Beiträge von AJ1900

    würde ich gern ein Übergabeprotokoll unterzeichnet haben.

    Da du darauf keinen Rechtsanspruch hast, ist die Frage wer so eine Protokoll unterzeichnet erst mal zweitrangig. Trotzdem kannst du wohl davon ausgehen, das wenn der Vermieter jemanden zur Wohnungsrücknahme schickt, dieser auch im Auftrag des Vermieters handelt.

    Ob es im gemeinsamen Interesse liegt so ein Protokoll zu erstellen würde ich aber vorher klären.

    und hoffe das die Medien das obendrein dankend aufgreifen.

    Ach du meine Güte........:)

    Das Anstreben einer Sanierung war nie Ziel des Mieters, sondern die Abklärung der Gefahrenlage

    Das auf deine Kosten abzuklären bleibt dir doch unbenommen?

    (Versiegelung haette locker gereicht).

    Ich denke das ist versiegelt?

    Der Boden wurde nur deshalb teilweise abgetragen, weil das Korkparkett nicht unter die Tür gepasst hat. War einfacher als die Tür zu schleifen.

    Bitte was? Es wird der Boden abgetragen, obwohl es einen Verdacht auf Asbest gibt, und das wäre einfacher als die Tür zu kürzen.........

    wäre ein positives Ergebnis vermutlich mit dem Zwang einer Sanierung verbunden.

    Verzeihung, selbst wenn das so sein sollte was bringt dir das ? Hast du ernsthaft vor eine Asbestsanierung eurer Wohnung irgendwo auszusitzen?

    Mal ernsthaft, wenn ihr euch sorgen wegen Asbest macht, dann sucht euch eine andere Wohnung? Den Vermieter mittels langwieriger Rechtsstreitigkeiten und Gutachten und Gegengutachten zu eine Sanierung zwingen zu wollen, wenn er das nicht selber will, ist doch total unproduktiv?

    Nutz deine Lebenszeit sinnvoller als sich mit so etwas rumzuschlagen, wäre jedenfalls mein Ratschlag.

    Positive Ergebnisse sind in diesem Fall bedeutend, da der Mieter vom Vermieter verlangt eine Unbedenklichkeit zu garantieren, dass bei der Bearbeitung des Bodens keine weiteren Asbestfasern freigesetzt werden.

    Und warum willst du als Mieter den Boden bearbeiten?

    Der Anwalt von Familie A meint nämlich dass ich das nicht kann, da Familie A ja freiwillig ausgezogen ist und es weder zu einer Verhandlung noch zu einem Urteil kam. Familie A nahm an, dass eine ausgesprochen Eigenbedarfskündigung schon ausreicht.

    Ich kann nur empfehlen auf deinen Anwalt zu hören. Hinterher eine Verschulden dritter zu konstruieren halte ich ebenfalls immer für schwierig.

    Die Frage war nicht was sich der Vermieter so wünscht

    Doch, denn mindestens dieser Punkt in dem Vertrag:

    Der Mieter tritt vor dem regulärem Ende seines Mietverhältnisses rechtswirksam gem. einer Mietaufhebungsvereinbarung aus dem Mietverhältnis aus

    Betrifft den Vermieter unmittelbar und erfordert dessen Zustimmung. Und natürlich die Frage ob die Wohnung überhaupt an den Nachmieter vermietet wird.

    Insofern müsste ja der Vermieter hier sozusagen dritte Vertragspartei werden, bzw. mindestens sich zufällig so verhalten wie das im Vertrag vorgesehen ist. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen das irgend ein Vermieter der noch bis drei zählen kann dazu bereit wäre und aufgrund von Zufällen sollte man meiner Meinung nach keine Verträge schließen..........

    Insofern kannst man in Verträge erst mal alles möglich rein schreiben, nur es lohnt sich nicht über dessen wirksamkeit Gedanken zu machen, wenn man selber eigentlich gar nicht die Möglichkeit hat, das was man in den Vertrag schreibt auch zu erfüllen?

    Du verstehst meinen Gedankengang, ja?

    Sollte sich eine Vermieter, warum auch immer trotzdem dazu bereit erklären, wäre es wohl sinnvoll die Mietaufhebung mit dem Vormieter und den neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter gleichzeitig zu machen, so das sich deine Frage eigentlich gar nicht mehr stellen dürfte.

