Fremde Personen besitzen einen Schlüssel zur WG - ist das ein fristloser Kündigungsgrund?

  • Hallo Leute!
    Seit einiger Zeit vermute ich schon, dass meine Mitbewohner entweder ihre eigenen Schlüssel an deren Freunde rausgeben oder Duplikate erstellt haben, ich hatte aber nie den Beweis dafür.

    Heute Abend kam ein völlig fremder Typ in unsere WG und hat es sich erstmal im Zimmer eines MB bequem gemacht.

    Ist das ein fristloser Kündigungsgrund? Ich bin gerade total perplex


    EDIT: Also wenn meine MB da sind dürfen sie ja Gäste empfangen etc, aber momentan ist grad niemand daheim außer mir und dem unbekannten. Das finde ich bedenklich...

  • Es kommt darauf an....

    Wenn dieser eine Mitbewohner dein Vermieter ist und sich die Unbekannte Person in den explizit von Dir angemieteten Räumlichkeiten (also dein Zimmer) aufhält, wäre das möglich.

    Sonst wohl eher nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Heute Abend kam ein völlig fremder Typ in unsere WG und hat es sich erstmal im Zimmer eines MB bequem gemacht.

    Das allein sagt noch gar nichts, denn der Typ könnte ja ein erwünschter Gast des Mitbewohners sein. Ein Gast darf sich auch allein da aufhalten, wenn es der Mitbewohner erlaubt hat. Du wirst zuerst mit dem Mitbewohner sprechen müssen, um das zu klären.

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