Loch im Boden.....

  • Hallöchen

    ich hab mich hier mal angemeldet weil ich unbedingt Hilfe brauche. Meine Eltern sind die Mieter, und wissen nicht weiter, und ich auch nicht. Es geht um folgendes, vor etwa 3 Monaten hatte die Mietpartei unter meinen Eltern einen Schaden an den Rohren im Bad. So weit so gut. Irgndann hatte die Wohnungsbaugesellschaft eine Firma beauftragt dies zu beheben. Die Rohre wurden dann irgendwann ausgetauscht....nun aber auch nicht mehr. Das Loch welches gemacht wurde, ist seit dem immer noch da. Wir haben öfter an den Vermieter geschrieben, das das Loch da ist, und das alle Gerüche hier in die Wohung ziehen, das es eine Gefahrenstelle ist ( das loch befindet sich neben der Toilette und dem Waschbecken ). Meine Eltern haben regelmässig Besuch von Enkelkindern, die können wir da auch nicht allein auf Toilette lassen ( die Kinder sind zwischen 3 und 9 Jahren alt ). Doch es interessiert den Vermieter nicht. Wir werden dauernd abgewimmelt von den Callcenter- Mitarbeitern. Und auf Mails kommen komische antworten. So wurde uns gesagt, wir sollen uns an die Firma wenden, die das Loch hinterlassen hat, um es zu beheben....doch die Firma ist laut eigener aussage nicht dafür zuständig. Dann wurde uns gesagt, die Mieterin unter uns, ist dafür zuständig dies zu beheben, doch wieso sollte das so sein? Dann wurde uns gesagt, es wird mit der Firma alles geklärt, und die solls machen. Doch bisher nichts. Die wohnungbaugesellschaft fühlt sich für das Loch nicht zuständig.....Bitte um Hilfe, was sollen wir denn tun? Ich danke fürs Lesen, sollten noch fragen zum Sachverhlt offen sein, einfach fragen. Ich bin für jede nützliche Hilfe dankbar.

  • Einfach mal den Vermieter schriftlich auffordern und den Mangel abstellen lassen.
    Bei Nichtreaktion Miete kürzen.
    Bis dahin sollten Sie aber mal selbst, wenn auch nur provisorisch, was tun.

  • Danke erstmal für die Antwort. Wenn wir provisorisch da was machen, kann sich der Vermieter weigern es doch Fachgerecht zu machen? ( ich frag ja nur, ewil wir mit dem Vermieter so ne ziemliche menge Probleme haben, dies ist nur eins davon :)

  • Du kannst den Vermieter nachweisbar schriftlich die Mängel anzeigen, dem eine angemessene Frist setzen den Schaden zu beheben bzw. beheben lassen. Nach dieser Frist wirst Du den Mangel selbst von einem Fachmann beheben lassen und dem VM die Rechnung präsentieren. Für Dich ist der VM zuständig, es sei denn, ein anderer hätte von dem eine Vollmacht.

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