Beiträge von Fruggel

    Weiter dürfte der Posten bei uns nicht mehr in die Berechnung einfließen

    Doch, die Position muss zwingend einfließen. Denn es ist Vorschrift nach der Heizkostenverordnung, dass auch der Betriebsstrom zum Teil nach Verbrauch umgelegt wird.

    Aber die gesamte Summe des Betriebsstroms muss euch der Vermieter als Guthaben anrechnen. Darauf könnt ihr bestehen. Optimal wäre es, wenn der Vermieter einen Zwischenzähler für den Heizungsstrom einbauen lässt. Dann weiß man den Betrag für die Zukunft ganz genau, und diesen kann er dann auch in der Abrechnung einsetzen und muss nicht mit den 5% kalkulatorisch rechnen.

    Das mit dem Allgemeinstrom wäre noch zu hinterfragen, wo der Vermieter den Betrag her hat. Denn das kann man nicht pauschal machen. eventuell läuft dieser doch über einen separaten Zähler und der Vermieter hat dafür eine Rechnung des Versorgers.

    aber es hat für ca 3 monate gehalten dann ging es wieder von vorn los

    Das ist völlig normal und war zu erwarten. Man muss ihn immer wieder daran erinnern. Genau genommen bräuchte er für sein Verhalten professionelle Hilfe. Und das meine ich jetzt in keinster Weise abwertend, sondern im Wissen, dass im Kopf mancher Menschen ein eigenes "Programm" abläuft, das sich nicht so einfach entfernen oder ändern lässt.

    diese aber einen Fehler beinhalte. Dieser wurde nicht von Ihnen direkt, sondern dem dementsprechenden Dienstleister begangen.

    Das ist kein Grund für einen Vermieter, die Abrechnung verspätet zustellen zu dürfen. Denn er hätte sich ja auch schon früher darum kümmern können, die Abrechnung zu bekommen.

    Ob man von seinem Recht Gebrauch machen will, die Nachzahlung zu verweigern, muss jeder für sich selbst entscheiden. Da kann man nichts empfehlen. Viele Mieter zahlen dennoch gern dafür, was sie an Kosten verursacht haben.

    mit die dizibil hab ich auch schon gehört das das maas nicht zu laut sein darf aber die frage ist ab wann ist zu laut?

    Da es hier um die Tageszeiten geht, kann man das nicht allgemein beantworten. Es ist so ähnlich vergleichbar mit einem Nachbarn, der z.b. Klavier spielt. Diesem muss laut Rechtsprechung ein gewisser Zeitraum zugestanden werden, in dem er seinem Hobby nachgehen kann. Wenn es aber über Stunden gehen würde, müsste dann doch mal auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Wir können dir deine Frage hier leider nicht beantworten, da es eine Sache des Einzelfalls ist. Am besten sprichst du erneut mit dem Nachbarn und nimmst den Vermieter als Vermittler mit.

    Sehr ihr Möglichkeiten gegen die Kündigung vorzugehen?

    Das sieht schlecht aus. Denn wenn sich der Vermieter auf das erleichterte Kündigungsrecht nach §573a BGB beruft, dann handelt es sich vermutlich um ein Zimmer oder Einliegerwohnung im Haus des Vermieters. Und dagegen kann man kaum vorgehen. Das Gute dabei nur, dass man länger Zeit hat, etwas zu finden, da die Kündigungsfrist 3 Monate mehr sind als normal.

    soll das heißen der Vermieter kann dann absichtlich eine inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung zu seinen Gunsten erstellen?

    Lassen wir das "absichtlich" mal raus. Die Regel ist, dass Vermieter aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit Fehler machen. Nicht grundlos hat man als Mieter 12 Monate Zeit, Einwände geltend zu machen. Man muss eben die Abrechnung genauestens prüfen oder prüfen lassen.

    Ich wüßte auch nicht wie ich die Abrechnung hätte selbst korrigieren können

    Man teilt den Abrechnungsbetrag durch 12, dann kann man den Betrag für 9 Monate hochrechnen, die anderen 3 Monate sinken ja dann auf Null.

    Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu übergeben. Es hängt nicht vom Datum des Auszugs ab. Deshalb kann es auch bis zu 2 Jahre dauern, bis man das restliche Geld bekommt.

    Der Vermieter kann nicht einfach so sagen, dass die Abrechnung 250€ waren. Dazu müsste er die Abrechnung rechtzeitig zugeschickt haben, sodass man sie prüfen kann.