    Grundsätzlich geht es den Vermieter erst mal gar nichts an, was der Vormieter mit dem Nachmieter für Verträge schließt, oder auch nicht, mal davon abgesehen das man das ja auch gar nicht beeinflussen kann oder will was andere Leute für Verträge schließen.

    Und ich würde als Vermieter auch keinen Vertrag dieser Art unterzeichnen und mich so zu einer Vertragspartei machen.

    Das mögen Vor- und Nachmieter bitte unter sich klären, und wenn das nicht gelingt, wird es schon seine Gründe haben..........

    Wenn der Nachmieter keinen Mietvertrag mit dem Vermieter eingeht, kann es natürlich trotzdem sein, das zwischen Vor- und Nachmieter eine Vertrag zustande gekommen ist, als Vermieter würde ich mich da aber weder einmischen, noch das beurteilen wollen.

    Das einzige was mich interessieren würde, ist , das ich die Wohnung bitte gern in einem Vertragsgemäßen zustand zurück haben würde, nicht mehr, nicht weniger.

    Ob ein wie auch immer gearteter Vertrag zustande gekommen ist, mögen die beiden Vertragsparteien gerne alleine und im Zweifel eben vor Gericht klären.........

    Oder sehe ich das falsch?

    Soweit mir bekannt, gelte diese Art der verbindlichen Zusagen eigentlich nur, wenn Sie gegenseitig bindend sind. Insofern müsste sich der Vermieter ebenso vertraglich binden. Das sehe ich hier nicht.

    Ich persönlich halte das ehr für den Versuch sich Arbeit zu ersparen um sich wegen zu großer Nachfrage nicht mit allen möglichen Bewerbungen beschäftigen zu müssen, die dann am Ende doch absagen.

    Also im Prinzip hat nur der Makler einen Vorteil der raus, aber nicht der potentieller Mieter.

    Wenn dann überhaupt der Vermieter, aber wie gesagt, ich halte das nicht für bindend, wenn sich der Vermieter nicht ebenso verpflichtet dir die Wohnung auch zu vermieten........

    Was sagt ihr dazu?

    Das man das nur unterschreiben sollte, wenn man die Wohnung auch wirklich mieten will. Aber das gilt ja für das einreichen aller anderen Unterlagen auch.

    Wozu anderen Menschen Arbeit machen, wenn man eh nicht wirklich vor hat zu mieten, oder noch Bedenkzeit braucht?

    Mal davon abgesehen das es natürlich immer nicht so ganz klar ist, wie bindend so eine Unterschrift am Ende wirklich ist.

    Unserer Meinung nach sind diese Schrankteile so nicht nutzbar

    Mhh, also man könnte z.bsp. alles möglich darin lagen was max. 2,29 hoch ist?

    Mir würde da spontan Besen und Schrubber, Bügelbrett, Staubsauger, Staubwedel usw. einfallen. Ansonsten könnte man diese Einbauschränke auch dazu nutzen Einlegeböden zu montieren so wie man sich persönlich braucht? Solange man da nichts beschädigt oder baulich verändert ist dafür noch nicht mal das Einverständnis des Vermieters nötig.

    Das ist doch genau der Punkt. Geld können wir nur sparen, wenn der Vermieter den neuen Boden bezahlt.

    Ja aber das hat er doch weder vor 4 Jahren gewollt, noch will er es jetzt, oder wie? Und soweit ich das verstehe, und soweit du das auch beschrieben hast, kann ich auch erst mal nicht erkennen das ihr weder damals noch heute ein Rechtsanspruch auf neues Laminat hattet, oder habt?

    Was ich aber wohl sagen kann ist, das der Vermieter offenbar mindestens einen Rechtanspruch auf einen benutzten Laminatboden hat, da ja dieser euch offenbar auch mit vermietet wurde. Mal davon abgesehen das dieser Anspruch wahrscheinlich finanziell nicht so viel wert sein wird.

    Laut den links oben schon.

    Nein, deine Werbelinks oder Zeitungsartikel von z.bsp. irgend einer Parkettlegerfirma usw. besagen eigentlich auch nur mehr oder weniger das, was ich dir oben bereits geschildert habe. Mal davon abgesehen das ich mich nicht unbedingt auf die juristischen Aussagen von Firmen über Laminat verlassen würde, die dir ja Laminat verkaufen wollen?

