Mietvertrag noch nicht erhalten, kein Zugang zum Keller und zur Waschküche

  • Guten Abend,

    ich bin am 1.5.2016 mit meinem Vater in eine neue Wohnng gezogen, nun haben wir Probleme mit dem Vermieter.

    Wir haben bis heute noch keinen Mietvertrag erhalten, einen Kellerraum und die Waschküche können wir nicht nutzen, da unser Nachbar und die alten Mieter alles zu gestellt haben. Wir haben jetzt schon mehrmals mündlich den Vermieter darum gebeten den Mietvertrag auszuhändigen, den Kellerraum und die Waschküche für uns freizuräumen.

    Wir wurden bis jetzt immer vertröstet. DieMieten Mai -Juli hat er pünktlich erhalten. Nun meine Frage jetzt, was kann ich tun?

    Vielen Dank im Voraus

    Nadine

  • Was tun?

    Außer immer schön brav und pünktlich die Miete zahlen nichts.

    Es besteht nämlich schon ein Mietvertrag.

    Eingezogen - Miete/n gezahlt - fertig ist der wirksame mündliche Mietvertrag

    Über die Nichtnutzbarkeit von Keller und Waschküche den Vermieter nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, und ihn auffordern den Mangel zu beheben.

  • Hallo zusammen,

    wie ist das mit dem nicht erhaltenen MV genau zu verstehen?
    Habt ihr und euer VM einen schriftlichen MV unterschrieben?

    Da MV durchaus auch mündlich abgeschlossen werden können, könnte ein solch mündlicher bestehen.
    Dann wird es m.E. schwierig die Nutzbarkeit von Keller und Waschküche durch zusetzten.

    VG Syker

  • Außer immer schön brav und pünktlich die Miete zahlen nichts.

    Es besteht nämlich schon ein Mietvertrag.

    Eingezogen - Miete/n gezahlt - fertig ist der wirksame mündliche Mietvertrag

    Über die Nichtnutzbarkeit von Keller und Waschküche den Vermieter nachweisbar, per Einwurfeinschreiben, und ihn auffordern den Mangel zu beheben.


    Vor allen Dingen wäre die Nachweisbarkeit bei fehlenden Mietvertrag wichtig!

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