    Die 250€ kann man jetzt wahrscheinlich verlangen. Aber es ist nicht sinnvoll, dafür jetzt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil man für die 150€ dann später erneut anfangen muss. Und ja, es ist sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, denn eventuell kann man sogar die Vorauszahlungen zurück fordern, solange der Vermieter keine Abrechnung heraus gegeben hat.

    Heute Abend kam ein völlig fremder Typ in unsere WG und hat es sich erstmal im Zimmer eines MB bequem gemacht.

    Das allein sagt noch gar nichts, denn der Typ könnte ja ein erwünschter Gast des Mitbewohners sein. Ein Gast darf sich auch allein da aufhalten, wenn es der Mitbewohner erlaubt hat. Du wirst zuerst mit dem Mitbewohner sprechen müssen, um das zu klären.

    Der Wirtschaftsplan ist eine Hochrechnung, wie viel an Kosten voraussichtlich auf die Eigentümer zukommen wird und danach richtet sich deren Vorauszahlung. Der Wirtschaftsplan beinhaltet aber keine tatsächlich entstandenen Kosten. Neben dem Wirtschaftsplan hat der Vermieter aber auch eine Jahresabrechnung (oder auch Hausgeldabrechnung genannt) bekommen. Diese hätte er verwenden müssen. Die auf Basis des Wirtschaftsplans kann nur falsch sein.

    Ich habe die Befürchtung, dass ich Grund zur Kündigung gebe

    Eine Kündigung wegen nicht geleisteter Nachzahlung aus der Abrechnung ist in der Regel kein Kündigungsgrund, nur in wenigen Ausnahmefällen, und bei diesen müsste erst mal eine formell korrekte Abrechnung vorliegen. Das mit der Kündigung bei Verzug von mehr als 1 Monatsmiete bezieht sich nur auf die laufenden Mietzahlungen.

    Wenn ich unter Vorbehalt zahle, kann ich im Streitfall diesen Betrag zurückfordern?

    Sei dir bewusst, dass du diesen Streitfall beginnen müsstest. Wenn du das Geld, das du als Druckmittel zurück behältst, her gibst, hat der Vermieter ja keinen Grund mehr, freiwillig seinen Fehler zu korrigieren. Der Vermieter möchte Geld von dir, nicht umgekehrt.

    Eine berechtigte Mietminderung muss zwingend auch auf die Nebenkostenabrechnung angewendet werden. Würde das nicht geschehen, würde sich der Vermieter dort das geminderte Geld ja wieder zurück holen, und das darf nicht sein.

    Ein Vermieter ist nur verpflichtet, eine formell korrekte Nebenkostenabechnung zu erstellen, nicht aber diese zu korrigieren. Denn die Abrechnung soll nur dazu dienen um heraus zu finden, wie viel man nach zu zahlen hat bzw. Guthaben bekommen muss. Man rechnet als Mieter also selbst aus, welchen Betrag man nach Korrektur ds Fehlers zahlen müsste und leistet diesen Betrag dann auch. Etwas anderes gilt nur, wenn der Fehler so schwierig sein sollte, dass es nicht möglich ist, den korrekten Betrag selbst zu berechnen. Es ist nicht sinnvoll, den geforderten Betrag unter Vorbehalt zu leisten.

    Natürlich kann es passieren, dass der Vermieter meint, sich das Geld über die Kaution holen zu können. Doch in dem Fall muss man halt leider gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

    Hat er recht, weil er sich ja "drum gekümmert" hat?

    Sich darum zu kümmern reicht nicht. Nach dem Gesetz besteht das Recht zur Ersatzvornahme, sobald der Mangel nach angemessener Fristsetzung und somit Verzug des Vermieters nicht behoben ist. Dieses Recht besteht unabhängig davon, was der Vermieter an Bemühungen auch verspricht. Es gab ja noch nicht mal einen Termin mit dem Fensterbauer.

    Dass ihr den Schaden bezahlen müsst kann der Vermieter nur verlangen, wenn ihr ihn schuldhaft verursacht hättet. Aber das ist ja nicht der Fall laut Einschätzung des Glasers.

    Müssen in einer Verweigerung (=Widerspruch?) Gründe angegeben werden?

    Eine formell unwirksame Abrechnung ist gegenstandslos. Theoretisch müsste man als noch nicht mal widersprechen. Ergibt aber wenig Sinn, weil der Vermieter bald die Nachzahlung anmahnen wird. Man muss dem Vermieter keine Rechtsberatung geben, da kann er sich an anderer Stelle informieren, worauf er zu achten hat. Du kannst ihn aber auch einfach bitte, die Heizkostenabrechnung nachzureichen. Es liegt ganz bei dir, wie du dich weiter in der Sache verhalten und was du erreichen möchtest.

