Wohnung gekündigt und Probleme beim vorzeitigen Auszug

  • Hallo zusammen!

    Ich habe aktuell folgendes Problem:

    Ich habe meine Wohnung gekündigt und dem Vermieter mitgeteilt, dass ich, wenn möglich, schon früher das Mietverhältnis beenden möchte. Nun hat sich der Vermieter gemeldet und gesagt, dass er einen Nachmieter zum 15.08.2023 gefunden hat. Ich sollte daraufhin in die Zentrale kommen und ein Dokument für die vorzeitige Neuvermietung zum 15.08.2023 unterschreiben. Dies habe ich am 07.08.2023 gegen 08:00 Uhr morgens getan. Um 12:30 Uhr habe ich mich dann in der Wohnung mit dem Hausmeister getroffen und die Wohnungsübergabe inklusive Übergabeprotokoll, welches wir beide unterschreiben haben, durchgeführt. Anschließend habe ich ihm die Schlüssel ausgehändigt und bin nach Hause gefahren. Am Abend rief mich dann die Hausverwaltung an und teilte mir mit, dass der Nachmieter es sich anders überlegt hätte und ihm der 15.08 nun doch zu kurzfristig ist. Ich solle doch bitte in die Zentrale kommen und das Dokument zur vorzeitigen Neuvermietung zum 31.08 nochmals unterschreiben.

    Meine Frage ist nun:

    Ist das Mietverhältnis nicht mit der Wohnungs-/Schlüsselübergabe beendet, wie es im Protokoll steht? Im Protokoll ist vermerkt: Auszug zum 15.08.

    Wenn nein, müsste mir der Vermieter doch eigentlich meine Schlüssel zurückgeben?

    Ich habe die Miete für den August erstmal zurückbuchen lassen und nur die Hälfte überwiesen.

    Vielleicht kennt sich ja jemand aus! :)

    Danke vorab für euer Hilfe!

    Viele Grüße

    Jan

  • und ein Dokument für die vorzeitige Neuvermietung zum 15.08.2023 unterschreiben. Dies habe ich am 07.08.2023 gegen 08:00 Uhr morgens getan.

    Wenn das ein Vertrag ist, den auch die Hausverwaltung unterschrieben hat und aus dem hervor geht, dass das Mietverhältnis zum 15.8. endet, dann ist das für den Vermieter bindend. Es ist dann sein eigener Fehler, wenn er das mit dem Nachmieter noch nicht fest vereinbart hat.

    Auf die Rückgabe der Schlüssel kommt es nicht an, das sagt nichts aus, damit beendet sich ein Mietverhältnis nicht. Es kommt auf die Vereinbarung an.

  • Danke für deine Antwort.

    Der Hausmeister ist beim Eigentümer angestellt und hat das Übergabeprotokoll mit i.A. unterschrieben

    Ich hab das Dokument einmal angehangen.

    Meinst du das reicht?

    Danke dir!

    VG

    Jan

  • Wie schon geschrieben kommt es auf die Rückgabe nicht an. Ich habe von dem Dokument gesprochen, das du in der Zentrale der Hausverwaltung unterschrieben hast. Daher habe ich das Protokoll gelöscht, es ist nicht relevant.

    Man muss aber nicht unbedingt so ein Dokument haben. Falls der neue Mieter zum 15.8. einziehen sollte, dann ist man schon allein aufgrund dieser Tatsache von der Zahlung der Miete befreit.

  • Ich habe in der Zentrale von der Hausverwaltung ein Schreiben zur vorzeitigen Neuvermietung unterschrieben. Unten in dem Schreiben steht:

    „Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“

    Also die Hausverwaltung hat es nicht unterschrieben.

    Ich habe auch noch folgende Antwort von der Hausverwaltung bekommen:

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

     Wir können Sie nur vorzeitig aus dem Mietverhältnis entlassen, sofern wir einen Nachmieter gefunden haben, der die Wohnung auch bereits vorzeitig anmieten möchte. Da Herr D. die Wohnung erst zum 01.09.2023 anmieten kann, können wir Sie auch erst zum 31.08.2023 aus dem Vertrag entlassen. Grundvoraussetzung ist, dass es zum einen Vertragsabschluss gekommen ist. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Schreiben zur vorzeitigen Neuvermietung bestätigen Sie lediglich, dass Sie mit der vorzeitigen Neuvermietung einverstanden sind und die Wohnung in einem entsprechenden Zustand übergeben können. Auch der Abnahmetermin kann bereits vor dem Mietende stattfinden und beeinflusst nicht, wann wir Sie aus dem Mietverhältnis entlassen können.

    Aufgrund dessen wird die gesamte Miete für August fällig. Sofern wir Sie aus dem Mietverhältnis zum 31.08.2023 entlassen sollen, bitte ich Sie, zeitnah das Schreiben in unseren Geschäftsräumen zu unterzeichnen.

  • Dieser Text hat nicht die Bedeutung einer vorzeitigen Vertragsauflösung. Damit wäre der Vertrag also noch nicht zum 15.8. beendet.

    Wozu du aber erneut in die Zentrale sollst für die Bestätigung, leuchtet mir nicht ein. Wenn du bereit bist, zum 15.8. die Wohnung zurück geben zu können, dann gilt das ja vor einen späteren Termin immer noch. Wenn das nun vor dem 15.8. sein soll angenommen, wäre es etwas anderes.

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