Beiträge von Schweinchenfan

    Deine Vermieter haben leider recht mit dem, was sie zur Wärmepumpe sagen. Wenn die Heizung nicht mit deinen Räumen Temperatur-geführt ist, dann geht die aktuell tagsüber und ggf. auch nachts aus, weil es warm genug ist. Durch die Lage im Keller ist deine Wohnung leider wahrscheinlich deutlich kühler als die andere, das glaube ich sofort. Bei uns reicht die Sonne durch die Fenster zum Heizen aus. Die Heizung geht witterungsgeführt aus. Nachts geht sie für einen paar Stunden mal an, aber nicht viel. Vermutlich dürfte deine Wohnung alleine den Volumenstrom für die Wärmepumpe nicht mehr zur Verfügung stellen können und sie kann allein für deine Wohnung nicht laufen. Das lässt sich zwar schon lösen, aber nur mit Einbußen bei der Effizienz und damit deutlich höheren Heizkosten.

    Wenn die vereinbarten oder allgemein zu erwartenden Temperaturen nicht mehr erreicht werden können, dann kannst du die Miete mindern, das musst du auch nicht absprechen. Bei einem gekündigten Mietverhältnis gibt es da ja kaum was zu verlieren.

    Ich habe mit der Versicherungswirtschaft genau gar nichts zu tun, ich bin einfach nur realistisch. Mir wären niedrige Beiträge auch lieber, aber so ist es nun mal. Ich versuche nur zu helfen, wenn jemand anscheinend von falschen Informationen ausgeht (Schäden am eigenen Haus führen zur Beitragserhöhung ect.)

    Wenn du meinst, dass das nicht gerechtfertigt ist, dann kläre das mit deinem Vermieter. Am Ende kann ein Richter klären, ob solche Beitragserhöhungen bei den Versicherungen dem Wirtschaftlichkeitsprinzip für die Nebenkosten widersprechen.

    Wenn du Belege willst, kannst du die einfach selbst finden. Googlen nach Überschwemmungen kannst du auch, Ahrtal, Hochwasser im Jahr x,y,z... Da wirst du in den letzten Jahren genug finden.

    bin ich dafür haftbar, dass ich keine Zählerstände bei Einzug erfasste?

    Wurden denn in einem Übergabeprotokoll Zählerstände festgehalten? Wenn keine Zähler abgelesen wurden, ist man gezwungen, sinnvoll zu schätzen. In der Regel werden dann die Kosten des Jahres einfach gleichmäßig übers Jahr und damit die verschiedenen Nutzer verteilt. Dass du kein Warmwasser verwendest, wird man hierbei nicht annehmen, denn das ist sehr untypisches Verhalten und ja auch gar nicht nachweisbar.

    Die mtl. Vorauszahlungen betragen für Heizung und Nk jeweils 65€, also 130€.

    Wann bist du denn eingezogen? Wenn das eher Ende des Jahres war, wäre eine Nachzahlung ganz normal, weil die Vorauszahlungen in den Sommermonaten fehlen.

    Außerdem werden deine Warmwasserkosten nicht 0 werden, denn es wird bei zentraler Aufbereitung immer ein Teil (meistens 30-50 %) über die Wohnfläche verteilt, quasi für die Bereitstellung.

    Wenn du möchtest, kannst du deine Abrechnung hier anonymisiert einstellen, dann können die Nutzer hier drüber schauen, ob Unstimmigkeiten auffallen.

    dreister geht es nicht mehr, aus meiner Sicht. Einfach in 2 Sätzen etwas behaupten, ohne Belege. Der Schaden müsste doch auch an unserem Objekt stattgefunden haben und was könnte das sein?

    Nein, eben nicht. Es geht um Versicherungsfälle allgemein, nicht an bestimmten Objekten. Die Schadenereignisse, die die Versicherung zu regulieren hatte, werden grundsätzlich auf alle Beitragszahler umgelegt. Wenn das auf die umgelegt würde, die den Schaden hatten, bräuchte man keine Versicherung, dann wären die Beiträge für die Betroffenen ja gar nicht mehr zu bezahlen. Nur durch die Verteilung auf viele Schultern funktioniert das Prinzip.

    Ist die Regelung, das Versicherer ganz gut erhöhen, wenn es einen Schaden gab, aber sonst eigentlich nicht, abgeschaftt? Darf jetzt willkürlich, wie die Gier es so möchte, erhöht werden, mit allgemeinen Behauptungen, siehe erster Satz?

    Was soll das für eine Regelung (gewesen) sein? Unwetter, Starkregen, Überschwemmungen, Stürme... haben zugenommen. Und auch andere Schäden, weil viele Gebäude nicht mehr richtig instandgehalten werden. Ich kenne einige, die sagen, wir warten einfach auf einen Schaden, wir tauschen z.B. Wasserleitungen nicht proaktiv, denn bei einem Schaden zahlt die Versicherung den Austausch. Solches Verhalten geht auf die Prämienhöhe.

