Hallo zusammen, ich bin durch die Recherche " verbindliche Mietzusage " zufällig auf dieses Forum gestoßen und denke dass mir vielleicht hier geholfen werden kann!?
Ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier in dieser Sektion richtig!
Meine Partnerin und ich, sind letzten Samstag zu einem Besichtigungstermin mit mehreren Interessenten eingeladen worden.
Die Wohnung hat uns auf Anhieb gefallen.
Wir haben uns auch mit der Maklerin sehr gut verstanden.
Am Montag habe ich mich mit der Maklerin telefonisch in Verbindung gesetzt, wie jetzt die weitere vorgehensweise ist bzw ob wir als Interessenten für Sie bzw dem Vermieter in Frage kommen.
Dies wurde von ihr bejaht.
Sie bat mich um eine Schufa-Auskunft, selbstauskunft, Gehaltsabrechnung und unter anderem eine verbindliche Mietzusage/Vertrag
Und genau das macht mich ein wenig stutzig weil wir das so nicht kennen.
Da wir ja nicht die einzigen Interessenten waren, gehe ich mal davon aus dass jeder der Interesse an dieser Wohnung hat einen verbindlichen Mietvertrag unterschreiben muss. Daraus entstehen für uns keine besonderen Vorteile sondern nur Nachteile.
Wir müssten so lange warten bis der Vermieter uns eine Zusage oder Absage erteilt.
Soweit ich das verstanden habe, wenn ich Absage hat das finanzielle Folgen.
Ich finde das alles recht Unseriös, oder ist das eine normale Vorgehensweise?
Ich habe jetzt alle Unterlagen bis auf diesen unterschriebenen Vertrag an den Makler per E-Mail gesendet.
Möglicherweise haben wir uns dann schon damit ins Aus katapultiert.
Hier ein Auszug des Vertrages.
Was sagt ihr dazu?
Vorab schon einmal vielen lieben Dank für die Antworten. Nette Grüße an alle und bleibt Gesund.
Verbindliche Mietzusage des Mietinteressenten für
Wohnraummietvertrag
Der nachstehend genannte Mietinteressent
für die Wohnung: 3 ZW- im EG–links ca. 85,6 m² - WE 01- mit Mietergarten 90,0 m²
in der Liegenschaft: xxx
nach Kernsanierung-Keller Nr. 01 -sowie 2 Pkw Stellplätze Nr.01 und Nr, 01
bestätigt, über alle für das Mietverhältnis relevanten Faktoren, insbesondere über das Mietobjekt
selbst und deren Lage, sowie die Mietvertragsbedingungen mündlich unterrichtet zu sein. Über XXX
Immobilien, habe ich die o.g. Wohnung Angeboten bekommen und auch besichtigt.
Netto-Miete 950,00 €/mtl.
1 Pkw Stellplatz Nr. 01 30,00 €/mtl.
1 Pkw Stellplatz Nr. 01 30,00 €/mtl.
Nebenkostenvorauszahlung 250,00 €/mtl. (für 2 Personen)
Nebenkostenvorauszahlung 300,00 €/mtl. (für 3 Personen)
Strom , TV und Kabelgebühren trägt der Mieter direkt über die Versorgungswerke
Bezug: ……………………………….2022
Wobei durch nachfolgende Unterschrift der Mietinteressent erklärt, dass er mit einer vertraglichen
Vereinbarung, wonach er auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses bis zum 3 Jahre
verzichtet, sich einverstanden erklärt. Mieter und Vermieter verzichten ohne Einschränkung und ohne
Vorbehalt gegenseitig für die Dauer von 36 Monaten auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Die
ordentliche Kündigung nach den §§ 573ff. BGB kann daher sowohl vom Mieter als auch vom Vermieter
Erstmals nach 36 Monaten erklärt werden.
Mietkaution:
2.850,00 € als Bankbürgschaft/ Bareinzahlung/Kautionssparbuch ohne Auflagen
WICHTIG: eine Kopie des Personalausweises
Vor Mietvertragsunterzeichnung ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten, sowie ein Schufa
Auskunft, die nicht älter als 1 Jahr ist, bitte vorzulegen. (Erhältlich über den Immobilienscout 24)
Der Mietinteressent wird darauf hingewiesen, dass mit der nachfolgenden Unter -zeichnung er
sich verpflichtet, die genannte Wohnung auf der Grundlage der zuvor genannten Bedingungen
anzumieten, soweit der Vermieter dem Mietinteressenten unverzüglich eine schriftliche oder
Mündliche Zusage gegeben hat. Der Mieter Verzichts auf sein Widerrufsrecht von 14 Tage, da er
/sie die Unterlagen Persönlich erhalten hat.
Eine mögliche Nichterfüllung dieser Mietzusage begründet Schadenersatzansprüche des
Vermieters, bzw. Bevollmächtigten (Niklas Immobilien) die sich nach dem § 249 ff BGB richten
und den durch die Nichterfüllung der verbindlichen Mietzusage eintretenden
Verzögerungsschaden bezüglich der Vermietung der o.g. Wohnung zum Gegenstand hat.
Zwischen dem Mietinteressenten und dem Vermieter besteht Einigkeit, dass nach erteilter Zusage die
weiteren Einzelheiten des Mietverhältnisses in einem noch auszuhandelnden Mietvertrag geregelt
werden. Der Mietinteressent verpflichtet sich insoweit einen solchen Mietvertrag zu unterzeichnen. Erst
mit Unterzeichnung dieses Mietvertrages stehen dem Mietinteressenten die Rechte aus dem
Mietverhältnis zu.
Xxx den, …………………….2022
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Ort, Datum (Mietinteressent)