Eine wichtige Präzisierung, weil das in der Praxis oft genau andersherum verstanden wird:
Das Nebenkostenprivileg (Umlage von Kabel-TV-Gebühren über die Betriebskosten, früher § 2 Nr. 15 BetrKV) ist mit der TKG-Novelle zum 30.06.2024 ersatzlos weggefallen — und zwar für alle Mietverhältnisse, also gerade auch für Bestandsverträge. Genau dafür gab es die Übergangsfrist bis
Mitte 2024: damit Vermieter aus alten Sammelverträgen aussteigen können. Seit dem 01.07.2024 sind Kabelgebühren aus einem Sammelvertrag nicht mehr als Betriebskosten umlagefähig — unabhängig davon, was im (alten) Mietvertrag steht. Die Klausel „Fernsehkabel/Sat umlegbar" läuft seitdem ins Leere, weil die gesetzliche Grundlage dafür entfallen ist.
Für deine Abrechnung 2025 heißt das: Die Position ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr umlagefähig. Du kannst ihr begründet widersprechen und die 92,11 € herauskürzen.
Dazu kommt dein zweiter Punkt — wenn die Kabelanlage vor über 15 Jahren deinstalliert wurde, fehlt ohnehin jede Gegenleistung. Verlang am besten Belegeinsicht: Welcher konkrete Vertrag liegt der Position zugrunde, und welche laufenden Kosten entstehen dem Vermieter dafür überhaupt noch?
Kann er das nicht sauber belegen, ist die Position doppelt angreifbar.
Kurz: Sowohl das Privileg-Ende (seit 1.7.2024) als auch die fehlende Anlage sprechen gegen die Umlage. Ist außer der Kabelgebühr noch etwas in der Abrechnung auffällig?