    Wir haben mittlerweile alle 1-2 Jahre ein mind. 10-jähriges Hochwasser an "unserem" Fluss und wenn man die letzten Jahre zurückdenkt, gab es jedes Jahr irgendwo große Überschwemmungen.

    Und dann ist hier doch eh nicht diese allgemeine Gebäudeversicherung am Zug, sondern die Privathaftpflicht des Bewohners, oder liege ich hier falsch?

    Zum einen gibt es keine Pflicht, überhaupt eine Privathaftpflicht zu haben (egal was im Mietvertrag steht). Sprich, schlimmstenfalls sagt der, der den Schaden verursacht hat, ich habe keine Versicherung, geht in die Privatinsolvenz (man ist ja nach 3 Jahren fein raus) und die/der Eigentümer des Gebäudes nimmt er gleich mit. Für den Eigentümer kann der Schaden in die Millionen gehen. So läuft das zum Glück nicht. Erstmal reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden und wenn der einem Verursacher angelastet werden kann, holt sie sich das Geld zurück. Wenn der dann nicht zahlen kann, bleibt der Schaden bei der Versicherung hängen. Wenn man keinen Schuldigen finden kann, natürlich auch.

    Ansonsten können Brände auch "ohne Verursacher" entstehen. Kabelbrände wegen überlasteter Leitungen, Kurzsschluss, Überspannungen... ich denke, in sehr vielen Schadensfällen kann man keinen "Schuldigen" feststellen. Wasserschäden entstehen durch kaputte Leitungen, die altersschwach wurden... ansonsten gibt es ja auch Sturm, Hagel (da kann nun keiner was dazu), evtl. sind Elementarschäden abgedeckt (z.B. Überflutung durch Starkregen, bei Elementarschäden gibt's auch keinen anderen Verursacher als das Wetter).

    Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Die Erhöhungen, die Begründung usw. sind ganz normal und marktüblich. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind mittlerweile einfach ein erheblicher Anteil an den Wohnkosten, weil hier existenzielle Risiken abgesichert werden mit hohen Schadenssummen und mittlerweile auch recht hohem Risiko. Wir zahlen mittlerweile für unser Haus 1800 € im Jahr. Vor ein paar Jahren waren es noch unter 1 000€.

    zu 2. Es spricht überhaupt nichts dagegen, familieninterne oder befreundete Firmen zu beauftragen. Das ist nicht verboten. In großen Wohnungsgesellschaften ist es gang und gäbe, eine Firma zu haben, die dann xy. Facililty Management, Service... heißt und die dann immer für die Dienstleistungen an den Objekten beauftragt wird. Solange die Wirtschaftlichkeit nicht verletzt ist, kann man da nichts machen. Ich sehe nicht, warum ein Mieter hier ein Anrecht haben sollte, Angebote zu sehen, er hat ohnehin mit dem Vertragsabschluss nichts zu tun. Und es würde aus meiner Sicht auch keinen Unterschied machen, man kann ja auch Angebote von Firmen absprechen oder bewusst teurere anfragen. Man sollte auch nie vergessen, dass Angebote für Firmen Geld kosten und sich daher insgesamt auf die Preise auswirken. "Sinnlose" Angebote einzuholen macht es für alle nur teurer.

    Zu 3. 20 % finde ich ehrlich gesagt nicht auffällig. Du kannst dir den Beleg natürlich anschauen. Wir hatten auch eine Erhöhung um 22 % in 2025, begründet durch ein sehr schadensreiches Jahr 2024 für die Versicherungen durch starke Unwetter. In den Jahren davor sah das auch unerheblich besser aus, da gab es auch schon erhebliche Steigerungen. Dazu die ständige Anpassung des Gebäudewertes durch Baupreisindices und Lohnentwicklung. Auch wenn ggf. ein Teil der Steigerung durch einen erweiterten Versicherungsumfang zustande kam, wäre das in Ordnung.

    Zu 1. Rechnungen müssen nicht unterschrieben werden und sind schon lange digital. Wir bekommen auch fast alles nur noch per E-Mail, nicht mehr in Papierform. Das, was noch per Post kommt, wird sofort alles digitalisiert.

    2. Wenn wir hier von einem Mietverhältnis reden, muss der Vermieter den Mietern keine Alternativangebote vorlegen. Solange die Wirtschaftlichkeit nicht verletzt wird, kann er sich für einen Anbieter seiner Wahl entscheiden, das muss nicht der billigste sein. Dass es gravierende Preissteigerungen bei Dienstleistungen gab, ist bekannt.

    3. Du hast Anspruch auf die Einsicht in die Belege, aber auch hier. Es gab sehr starke Preissteigungen in der letzten Jahren, v.a. auch durch gestiegene Baupreise und zunehmende Unwetterereignisse. Der Vermieter muss auch hier nicht den billigsten wählen.

