Gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Mieter einen Großteil der Raumheizung ohnehin über die Holzöfen betreiben
Nein, für den Betrieb eines Holzofens gibt es keine Ausnahmen. Sobald es eine verbundene Zentralheizung ist, gilt die Heizkostenverordnung.
Wie soll denn zb der Verbrauch von Holz für die Holzheizung gemessen und berechnet werden?
Der Vermieter weiß, wie viel ihm das Holz gekostet hat und das kann er dem Mieter entsprechend weiter belasten