Hallo,
ich brauche recht dringend eine kleine Info von der Schwarmintelligenz. Ich habe von meinem Arbeitgeber recht kurzfristig (Vertrag kam im Dezember) eine Versetzung ins Ausland erhalten, und ziehe bereits zum 1. Februar 2022 dorthin. Daraufhin habe ich noch im Dezember meinen Mietvertrag "ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt. In das Kündigungsschreiben habe ich ebenfalls geschrieben, dass ich bereits Ende Januar ausziehe und gerne einen Nachmieter vorschlagen möchte.
Es gibt einen möglichen Nachmieter, den ich gerne vorschlagen möchte, diese Person würde gerne schon am 01. Februar einziehen und hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag (ist also gleichwertig zu einem möglichen vom Vermieter vorgeschlagenen Nachmieter).
Der Vermieter hat aber selber schon einen Nachmieter identifiziert, und diese Person würde erst später einziehen - ich müsste also noch zwei zusätzliche Monatsmieten zahlen.
Online habe ich gelesen, dass durch die berufliche Versetzung ins Ausland die Grundlage für eine Kündigung mit kürzerer Frist besteht, da ich "begründetes Interesse" am vorzeitigen Auszug habe. Der Vermieter muss eigentlich einen von mir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern dieser "gleichwertig" mit mir ist.
Nun habe ich dummerweise schon die ordentliche Kündigung versendet. Wie gehe ich am besten vor? Sende ich direkt die Kündigung zu Ende Januar hinterher?
Vielen Dank und beste Grüße
Anna