In meiner Wohnung war bei Einzug eine kleine Einbauküche, die fest in die Nische eingebaut ist.
Im Mietvertrag ist die Küche gar nicht erwähnt.
Im Übergabeprotokoll steht:
Küche: "ok, mit Einbauküche ausgestattet. Platten und Kühlkombi geprüft, funktionstüchtig"
Die Küche wurde Ende der 90er Jahre eingebaut. Der Kühlschrank ist mittlerweile defekt.
Ich habe schon mal online bei einem Reparaturservice nachgefragt, aber keine Antwort bekommen. Vermutlich ist eine Reparatur weder möglich noch sinnvoll.
Es ist schwierig, den Kühlschrank da heraus zu bekommen. Man muss die Arbeitsplatte demontieren.
Wozu bin ich verpflichtet?
Den Kühlschrank reparieren zu lassen, zu ersetzen. Bei einem Ersatz wäre auch die optische Einheit nicht mehr gegeben, es sähe dann schon etwas zusammengestoppelt aus.