Wohnung mit Einbauküche - Kühlschrank defekt

  • In meiner Wohnung war bei Einzug eine kleine Einbauküche, die fest in die Nische eingebaut ist.

    Im Mietvertrag ist die Küche gar nicht erwähnt.

    Im Übergabeprotokoll steht:

    Küche: "ok, mit Einbauküche ausgestattet. Platten und Kühlkombi geprüft, funktionstüchtig"

    Die Küche wurde Ende der 90er Jahre eingebaut. Der Kühlschrank ist mittlerweile defekt.

    Ich habe schon mal online bei einem Reparaturservice nachgefragt, aber keine Antwort bekommen. Vermutlich ist eine Reparatur weder möglich noch sinnvoll.

    Es ist schwierig, den Kühlschrank da heraus zu bekommen. Man muss die Arbeitsplatte demontieren.

    Wozu bin ich verpflichtet?

    Den Kühlschrank reparieren zu lassen, zu ersetzen. Bei einem Ersatz wäre auch die optische Einheit nicht mehr gegeben, es sähe dann schon etwas zusammengestoppelt aus.

  • Ich habe ja schon zwischenzeitlich einen Kühlschrank gekauft, es ist schwer darauf zu verzichten.

    Aber dieses "alte Gerümpel" macht nix als Ärger.

    Ich sehe auch nicht ein, dass ich mich damit herumplagen muss.

  • Aber dieses "alte Gerümpel" macht nix als Ärger.

    Ich kann dir nur den Rat geben, nicht selber irgend wie herum zu basteln, nachdem der defekte Kühlschrank schwer auszubauen ist. Denn wenn dabei Beschädigungen entstehen, könntest du auch noch schadenersatzpflichtig werden. Entweder nimmst du den Vermieter in die Pflicht oder das Gerät bleibt eben drin.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!