Hallo,
im September 2021 hatte ich einen Wohnungsbrand. Meine Wohnung ist seitdem unbewohnbar. Ursache des Brandes war wohl ein defekter Akku, die genaue Ursache des Brandes ist nach Angabes des polizeilichen Brandursachenermittlers unklar bzw. konnte bis heute nicht ermittelt werden. Daraufhin habe ich eine 100% Mietkürzung inkl. Nebenkosten vorgenommen. Den Mietausfall inkl. Nebenkosten hatte der Vermieter über seine Gebäudeversicherung erhalten. Ich bin noch gut ein Jahr solange Mieter gewessen in der Hoffung das meine Wohnung wiederhergstellt wird. Dem war leider nicht so und darauhin habe ich diese gekündigt und auch seit dem Brand nicht mehr in der Wohnung gewohnt, da diese wie gesagt nachwievor unbewohnbar ist.
Nun hatte mir der Vermieter/Hausverwaltung für 2021 eine Nebenkostenabrechnung geschickt, indem eine Nachzahlung verlangt wurde. Allerdings war diese Abrechnung inhaltlich fehlerhaft, da die Mietminderung seit September überhaupt nicht berücksichtigt wurde, sondern so als hätte ich die ganze Zeit in der Wohnung gelebt und die Nebenkosten bezahlt - was ja nicht der Fall war, bzw. deren Versicherung seitdem die Kosten getragen hat. Deswegen hatte ich Widerspruch eingelegt mit der Bitte um eine korrigierte Abrechnung seit der Mietminderung.
Die Hausverwaltung hatte dies abgelehnt, da die Abrechnung angeblich laut Mieterverein korrekt so gewessen ist. Ich hatte daraufhin um nicht in Zahlungsverzug zu kommen, bzw. dem Vermieter noch die Möglichkeit zu geben mir doch noch eine korrekte Abrechnung zuzusenden, die Nachzahlung unter Vorbehalt beglichen.
Frage: Kann ich die unter Vorbehalt geleistete Nebenkostenzahlung 2021 zurückfordern?
Muss ich noch eine weitere Nebenkostennachzahlung für 2022 bezahlen - also Januar bis September wo ich zwar noch Mieter war, aber die Wohnung unbewohnbar war und er die Kosten von seiner Gebäudeversicherung bereits erhalten hat?
Dies hat vermutlich auch Auswirkung auf die noch ausstehende Rückzahlung meiner Mietkaution.
vielen Dank
MfG Ralf