Beiträge von Fruggel

    Gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Mieter einen Großteil der Raumheizung ohnehin über die Holzöfen betreiben

    Nein, für den Betrieb eines Holzofens gibt es keine Ausnahmen. Sobald es eine verbundene Zentralheizung ist, gilt die Heizkostenverordnung.

    Wie soll denn zb der Verbrauch von Holz für die Holzheizung gemessen und berechnet werden?

    Der Vermieter weiß, wie viel ihm das Holz gekostet hat und das kann er dem Mieter entsprechend weiter belasten

    Eigentlich wollten wir den Raum dazu mieten

    Wenn du im Konjunktiv sprichst, dann schließe ich daraus, dass ihr dem Vermieter nicht geantwortet habt um sein Angebot anzunehmen. Das wäre im Sinne des §147 BGB aber erforderlich gewesen, zeitnah darauf zu antworten. Der Vermieter ist daher nun nicht mehr an das Angebot gebunden und scheinbar ging er davon aus, dass ihr kein Interesse daran habt.

    Es bleibt daher nur noch die Alternative, sich mit dem Vermieter ins Benehmen zu setzen, um zu klären, ob es doch noch eine Möglichkeit gibt.

    Dieser Text hat nicht die Bedeutung einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Damit wäre der Vertrag also noch nicht zum 15.8. beendet.

    Wozu du aber erneut in die Zentrale sollst für die Bestätigung, leuchtet mir nicht ein. Wenn du bereit bist, zum 15.8. die Wohnung zurück geben zu können, dann gilt das ja vor einen späteren Termin immer noch. Wenn das nun vor dem 15.8. sein soll angenommen, wäre es etwas anderes.

    Wie schon geschrieben kommt es auf die Rückgabe nicht an. Ich habe von dem Dokument gesprochen, das du in der Zentrale der Hausverwaltung unterschrieben hast. Daher habe ich das Protokoll gelöscht, es ist nicht relevant.

    Man muss aber nicht unbedingt so ein Dokument haben. Falls der neue Mieter zum 15.8. einziehen sollte, dann ist man schon allein aufgrund dieser Tatsache von der Zahlung der Miete befreit.

    Eine Schätzung dürfte wohl erlaubt sein, weil die Voraussetzungen in § 9a Abs. 1 HeizKV - Kostenverteilung in Sonderfällen vermutlich vorliegen.

    Unabhängig davon ist es aber ein Mangel im Sinne des § 536 BGB und es entstehen die entsprechenden Rechte. Man darf den Vermieter also durchaus auffordern, den Mangel zu beseitigen. Aber das hat mit der Abrechnung nichts zu tun, ist ein separates Thema.

    und ein Dokument für die vorzeitige Neuvermietung zum 15.08.2023 unterschreiben. Dies habe ich am 07.08.2023 gegen 08:00 Uhr morgens getan.

    Wenn das ein Vertrag ist, den auch die Hausverwaltung unterschrieben hat und aus dem hervor geht, dass das Mietverhältnis zum 15.8. endet, dann ist das für den Vermieter bindend. Es ist dann sein eigener Fehler, wenn er das mit dem Nachmieter noch nicht fest vereinbart hat.

    Auf die Rückgabe der Schlüssel kommt es nicht an, das sagt nichts aus, damit beendet sich ein Mietverhältnis nicht. Es kommt auf die Vereinbarung an.

    Ich bin der Meinung, bei "Herd" wird umgangssprachlich der Ofen mitgedacht

    Ja, ist durchaus auch so. Aber man muss die Bewertung der Wohnung im Mietspiegel im Ganzen anschauen, nicht nur allein in dem einen Punkt. Und dabei ergibt sich dann eine Spanne, in welchem Bereich sich der Preis pro Quadratmeter bewegen darf. Und erst dann kann man überlegen, ob es Gründe gibt, warum der Vermieter vom Mittelwert nach oben abweichen kann und eher in den unteren Bereich gehen muss.

    Das kommt darauf an, was für eine Art WG das ist. Bei einer Zweck-WG, also einer, bei der von vorherein klar ist, dass man nicht ewig zusammen bleibt, wie z.b. bei Studenten üblich, hat man gemäß Rechtsprechung einen Anspruch, dass ein Hauptmieter ausgetauscht werden kann. Bei allen anderen WG's ist man auf die Kulanz des Vermieters angewiesen, oder man muss den kompletten Vertrag gemeinsam kündigen.

    Mir ist § 9 UStG und § 4 Nr. 12a UStG bekannt

    Die Gesetze hast du richtig verstanden. Die Optierung zur Mehrwertsteuer bedarf erstens der Vereinbarung im Mietvertrag, und zweitens ist das nur zulässig, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Also beispielsweise wäre die Vereinbarung auch bei einem Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung nicht möglich.

    Ich nehme an, das ist nur Vorwand vom Vermieter, um mehr Miete zu bekommen, aber dann nichts ans Finanzamt abzuführen. Dabei hätte er das gar nicht nötig, denn bei Mietobjekten, die nicht zum Wohnen vorgesehen sind, hat ein Vermieter oftmals leichtere Möglichkeiten zur Mieterhöhung.

    Bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Höhe, also nach Mietspiegel, gibt es eine Kappungsgrenze von 20%, um die man die Miete innerhalb von 3 Jahren maximal erhöhen darf. In manchen Gebieten von Großstädten ist diese auch nur 15%.