    Inhaltliche Fehler hingegen müssen konkret benannt werden.

    ob die Nebenkostenabrechnung von 2021 des Mietverhältnisses, welches zum 30.11.22 endete, womöglich formell oder inhaltlich falsch ist

    Es ist keine Form festgeschrieben, in der die Abrechnung zu erfolgen hat. Es ist daher kein Problem, dass der Vermieter die scheinbar fehlenden Berechnungen in einer E-Mail zur Abrechnung erklärt. Wichtig ist für eine formelle Abrechnung nur, dass man rechnerisch nachvollziehen kann, wie gerechnet wurde.

    Und sofern das hochgeladene PDF das einzige Blatt gewesen sein sollte, das du bekommen hast, dann fehlt die Heizkostenabrechnung. Man hätte ohne dieser keine Möglichkeit nachzurechnen, wie die 2690,87€ zustande kommen. Das wäre es, was die Abrechnung formell unwirksam macht.

    Ich habe das Datum des Einzugs auf 2021 abgeändert. 22 kann vom Zusammenhang her nicht stimmen.

    ist der Vermieter dann berechtigt, die Abrechnung zu korrigieren

    Eine formell unwirksame Abrechnung kann man nicht korrigieren, denn diese ist so viel Wert als wie wenn man keine bekommen hätte. Eine inhaltlich fehlerhafte Abrechnung kann man korrigieren, nach dem Abrechnungszeitraum aber nur noch nach unten, nicht mehr nach oben.

    Man kann die Nachzahlung verweigern, wenn keine formell gültige Abrechnung innerhalb der Frist vorliegt. Das sieht das Gesetz vor, ganz klar. Davon muss man aber nicht unbedingt Gebrauch machen. Das muss jeder für sich entscheiden, wie er damit umgehen möchte. Viele wollen bezahlen, was sie an Kosten verursacht haben, aber halt den korrekten Betrag.

    und diese Person würde erst später einziehen - ich müsste also noch zwei zusätzliche Monatsmieten zahlen.

    Das lässt sich leider nicht ändern, denn ein Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Ein wenig anders wäre die Situation, wenn dir der Vermieter die feste Zusage gemacht hätte, dass du mit einem Nachmieter vorzeitig aus dem Vertrag kommst. Aber das ist laut deiner Schilderung nicht der Fall.

    dass durch die berufliche Versetzung ins Ausland die Grundlage für eine Kündigung mit kürzerer Frist besteht

    Das gilt nur bei einem vereinbarten Kündigungsverzicht für eine gewisse Zeit, aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt immer, außer es ist etwas anderes im Vertrag vereinbart.

    Sende ich direkt die Kündigung zu Ende Januar hinterher?

    Bringt aber nichts, da der Vermieter auf die 3 Monate bestehen kann. Dir bleibt daher keine andere Wahl als nochmal mit dem Vermieter zu sprechen und ihn darum zu bitten, dir irgend wie entgegen zu kommen.

    Das ist sehr gut möglich, dass die Hausratversicherung zuständig ist. Denn die Gebäudeversicherung springt normalerweise nur ein, wenn Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist, also z.B. durch ein Leck in den Leitungen. Hier kam das Wasser aber ja regelär aus dem Wasserhahn.

    Es kann aber sein, dass auch die Hausratversicherung sich quer stellen könnte, weil dem Vermieter vielleicht fahrlässigkeit vergeworfen werden könnte, wenn er einen Wasserhahn laufen lässt ohne darauf zu achten. Eventuell dauert es also noch, bis alles geklärt ist.

    Zunächst mal müsste ein Mieter in Vorleistung gehen. Aber nach dem Gesetz gibt es zwei Möglichkeiten, sich zu entlasten. Nach §555a Abs. 3 BGB kann man als Mieter einen Vorschuss verlangen für Aufwendungen, die man durch die Instandsetzung hat.

    Und der zweite Punkt, wenn durch den Mangel die Wohung vollständig unbewohnbar geworden ist, dann ist die Miete um 100% gemindert. Das bedeutet, man braucht in der Zeit überhaupt keine Miete zahlen, und von diesem Geld kann man dann eine Ersatzunterkunft zahlen.

    In der Praxis ist es also eigentlich so, dass entweder der Vermieter eine Ersatzunterkunft stellt (andere Wohnung des Vermieters oder Vermieter zahlt Hotel direkt), oder man bezahlt keine Miete und kümmert sich selbst um eine Unterkunft.

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