Hallo,
folgende Differenzen haben wir mit unserem Vermieter:
im Oktober 2021 hat es an einem Morgen einen Schlag an der Scheibe unserer Balkontür gegeben: die Scheibe war plötzlich gerissen.
Wir haben dann dem Vermieter Bescheid gegeben, dass er sich bitte um eine Reparatur kümmern soll. Nach 1-2 Monaten haben wir noch keine Antwort erhalten und noch einmal nachgefragt: Seine Antwort: Der zuständige Fensterbauer sei krank. Er meldet sich wenn dieser wieder gesund ist. Nach weiteren 3 Monaten haben wir wieder nachgefragt. Keine Antwort erhalten. Noch ein Monat später wieder nachgefragt, wie denn jetzt der Stand ist. Antwort: Fensterbauer ist wohl immer noch krank.
Weitere Monate sind vergangen ohne eine Information. Dann haben wir ihn versucht telefonisch zu erreichen - nicht erreichbar da zu beschäftigt. Per WhatsApp geschrieben - keine Antwort. Brief geschrieben - keine Antwort. Nachdem wir gar keine Antworten mehr erhalten haben, haben wir beschlossen die Reperatur selbst vornehmen zu lassen. Also haben wir ihm einen Brief per Einschreiben geschickt mit der Aufforderung, sich um die Scheibe zu kümmern mit einer Fristsetzung von 6 Wochen - wenn der Vermieter bis dahin keine Reparatur veranlasst, beauftragen wir einen Gläser und werden den Rechnungsbetrag von der Miete abziehen. Nach ca. 10 Wochen ohne Antwort haben wir dann einen Glaser beauftragt, der die Scheibe dann im September 2022 getauscht hat. Die Kosten haben wir wie angekündigt von der November-Miete abgezogen.
Jetzt hat sich der Vermieter gemeldet und meint, dass wir die Kosten der Scheibe übernehmen müssen. Er meint, dass er sich ja drum gekümmert hätte, aber der Glaser halt ewig krank war. Die Reparatur von diesem Gläser hätte ihn angeblich nichts gekostet. Deswegen sieht der Vermieter es nicht ein, dass er dafür jetzt etwas zahlen muss.
Wer hat in dieser Situation recht? Hat er recht, weil er sich ja "drum gekümmert" hat? Oder haben wir recht, weil wir ihm eine Frist gesetzt haben, auf die er nicht reagiert hat?
Grüße Kntxp