    Und die Aussagen Mietrecht.org besagen ja auch das "Abgewohnt" eben ein ziemlich dehnbarer Begriff ist. Mal davon abgesehen das das in deinem Fall ja schon gar keine Rolle mehr spielt, weil du das Laminat ja wohl zum großen Teil bereits selber getauscht hast.

    Will heißen, sich über den Zustand von bereits vor 4 Jahren entsorgtem Parkett zu streiten mach für mich wenig Sinn.

    Das ist es auch, aber wenn ich so verhindern kann, dass er Geld spart... es ist immer noch mein Boden.

    Hat jemand was anderes behauptet? Du nutz ihn ja auch. Nur in dem Moment wo du ausziehst schuldest du halt das was vertraglich vereinbart wurde.

    Deshalb sollte man sich eben vorher genau überlegen ob man solche Investitionen in eine Mietwohnung wirklich tätigt, oder sich nicht vieleicht eher eine Wohnung sucht die den eigenen Ansprüchen besser entgegen kommt.

    Es ist doch weiß Gott jetzt nicht so schwer zu verstehen, dass ich in keiner Bruchbude wohnen will und deswegen natürlich den Boden selber tauschen muss, wenn mein Vermieter dazu nicht bereit ist.

    Das ist aber doch deine persönliche Entscheidung? Du hast ja nun mal diese Wohnung so angemietet und du warst es auch der eben in den letzten Jahren für den entsprechenden Verschleiß des Bodens gesorgt hat, so wie ich das verstanden habe?

    Andersherum kann man auch sagen, das dein Vermieter, hättest du den Boden drin gelassen ziemlich sicher auch keinen finanziellen Anspruch gegen dich gehabt.

    Mir geht es nicht mal ums Geld, sondern darum, dass ich nicht will, dass der Vermieter auch nur einen einzigen Cent bei unserem Auszug sparen kann, indem er die von mir verlegten Böden drin lässt.

    Und warum baut man dann einen neuen Fußboden ein, zieht dann wenig später aus und beschwert sich dann das der Fußboden zu neu ist? Kapier ich nicht, sorry?

    Der Vermieter hat in den Mietvertrag geschrieben, dass ich die Verpflichtung vom Vormieter übernehme, die Wohnung beim Auszug zu renovieren.

    So pauschal ist dieser Passus sehr wahrscheinlich nichtig. Vereinfacht gesagt müssen solche Renovierungsklauseln immer die objektive Notwendigkeit im Blick haben. Mal davon abgesehen das "renovieren" auch keine Begriff ist der selbsterklärend wäre.

    aber ich habe gelesen, dass die Lebensdauer von Laminat eigentlich nur 10 Jahre betrifft.

    Das ist die Lebensdauer die eine Versicherung ansetzen würde, wenn Sie für so etwas bezahlen sollte.


    Irgendwann muss der Vermieter doch den Boden renovieren.

    Nein, das ist nur der Fall wenn durch die Nutzung eine Gefahr ausgeht, bzw. die Nutzung dadurch spürbar eingeschränkt wird.

    Alle anderen Bauteile haben ja auch eine versicherungstechnische Lebensdauer, das bedeutet aber nicht das man Sie deshalb ersetzen muß, wenn diese abgelaufen ist. Sonst müsste man ja faktisch alle 10-30 Jahre das ganze Haus neu bauen?


    Mir geht es vor allem nur darum, dass ich nicht will, dass unser Vermieter bei Auszug sogar noch Geld spart.

    Also meiner Meinung wäre es klüger darauf zu achten das ihr Geld spart? Was interessiert euch der Vermieter?


    würde ich auch soweit gehen, ein paar Kratzer in das Laminat von uns zu machen.

    Was soll ich dazu sagen? Mutwillige Zerstörung halte ich für ziemlich primitiv und stillos.


    Das wir das neue Laminat verlegen konnten war abgesprochen. So lange wir alles selber bezahlen.

    Und warum habt ihr das dann gemacht, wenn ihr offenbar eigentlich doch nicht bereit seid das zu zahlen?

    wenn er sich in all den Jahren einen Dreck um die Wohnungen der Mieter kümmert.

    Also was du bisher berichtet hast, interpretiere ich so, das du vom Vermieter Dinge forderst die du nicht fordern kannst.....

