Hallo,
kurz die Fakten:
Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus zur Miete. Zur Wohnung gehört ein Keller. Ein weiterer, leerstehender Kellerraum wurde von uns seit ca 2 Jahren genutzt um 2 Fahrräder reinzustellen. Das war bisher kein Problem, was es jetzt offenbar ist.
Am 24.7.2023 bekamen wir ein Schreiben, dass wir ab dem 1.10.2023 den Raum für zusätzliche 50,- dazu mieten könnten.
Am 11.8.2023 bekamen wir nun erneut ein Schreiben vom Vermieter, dass der Raum sofort geräumt und dann vom Vermieter verschlossen wird.
Eigentlich wollten wir den Raum dazu mieten.. Muss sich der Vermieter nicht an seine selbst gesetzten Fristen halten?
mfg