnte

    Zitat

    • VM komplett ausgefüllte Wechselformulare zukommen lassen, damit der über 70 Jahre alte VM nicht mehr denken muß, es sei alles so kompliziert? (Er müßte nur noch unterschreiben und wegschicken?)


    Wäre denkbat.

    Zitat

    • Weitere NK-Vorauszahlungen nur unter Vorbehalt überweisen?


    Nein.

    Zitat

    • Ankündigen, die zukünftige NK-A um den Betrag zu mindern, der durch das falsche Haftenbleiben von V am jetzigen Versorger M zuviel berechnet?


    Nein.

    Zitat

    • Ein paar Russen vorbeischicken?


    Den Import sollten Sie sich sparen. Schauen Sie lieber mal in der Rigaer Straße in Berlin nach.

  • Hallo Kolinum,

    Berlin ist zuweit weg... aber ich bleib schon friedlich...

    habe hier noch einen Musterbrief von Verbraucherzentralen gefunden:

    http://www.verbraucherzentrale.de/mediabig/224442A.pdf

    Ich fürchte, ohne Druck wird da nix gehen. Nur die Formulare schicken hilft wohl nicht weiter, denn er ist wohl schon zu alt dafür, es zu verkraften, dass er neue Verträge eingeht.

    Ich kann also Deiner Meinung nach nix anderes tun, als ihm die Wechselformulare zukommen lassen und darum bitten? Mehr echt nicht?

    Was tut man denn so allgemein, wenn ein VM gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt? Z.B. er engagiert einen Schneeräumdienst für 500 € und der im Nachbarort machts auch für 300 € und ich kann das beweisen?

    herzliche Grüße und vielen Dank für Deine Antwort!

    Elmar

  • Eine Klage bleibt Ihnen aber immer noch. Vielleicht sollten Sie einen Anwalt einschalten, keinen Mieterbund.
    Denn bei einer eventuiellen Klage würden Sie dann doch wieder einen Anwalt brauchen.
    Also keine Doppelausgabe.

  • ok, danke für die Antwort.

    Beim örtlichen Mieterbund gibt es eine RS-Versicherung mit 3 Monaten Wartezeit, was halten Sie von da eintreten und dann noch 3 Monate die Füße still halten?

    herzliche Grüße

    Elmar


  • Ich fürchte, ohne Druck wird da nix gehen.
    Was tut man denn so allgemein, wenn ein VM gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt?


    Klage beim Amtsgericht einreichen. Dafür braucht man keinen Anwalt. Und damit sich das Ganze richtig lohnt gleichzeitig auf Offenlegung der Heizung, Nebenraum, im Dachgeschoß klagen. Das ist der einzig wirkliche Druck, den man als Mieter ausüben kann.

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