    Das es nett wäre irgend wann einmal das Laminat zu tauschen, sehe ich auch so. Andererseits habe ich bei mir auch schon seit ca. 11 Jahren billig-Laminat verlegt und das ist durchaus noch in gutem Zustand.

    Die Frage ob man das konkret gütlich klären kann beantwortet sich aus der Darstellung ...

    Ehrlich gesagt bin ich ich immer leicht verwundert und enttäuscht, wenn es tatsächlich Menschen gibt die wegen solchen Nichtigkeiten deutschen Gerichte Arbeit machen, und damit leider wirklich wichtige oder wenigstens interessante Urteil verzögern.

    Ich meine schon die Zeit die du hier schreibst und vor allem die Zeit die du anderen Leuten damit stiehlst, die damit gezwungen sind sich zu befassen ist, meiner Meinung, schlicht verschwendete Lebenszeit.

    Das ist nicht der Fall, wegen damit verbundener Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefahren.

    Mhh, welche sollen das sein? Ich kenne einige Flurfenster die nicht mal eine Möglichkeit habe sie zu öffnen?

    Sagen wir es so, am Ende ist wohl noch keiner "Erstunken" aber viele bereits "Erfroren".......^^

    Fahrzeug ist 22 Jahre alt und hat entsprechend nur eine Haftpflichtversicherung keine Kasko.

    Wahrscheinlich der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrsversicherungspflicht, da das Gefahrenpotential bekannt war.

    Na dann kann ich nur hoffen das du Glück hast und der Ast tatsächlich runter kommt. Besser wirst du dein Auto wohl mutmaßlich auch nicht verkauft bekommen.........;););)

    Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen.:)

    Jetzt frage ich mich im Nachhinein aber, ob er die Miete wirklich hätte erhöhen können

    Nur wenn ihr euch darüber einig seid, bzw. wenn der Mietspiegel das her gibt, mal unabhängig vom Laminat.


    ob ich die Miete nicht hätte mindern können?

    Eher nein. Das würde meiner Meinung nur dann in frage kommen wenn die Nutzung z.Bsp. durch Gefahrenstellen tatsächlich eingeschränkt wäre.


    Bzw. ob ich Ihm die Materialkosten in Rechnung stellen könnte?

    Das eher weniger. Im Prinzip könnte der Vermieter bei Auszug sogar sein altes Laminat zurück fordern, bzw. adäquaten Ersatz verlangen, wenn ihr das ohne Absprache einfach umgebaut habt.

    Außerdem: in unserem Wohnzimmer haben wir vor 4 Jahren das Laminat auch selber getauscht, weil er auch hier nichts beisteuern wollte. Das neue Laminat hat hier aber einen qm Preis, der 4 mal so hoch ist wie das, was zuvor drinnen war. Bei Auszug will ich ihm das aber nicht drin lassen. Könnte ich hierfür anteilig etwas verlangen?

    Das ist im Prinzip der gleiche Fall wie vorher. Da kommt es auf die Absprache mit dem Vermieter an. Im Prinzip schuldest du bei Auszug ein Laminat, abzgl. Abnutzung. Insofern dürfte ein 4 Jahres altes Laminat diesen Zweck erfüllen.

    meines Erachtens ist das nicht Rechtens und bräuchte mal euren Rat.

    Vorauszahlungen der Miete kann der Vermieter nicht verlangen, wohl aber das ihr die vertragliche Miete zahlt. Ansonsten dürfte in absehbarer Zeit die Räumungsklage ins Haus flattern.

    Nun ist die Wohnung aber von keiner der beiden Seiten gekündigt und der Vermieter verlangt die Räumung und die Schlüsselübergabe.

    Nachvolziehbar, wenn ihr die Miete nur teilweise bezahlt. Die Alternative, wenn das Verlangen keine Früchte trägt, wäre dann wohl die Räumungsklage.

    Wenn der Kühlschrank mit vermietetet wurde ist auch der Vermieter für die Instandhaltung zuständig. Natürlich gibt es in diversen Mietverträgen eine menge Formulierungen die das ausschließen wollen, diese halten einer juristischen Überprüfung meistens nicht stand.

    Andererseits könnte ihr aber eben auch keinen neuen Kühlschrank fordern, wenn eine gebrauchter vermietet wurde.......

    In frage würde dann auch eine Reparatur oder ein gebrauchter kommen.

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