Weiter dürfte der Posten bei uns nicht mehr in die Berechnung einfließen
Doch, die Position muss zwingend einfließen. Denn es ist Vorschrift nach der Heizkostenverordnung, dass auch der Betriebsstrom zum Teil nach Verbrauch umgelegt wird.
Aber die gesamte Summe des Betriebsstroms muss euch der Vermieter als Guthaben anrechnen. Darauf könnt ihr bestehen. Optimal wäre es, wenn der Vermieter einen Zwischenzähler für den Heizungsstrom einbauen lässt. Dann weiß man den Betrag für die Zukunft ganz genau, und diesen kann er dann auch in der Abrechnung einsetzen und muss nicht mit den 5% kalkulatorisch rechnen.
Das mit dem Allgemeinstrom wäre noch zu hinterfragen, wo der Vermieter den Betrag her hat. Denn das kann man nicht pauschal machen. eventuell läuft dieser doch über einen separaten Zähler und der Vermieter hat dafür eine Rechnung des Versorgers.