Mieterhöhung von privater Werkstatt um Mehrwertsteuer

  • Hallo,

    ich habe in einer Halle einen Raum gemietet, um dort zu werkeln und zu basteln. Ich habe kein Gewerbe. Ich habe keine sonstigen Sachen dazugemietet, nur ein kleiner Raum. Der Vermieter ist selber Mieter von diesem Objekt und vermietet weiter unter. Es gibt hier private und gewerbliche Mieter.

    Jetzt hat mein Vermieter scheinbar vom Finanzamt und Steuerberater die Aufforderung bekommen, auf alle Mietverträge die Mehrwertsteuer zu zahlen und soll bis zu 2000€ nachzahlen. Dementsprechend soll auch ich jetzt Mehrwersteuer zahlen, was ja einer Mieterhöhung um 19% entspricht.

    Mir ist § 9 UStG und § 4 Nr. 12a UStG bekannt, wonach ich meiner Meinung nach keine Mwst zahlen muss.

    Kann hierzu jemand seine Erfahrungen teilen?

  • Mir ist § 9 UStG und § 4 Nr. 12a UStG bekannt

    Die Gesetze hast du richtig verstanden. Die Optierung zur Mehrwertsteuer bedarf erstens der Vereinbarung im Mietvertrag, und zweitens ist das nur zulässig, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Also beispielsweise wäre die Vereinbarung auch bei einem Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung nicht möglich.

    Ich nehme an, das ist nur Vorwand vom Vermieter, um mehr Miete zu bekommen, aber dann nichts ans Finanzamt abzuführen. Dabei hätte er das gar nicht nötig, denn bei Mietobjekten, die nicht zum Wohnen vorgesehen sind, hat ein Vermieter oftmals leichtere Möglichkeiten zur Mieterhöhung.

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