Kann auch der Sohn der Vermieterin das Übergabeprotokoll unterschreiben?

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne derzeit in einer WG, in der auch u.a der Sohn der Vermieterin wohnt. Da ich bald ausziehe und gern meine Kaution in voller Höhe zurückerhalten möchte, würde ich gern ein Übergabeprotokoll unterzeichnet haben. Nun ist die Vermieterin am Tag meines geplanten Auszugs nicht vor Ort und hat mir angeboten, das Übergabeprotokoll ihren Sohn unterzeichnen zu lassen. Meine Frage ist nun, ob dessen Unterschrift auch rechtskräftig wäre? Der Vertrag wurde ja mit ihr geschlossen. Bräuchte er eine Vollmacht von ihr oder reicht es, wenn er lediglich im Auftrag unterschreibt?

  • würde ich gern ein Übergabeprotokoll unterzeichnet haben.

    Da du darauf keinen Rechtsanspruch hast, ist die Frage wer so eine Protokoll unterzeichnet erst mal zweitrangig. Trotzdem kannst du wohl davon ausgehen, das wenn der Vermieter jemanden zur Wohnungsrücknahme schickt, dieser auch im Auftrag des Vermieters handelt.

    Ob es im gemeinsamen Interesse liegt so ein Protokoll zu erstellen würde ich aber vorher klären.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!