Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung nach Wohnungbrand

  • Hallo,

    im September 2021 hatte ich einen Wohnungsbrand. Meine Wohnung ist seitdem unbewohnbar. Ursache des Brandes war wohl ein defekter Akku, die genaue Ursache des Brandes ist nach Angabes des polizeilichen Brandursachenermittlers unklar bzw. konnte bis heute nicht ermittelt werden. Daraufhin habe ich eine 100% Mietkürzung inkl. Nebenkosten vorgenommen. Den Mietausfall inkl. Nebenkosten hatte der Vermieter über seine Gebäudeversicherung erhalten. Ich bin noch gut ein Jahr solange Mieter gewessen in der Hoffung das meine Wohnung wiederhergstellt wird. Dem war leider nicht so und darauhin habe ich diese gekündigt und auch seit dem Brand nicht mehr in der Wohnung gewohnt, da diese wie gesagt nachwievor unbewohnbar ist.

    Nun hatte mir der Vermieter/Hausverwaltung für 2021 eine Nebenkostenabrechnung geschickt, indem eine Nachzahlung verlangt wurde. Allerdings war diese Abrechnung inhaltlich fehlerhaft, da die Mietminderung seit September überhaupt nicht berücksichtigt wurde, sondern so als hätte ich die ganze Zeit in der Wohnung gelebt und die Nebenkosten bezahlt - was ja nicht der Fall war, bzw. deren Versicherung seitdem die Kosten getragen hat. Deswegen hatte ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um eine korrigierte Abrechnung seit der Mietminderung.

    Die Hausverwaltung hatte dies abgelehnt, da die Abrechnung angeblich laut Mieterverein korrekt so gewessen ist. Ich hatte daraufhin um nicht in Zahlungsverzug zu kommen, bzw. dem Vermieter noch die Möglichkeit zu geben mir doch noch eine korrekte Abrechnung zuzusenden, die Nachzahlung unter Vorbehalt beglichen.


    Frage: Kann ich die unter Vorbehalt geleistete Nebenkostenzahlung 2021 zurückfordern?

    Muss ich noch eine weitere Nebenkostennachzahlung für 2022 bezahlen - also Januar bis September wo ich zwar noch Mieter war, aber die Wohnung unbewohnbar war und er die Kosten von seiner Gebäudeversicherung bereits erhalten hat?

    Dies hat vermutlich auch Auswirkung auf die noch ausstehende Rückzahlung meiner Mietkaution.

    vielen Dank

    MfG Ralf

  • Eine berechtigte Mietminderung muss zwingend auch auf die Nebenkostenabrechnung angewendet werden. Würde das nicht geschehen, würde sich der Vermieter dort das geminderte Geld ja wieder zurück holen, und das darf nicht sein.

    Ein Vermieter ist nur verpflichtet, eine formell korrekte Nebenkostenabechnung zu erstellen, nicht aber diese zu korrigieren. Denn die Abrechnung soll nur dazu dienen um heraus zu finden, wie viel man nach zu zahlen hat bzw. Guthaben bekommen muss. Man rechnet als Mieter also selbst aus, welchen Betrag man nach Korrektur ds Fehlers zahlen müsste und leistet diesen Betrag dann auch. Etwas anderes gilt nur, wenn der Fehler so schwierig sein sollte, dass es nicht möglich ist, den korrekten Betrag selbst zu berechnen. Es ist nicht sinnvoll, den geforderten Betrag unter Vorbehalt zu leisten.

    Natürlich kann es passieren, dass der Vermieter meint, sich das Geld über die Kaution holen zu können. Doch in dem Fall muss man halt leider gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

  • deswegen hatte ich ja geschrieben 100% Mietminderung inkl. der Nebenkosten und für diese 3 Monate hätte er dies in der Abrechnung berücksichtigen müssen, was er nicht tat, darum hatte ich wie gesagt auch Widerspruch eingelegt.

    ??? soll das heißen der Vermieter kann dann absichtlich eine inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung zu seinen Gunsten erstellen?

    Ich wüßte auch nicht wie ich die Abrechnung hätte selbst korrigieren können, ich hatte ihm wegen der 3 Monate die er bereits über seine Gebäuderechnung erhalten hat, eine Gegenrechnung aufgestellt, wonach ich dann sogar ein Guthaben gehabt hätte.

    Ich bin mir aber nicht sicher wie da die aktuelle Lage ist, wie in einem solchen Fall die exakten Kosten zu berechnen sind, ich habe ja wie gesagt seit dem nicht mehr in Whg. gewohnt und alle Kosten hat der Vermieter über sein Versichrung erhalten, dann müßte er ja anteilig diese Nebenkosten auch von der Versicherung fordern und von meinem Gesamtbetrag abziehen.

    Nicht sinnvoll den Betrag unter Vorbehalt zu lesiten sagst du, ich weiß ja nicht, der Betrag ist immer noch strittig und wie sollte ich mir sonst das Geld zurückholen wenn ich im Recht bin.

  • soll das heißen der Vermieter kann dann absichtlich eine inhaltlich falsche Nebenkostenabrechnung zu seinen Gunsten erstellen?

    Lassen wir das "absichtlich" mal raus. Die Regel ist, dass Vermieter aus Unwissenheit oder Unachtsamkeit Fehler machen. Nicht grundlos hat man als Mieter 12 Monate Zeit, Einwände geltend zu machen. Man muss eben die Abrechnung genauestens prüfen oder prüfen lassen.

    Ich wüßte auch nicht wie ich die Abrechnung hätte selbst korrigieren können

    Man teilt den Abrechnungsbetrag durch 12, dann kann man den Betrag für 9 Monate hochrechnen, die anderen 3 Monate sinken ja dann auf Null.

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