Ich hatte dem Anwalt die nötigen Unterlagen per Mail zugesandt. Seine Rückmeldung war telefonisch als er auf dem Weg zum Gericht war, daher hatte er nicht so viel Zeit und das Gespräch nach ca. drei Minuten beendet. Er hatte irgendetwas als Begründung gesagt das ich allerdings nicht verstanden habe wie er das meinte. Er hat es in der typischen Gesetzessprache gesagt.
Das von Dir zitierte BGH-Urteil verstehe ich auch so, dass Mieten als Anschaffung zu sehen sind und nicht auf die Mieter umzulegen sei.
Die ganze Sache lässt mir keine Ruhe. Deswegen bleibe ich weiter dran und bin auf weitere Informationen gestoßen. Ich habe mir das Logo auf den Satelliten-Schüsseln (siehe Foto) angesehen, und konnte einen Zeitraum für die eventuelle Installation der sechs Anlagen herausfinden.
Ich versuche mal eine eventuell mögliche zeitliche Abfolge:
1996
- Bebauung eines ehemaligen Sportgeländes mit Häusern, hiervon sind sechs im Besitz meines Vermieters. Anfangs wurde die Fernsehversorgung über Kabelfernsehen ermöglicht.
2006
- Der Sammelvertrag des Anbieters für Kabelfernsehens ist nach zehn Jahren ausgelaufen oder wurde gekündigt. Direkte Umtellung auf Satellit. Das Logo auf der Satelliten-Schüssel und der Zustand, wie es auf dem Foto zu sehen ist, deuten auf den Zeitraum um das Jahr 2006.
2020
- Mein Einzug in eine dieser Wohnungen im Herbst dieses Jahres. Mietvertrag wurde ausgestellt von Vermieter A. Kurze Zeit später bekamen alle Mieter die Information, dass alles ab dem Bekanntgeben der Information über Vermieter B läuft. Was ich erst jetzt herausbekommen habe: Vermieter A hat um das Jahr 2020 eine Firma gegründet, die wir jetzt als Vermieter B haben.
2026
- Ich habe eine Position meiner aktuellen Betriebskostenabrechnung für 2025 beim Vermieter widersprochen. Bei einer Belegeinsicht durfte ich die Originaleinsicht zu diesem Posten einsehen und fotografieren. Es stellte sich heraus, das die Rechnung nicht von meinem Vermieter ausgestellt wurde. Als Rechnungsposten gibt es nur eine Position. Diese trägt die Bezeichnung "Jahresmiete Sat-Anlage". Ausgestellt wurde diese Rechnung von einem Dienstleistungsservice. Dieser Dienstleister und mein vorheriger und jetziger Vermieter haben die selbe Adresse. Das mag noch nicht fragwürdig sein. Jedoch ist diese Adresse ein Hof mit landwirtschaftlichem Charakter in einer Bauernschaft im Außenbereich eines kleinen Ortes. Dieser Dienstleister beschäftigt u.a. Hausmeister, die für die Wohnhäuser meines Vermieters zuständig sind. Gegründet wurde dieser Dienstleister im Jahr 2017.
Meine Vermutung:
Die erwähnten Satelliten-Anlagen wurden 2006 durch eine Fachfirma in den sechs Häusern montiert, beauftragt von meinem ersten Vermieter.
Im Jahr 2020 wurde die Firma (Vermieter B) gegründet und im selben Atemzug übertrug oder verkaufte Vermieter A die Satelliten-Anlagen an den Dienstleister, der an der selben Adresse ist wie Vermieter A und Vermieter B. Es wurde vereinbart, dass die genannten Anlagen an den Vermieter B vermietet werden. Und Vermieter B gibt diese Rechnung "Jahresmiete Sat-Anlage" eins zu eins an die Mieter weiter. Auf der Rechnung ist auch noch eine Umsatzsteuer von 19 % ausgewiesen. Die Endsumme inklusive der Umsatzsteuer wird den Mietern als Betriebskosten präsentiert.
Jetzt meine Frage:
Wenn man diese Zusammenhänge berücksichtigt, sich die Anschaffungskosten der Anlagen schon längst amortisiert haben, wieso darf der Dienstleister diese Anlagen dann noch an meinen Vermieter vermieten und dieser gibt die Kosten an die Mieter weiter? Der Vermieter holt sich ja zusätzlich auch noch die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.
Vielleicht bin ich ja verrückt, bekloppt oder sonstiges. Aber ich verstehe nicht, dass technische Anlagen, die in Häusern verbaut sind und sich in jeglicher Art und Weise schon längst bezahlt gemacht haben, bzw. abbezahlt sind, noch für eine "Miete" herangezogen werden dürfen. Den Vergleich mit einem Auto-Leasing sehe ich hier nicht. Für mich sind diese beiden Sachen nicht vergleichbar.
Beste Grüße
Martin