Mietaufhebungsvertrag und Rechtslage zu enthaltenen Klauseln

  • Hallo zusammen,

    über Einschätzungen zu dem nachfolgenden Fall würde ich mich sehr freuen.

    Eckdaten:
    Aufgrund eines Zerwürfnisses zwischen Mietern und Vermietern wird vor Beginn des Mietverhältnisses ein Mietaufhebungsvertrag erstellt.

    Die Mieter sind damit einverstanden dem Vermieter für die kurzfristige Auflösung des Vertrages und der damit einhergehenden Nichtbeachtung des wechselseitig vereinbarten einjährigen Kündigungsverzichtes einen Betrag in Höhe von 8.000 EUR zu zahlen.

    Fragen zum Aufhebungsvertrag:
    1) Der Vertrag enthält die Klausel: "Den Mietern ist es gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist."

    Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt?

    2) Der Vertrag enthält die Klausel: "Das Mietobjekt ist besenrein, frei von Dritten und frei von Rechten Dritter geräumt zu übergeben."

    Was bedeutet der Teil zu den Dritten und Rechten Dritten?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Max Neuer

  • Was bedeutet diese Klausel und welche Möglichkeiten werden dem Mieter damit eingeräumt?

    Wenn der Vermieter schon früher einen neuen Mieter finden konnte, hat er ja durch diesen Einnahmen und dadurch weniger oder keinen Schaden.

    Was bedeutet der Teil zu den Dritten und Rechten Dritten?

    Beispielsweise könnte man einen Untermieter oder Mitbenutzer aufgenommen haben, der als Dritter Rechte hätte.

    Diese Vereinbarung ist aber unglücklich. Besser wäre es zu vereinbaren, dass das Mietverhältnis aufgelöst wird, sobald ein neuer Mieter gefunden ist. Und dabei kann man auch das Recht vereinbaren, Nachmieter suchen und anbieten zu können. Und bis dahin wäre die Miete ganz normal weiter zu zahlen anstatt so eine Summe.

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