Fernsehkabelgebühr in Betriebskostenabrechnung noch umlegbar auf Mieter

  • Guten Abend,
    ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen. Vorab - Sorry für den langen Text. Ich kann es leider nicht kürzer fassen.


    Ich habe Mitte Mai 2026 meine NK-Abrechnung für den Zeitraum 2025 erhalten. Darin ist eine Position enthalten, die ich erstmal nicht akzeptiere. Die Bezeichnung ist "Fernsehkabelgebühr" mit einem Betrag von 92,11 € pro Mieter. Ich wohne in einem Haus (Baujahr 1996) mit 12 Wohneinheiten.

    Wenn es um eine Anlage gehen würde für das altbekannte "Kabelfernsehen", könnte ich die Höhe vielleicht verstehen. Jetzt kommt das ABER. Aber warum ist sie in der Abrechnung für 2025 noch enthalten, wenn Mitte 2024 das Nebenkostenprivileg weggefallen ist? Ein Widerspruch der Abrechnung meinerseits in Bezug auf die genannte Position wurde vom Vermieter mit folgenden Worten beantwortet:

    wir bestätigen den Erhalt Ihres Schreibens vom xx.xx.xxxx bezüglich der Betriebskostenabrechnung 2025.

    Ihrem Widerspruch hinsichtlich der Kosten für die SAT-/Fernsehanlage können wir nicht folgen. Die in der Abrechnung enthaltenen Kosten betreffen die vorhandene SAT-Anlage des Objektes, welche weiterhin zur Verfügung steht und von Ihnen genutzt werden kann bzw. genutzt wird. Die entsprechenden Kosten sind daher umlagefähig und von Ihnen zu tragen.


    Mein Mietvertrag enthält dazu u.a. folgende Formulierung:

    Folgende Kosten werden abweichend wie folgt umgelegt - sofern vorhanden:

    nach Nutzeinheit: ......, ....., ....., Fernsehkabel/Sat, ...., .....


    Eine entscheidende Information die ich eher per Zufall in schriftlicher Form bekommen habe. Ende 2024 wollte ich von DSL-Internet auf Kabel-Internet wechseln. Mit dem Anbieter hatte ich schon einen Vertrag abgeschlossen und es kam ein Techniker um meine Wohnung an den Kasten im Keller für Kabel-TV/Kabel-Internet anzuschließen. Er suchte vergeblich längere Zeit nach einem passenden Kabel. Nach einer telefonischen Rücksprache mit meiner Hausverwaltung, stellte sich heraus, dass die Grundvoraussetzungen für den Empfang von Kabel-TV/Kabel-Internet vor mehr als 15 Jahren deinstalliert wurden. Um aus dem Vertrag mit dem Anbieter wieder heraus zukommen, benötigte ich diese Info schriftlich. Die bekam ich dann auch, als PDF-Datei mit dem üblichen Briefkopf eines Unternehmens, also alle Angaben zu meinem Vermieter, inklusive handschriftlicher Unterschrift eines Mitarbeiters.


    Die Bezeichnung "Fernsehkabelgebühr" ist für mich nicht eindeutig genug, dass ich sie ohne Belege akzeptieren kann. Hinzu kommt der Umstand, dass in einem Nachbarhaus (weniger Wohnungen, der selbe Vermieter) exakt das gleiche in den Abrechnungen steht, mit der selben Bezeichnung und auf den Cent genau die selbe Summe von 92,11€ pro Mieter. Wenn ich die Information des Vermieters nehme, dass die Kosten eine Gemeinschafts-Satelliten-Anlage betreffen, kann ich das nicht glauben. Ich weiß mittlerweile, dass der Vermieter bestimmte Kosten einer solchen Anlage noch umlegen darf. Den Strom, um für so ein Haus den Verteiler zu betreiben, und die Wartungskosten der Anlage. Noch ein ABER. Der Strom würde über die Position "Allgemeinstrom" abgerechnet, die in unserer Abrechnung aufgelistet ist.

    Vor einer Woche habe ich schriftlich um Belegeinsicht gebeten. Allerdings ist (angeblich der einzige Mitarbeiter der für diese Häuser zuständig ist) gerade im Urlaub und kommt erst am 16.06. zurück und würde sich ab dann bei mir melden.

    Der Vermieter ist keine Privatperson, der Vermieter ist eine GmbH, dieser hat in seinem gesamten Portfolio mehr als 70 Mietobjekte, teils Einzelhäuser, teils Mehrfamilienhäuser.


    Vielleicht findet sich hier im Forum jemand, der mir sagen kann, wie hoch die Kosten einer Wartung für eine Satelliten-Anlage in einem Haus mit 12 Wohneinheiten sein müssten. Zusätzlich möchte ich wissen, ob die Kosten pro Mieter für ein Haus mit weniger Wohnungen genau so hoch sein können, wie für ein Haus mit 12 Wohnungen.


    Ich hoffe auf baldige Antworten, die mir helfen, das ganze besser einzuordnen.

    Beste Grüße

    Martin

  • Aber warum ist sie in der Abrechnung für 2025 noch enthalten, wenn Mitte 2024 das Nebenkostenprivileg weggefallen ist?

    Weil sich das Privileg nur auf neue Verträge seit dem 1.7.2024 bezieht. Denn der Begriff "Umlage" meint juristisch nicht die Abrechnung, sondern bezieht sich auf §556 Abs.1 BGB, in dem auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird. Und diese Vereinbarung passiert nur einmalig bei Vertragsbeginn. Für länger bestehende Verträge hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, die Nutzung des Kabel TV (oder Sat Anlage) gemäß §71 II TKG i.V.m. §56 III TKG zu kündigen. Solange man das nicht tut, darf der Vermieter weiterhin die Gebühren abrechnen.

    "Fernsehkabelgebühr" ist für mich nicht eindeutig genug, dass ich sie ohne Belege akzeptieren kann

    Das muss man auch nicht ohne Belege akzeptieren. Man hat als Mieter das Recht, sich bei einem persönlichen Termin die Rechnungsbelege zeigen zu lassen. Diese darf man auch fotografieren, um sie später jemand anderen zur Prüfung zu zeigen. Natürlich darf der Vermieter nur Kosten abrechnen, die ihm tatsächlich entstanden sind, keine fiktiven Kosten und auch nicht so etwas wie die Nutzungsgebühr der eigenen SAT Anlage.

    gerade im Urlaub und kommt erst am 16.06. zurück

    Kein Problem, man hat 12 Monate ab Erhalt der Abrechnung Zeit, Einwände geltend zu machen.

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