Leere Einbauschränke - Keine Einlegeböden ein Mangel - Mietminderung

  • Hallo zusammen!

    Zu folgendem Problem konnte ich leider keine einschlägigen Urteile o.ä. finden:

    In unserer Wohnung sind in mehreren Zimmern Einbauschränke verbaut. In mehreren Teilen fehlen allerdings die Einlageböden, sodass es nur ein 2,30m hoher, leerer Korpus ist.

    Unserer Meinung nach sind diese Schrankteile so nicht nutzbar und nehmen vielmehr bloß Wohnraum weg.

    Nach Meinung der Hausverwaltung ist das so eben der Wunsch des Eigentümers und wird nicht als Mangel angesehen (wobei zu bedenken ist, dass andere Einheiten im Haus die fehlenden Böden ersetzt bekommen haben und wir lediglich vergessen wurden).

    Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder eine Meinung dazu? :)

    Danke vorab!

  • Wenn nicht schon bei Vertragschluss vereinbart wurde, dass der Eigentümer noch die Böden einzubringen hat, dann ist so etwas tatsächlich kein Mangel, sondern ein vertragsgemäßer Zustand. Das bedeutet aber nicht, die Böden trotzdem noch bekommen, wenn man entsprechend argumentiert. Und die Tatsache, dass Nachbarn die Böden bekommen haben, sind ein möglicher Ansatz dafür.

  • Unserer Meinung nach sind diese Schrankteile so nicht nutzbar

    Mhh, also man könnte z.bsp. alles möglich darin lagen was max. 2,29 hoch ist?

    Mir würde da spontan Besen und Schrubber, Bügelbrett, Staubsauger, Staubwedel usw. einfallen. Ansonsten könnte man diese Einbauschränke auch dazu nutzen Einlegeböden zu montieren so wie man sich persönlich braucht? Solange man da nichts beschädigt oder baulich verändert ist dafür noch nicht mal das Einverständnis des Vermieters nötig.

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