    Daneben gibt es noch die Mieterhöhung nach einer Modernisierung. Hierfür gelten andere Regeln. Wichtig dabei jedoch, dass diese Maßnahmen nicht nur aus Reparaturen bestehen, sondern eine Verbesserung in der Wohnqualität oder den Energiekosten bringen. Welche Maßnahmen das genau sind, definiert das Gesetz in §555b BGB.

    Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt?

    Wenn der Vermieter schon früher einen neuen Mieter finden konnte, hat er ja durch diesen Einnahmen und dadurch weniger oder keinen Schaden.

    Was bedeutet der Teil zu den Dritten und Rechten Dritten?

    Beispielsweise könnte man einen Untermieter oder Mitbenutzer aufgenommen haben, der als Dritter Rechte hätte.

    Diese Vereinbarung ist aber unglücklich. Besser wäre es zu vereinbaren, dass das Mietverhältnis aufgelöst wird, sobald ein neuer Mieter gefunden ist. Und dabei kann man auch das Recht vereinbaren, Nachmieter suchen und anbieten zu können. Und bis dahin wäre die Miete ganz normal weiter zu zahlen anstatt so eine Summe.

    Kann ich gleichfarbige Sanitäranlagen erwarten

    Das ist sehr gut nachzuvollziehen, dass es nicht schön aussieht, wenn die Farbgebung nicht passt. Aber da kann man leider nichts fordern, auch nicht wegen einer Mieterhöhung. So nach dem Motto wie gesehen so gemietet ist das halt der normale Zustand.

    Was man aber machen kann ist mit dem Vermieter freundlich und ohne zu fordern zu sprechen und ihn fragen, ob er da nicht irgend etwas tun könnte nach der langen Zeit. Eventuell kann man sich auch einigen, dass du das eine oder andere Element austauschen darfst. Dabei sollte man aber auch absprechen, wer die Kosten trägt und was bei einem Auszug dann passiert, nicht dass der Vermieter den Rückbau verlangt.

    Der Geruch allein ist nicht Grund genug, die Haltung eines Hundes zu untersagen. Es gibt auch so manche Mieter, die unangenehm riechen. Und mancher ist sensibler für Gerüche als andere. Das muss stets im Einzelfall bewertet werden.

    Du kannst nur den Vermieter darauf ansprechen und ihm von deinem Problem mit dem Geruch erzählen. Ob er etwas daraus macht, liegt dann in seiner Entscheidung. Möglicherweise empfindet er es nicht schlimm und duldet den Hund trotz fehlender Genehmigung.

    Der Begriff Mindesmietdauer wird gemäß §133 BGB regelmäßig in einen Kündigungsverzicht umgedeutet, weil man annehmen kann, dass genau das mit dem nicht korrekten Begriff gemeint und gewollt ist.

    Das muss aber nicht bedeuten, dass sich der Vertrag nicht vorzeitig auflösen lässt. Meistens findet sich eine Lösung, wenn man mit dem Vermieter offen spricht.

    Wir wissen nun nicht wie wir vorgehen sollen

    Das muss letztlich jeder für sich selbst entscheiden. Da kann man keinem rein reden. Mancher will die Zahlung wegen Verfristung verweigern, und wiederum andere sagen, sie bezahlen gern für das, was sie an Kosten verursacht haben.

    In eurem Fall, wo die Abrechnung offenbar fehlerhaft ist, wäre auch die Möglichkeit zu sagen, bezahlen ja, aber nur den korrekten Betrag. Das würde also bedeuten, die Abrechnung zunächst genau zu prüfen oder prüfen zu lassen um alle Fehler zu finden.

    dass der Vermieter die Versorgerkosten Strom (in meinem Fall ist das ja Strom) nicht als Summe oder Grund einer Kündigung mit einberechnen darf.

    In der Regel nicht. Außer der Strom wäre als sonstige Betriebskosten im Vertrag vereinbart.

    Nicht nachvollziehbar allerdings, warum deswegen der Strom über den Vertrag des Vermieters ging. Normalerweise hättest du einen Vertrag mit dem Grundversorger, solange der Anbieterwechsel nicht vollzogen ist.

    In der Kündigung steht aber doch die Miete sei nicht bezahlt. Alles etwas undurchsichtig und daher möchtest du die Kündigung vielleicht einem Anwalt zeigen und von ihm einschätzen lassen.

    dass eine Notlage ausgenutzt wurde?

    Nirgends, Ich wollte dir nur ausführlich erklären, aus welchem Grund sich dieser Paragraph auch auf das Verhältnis zwischen Vormieter und Nachmieter bezieht. Es geht indirekt ja um eine Wohnungvermittlung, wenn jemand eine Wohnung sucht.

    deswegen heißt es "Wohnungsvermittlungsgesetz", bzw. ist unter § 1 deutlich erklärt, was ein Vermittler ist

    Gut. Dann hast du sicherlich auch eine Erklärung dafür, warum das OLG Köln im Urteil vom 23.06.2000 - 19 U 137/99 prüft, ob die Bestimmungen des §4a WoVermG eingehalten wurden, obwohl da Vormieter und Nachmieter streiten und kein Vermittler im Spiel ist :?:

    Der § 4a WoVermG wurde vom Gesetzgeber mit dem Zweck eingeführt, den Wohnungsuchenden zu schützen, der vielleicht dringend eine Wohnung braucht, und diese Notlage ausgenutzt werden könnte, indem überhöhte Ablöse- oder Abstandszahlungen verlangt werden. Das muss nach dem Sinn des Gesetzes nicht nur durch einen Vermittler initiiert werden, sondern der Wohnungssuchende soll auch geschützt sein, wenn der Vormieter die Forderung stellt. Andernfalls ließe sich dieses Gesetz ja leicht umgehen.

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