Hallo liebes Forum,
in unserer WG ist die Kühl- und Gefrierfachkombi in der Küche ausgefallen.
Direkt am gleichen Tag habe ich unseren Vermieter informiert, welcher meint, dass der Kühlschrank nicht in sein Aufgabengebiet fällt und wir uns um eine Neuanschaffung kümmern müssen, falls dieser kaputt sei.
Das kommt mir etwas suspekt vor, da bei Einzug in die WG bereits der Kühlschrank inbegriffen war, die Zimmer wurden zudem möbeliert vermietet.
Der Mietvertrag liest sich bzgl. diesen Punktes so:
§1 Mieträume:
"Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken das im Hause xxx gelegene komplett möbliertes WG-Zimmer, Küche/Bad/WC. Die Wohnung wurde komplett renoviert übergeben. Im selben Zustand wird diese wieder nach Ende des Mietvertrags xxx vom Mieter zurückverlangt."
...
§8 Bagatellschäden/Kleinreparaturen:
"Die Kosten für die Reparatur von Bagatellschäden trägt der Mieter ohne Rücksicht auf ein Verschulden bis zu der nachfolgend angegebenen Höhe. Es handelt sich hierbei um die Instandhaltungskosten an denjenigen Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen wie Installationseinrichtungen für Wasser, Strom, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen sowie Rollläden, Jalousien, Fensterläden und Markisen und Fenster und Türverschlüsse.
Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für die in der Wohnung befindlichen Gegenstände und Geräte sind von jeden Mieter verschuldungsunabhängig und gesamtschuldnerisch selbst zu tragen.
Die Mieter verpflichten sich mit dem vom Vermieter ausgestatteten Gegenständen pfleglich umzugehen.
Die Obergrenze für eine Reparatur beträgt im Einzelfall 80,- EUR, maximal 320,- EUR zzgl. MwSt. im Jahr, aber nicht mehr als 8% der Jahresmiete (Kalt)."
Frage: "Reparaturen und Ersatzbeschaffungen für die in der Wohnung befindlichen Gegenstände und Geräte sind von jeden Mieter verschuldungsunabhängig und gesamtschuldnerisch selbst zu tragen." - ist dieser Paragraph überhaupt rechtens?? Für jeden Verschleiß muss also der Mieter sorgen und eine Ersatzbeschaffung vornehmen?
Wie sieht es mit der Neuanschaffung für einen Kühlschrank aus? Bezieht sich die Kleinreparaturklausel nicht nur auf Reparaturen? Muss diese nicht vor einer Neuanschaffung durchgeführt werden? Wenn dieser defekt ist, müssen die Mieter dafür aufkommen?
Vielen Dank für Hilfe! Vielleicht hat hier jemand fachliche Expertise in diesem Gebiet. ![]()