    Du hast natürlich Anspruch, die Belege und Rechnungen prüfen zu können. Ggf. werden bei Dienstleistern Leistungen umlegt, die eigentlich der Vermieter tragen müsste, aber so arg viel Hoffnung würde ich mir nicht machen. Es gab einfach große Preissteigerungen in den letzten Jahren bei den Posten, die die Nebenkosten betreffen.

    Wir sehen das Problem eher in der mangelhaften Isolierung des Hauses. (Baujahr 1950) Daraufhin entgegnete der Vermieter, dass das Haus so ist, wie es ist und man da nichts machen könne.

    Man kann natürlich etwas machen (Außendämmung), aber dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet. Ihr habt eine Wohnung in einem Haus aus 1950 angemietet und auch nur Anspruch auf den damaligen Stand der Technik bzw. Dämmung der Wände. Wenn man eine solche Wohnung bezieht, muss man mit höherem Lüftungsaufwand und höheren Heizkosten rechnen als z.B. bei einem Neubau. Dafür sind regelmäßig auch die Kaltmieten niedriger.

    Betroffen sind auch hier die Klassikerräume, bei denen Mieter das Problem verursachen. Bad und Küche sind relativ feuchte Räume, besonders wenn keine Abzugshaube nach außen vorhanden ist. Da muss man sehr sorgfältig lüften. Genauso das Schlafzimmer, das viele gar nicht oder kaum heizen, sondern lieber die Wärme (und Luftfeuchtigkeit) aus anderen Räumen überschlagen lassen, was dann zu Schimmelproblemen im Schlafzimmer führt.

    Was mich wundert, wie es sein kann, dass hinter einem Heizkörper nur so niedrige Wandtemperaturen sein können. Werden alle Heizkörper in der Wohnung genutzt?

    Wohnt ihr im EG oder gar erdberührt an dieser Seite?

    Wenn mehrere Räume und dann auch noch die "Klassiker" betroffen sind, ist es tatsächlich erfahrungsgemäß meistens der Mieter, der das Problem verursacht durch nicht angemessenes Luft - und v.a. Heizverhalten. Natürlich in der Kombination mit kalten Wänden, die im Altbau aber eben vertragsgemäß sind. Eine ganze Hausseite wird nur selten von eindringendem Wasser o.ä. betroffen sein (außer eben Probleme mit einer defekten Sperre zum Erdreich im Souterrain, ggf. Erdgeschoss mit aufsteigender Feuchte, zu viel Spritzwasser von der Straße o.ä.).

    was ist mit den nicht aufgeführten? Zahlt man diese im vollen Umfang?

    Nein, gar nicht. Instandhaltung ist in der Regel Sache des Vermieters, bis auf "Gegenständen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Gebrauch unterliegen". Das ist gesetzlich so definiert.

    Grundsätzlich musst du für normale Abnutzung nicht extra bezahlen, das ist mit der Miete bezahlt, wobei ich mich schon frage, was bei Türen "normale Abnutzung" ist. Unsere Türen haben keinerlei Abnutzungserscheinungen, und wir hatten 3 kleine Kinder im Haushalt, aber vermutlich hängt das auch an der Art und Qualität der verbauten Türen.

    Grundsätzlich musst du nur für Beschädigungen und nicht durchgeführte, aber fällige Schönheitsreparaturen (sofern wirksam übertragen, was nur dann der Fall ist, wenn du eine renovierte Wohnung übernommen hast) aufkommen und ggf. Reinigung für einen Zustand, der nicht vertragsgemäß war. Eine übliche Abnutzung ist mit der Miete abgegolten. Das gilt natürlich nicht, wenn z.B. mehrere Katzen sämtliche Türen und Zargen massiv mit Krallen bearbeitet haben oder Tapeten abgerissen haben (alternativ auch das Kind oder der Hund...)

    Bzgl. der Malerrechnung: hast du die Türen und Zargen beschädigt? hast du vorhandene Sockelleistungen entfernt oder so stark beschädigt, dass sie getauscht werden mussten?

    Bzgl. Elektriker: hast du einen LED-Strahler so stark beschädigt, dass er erneuert werden musste?

    Bzgl. Sanitär: auch hier, hast du tatsächlich eine übermäßige Verschmutzung über den normalen gebrauch hinaus verursacht? Silikondichtungen im Bad unterliegen immer dem Verschließ und müssen regelmäßig (auf Vermieterkosten) erneuert werden.

    Reinigung: hier ist eben die Frage, was noch ein üblicher Zustand ist. Ist alles vollkommen versifft, weil du 10 Jahre nichts gereinigt hast, könnte das evtl. als übermäßig durchgehen.

    Hallo, nicht alles, was im Mietvertrag steht, ist richtig.

    Das mag sein, aber die Heizkostenverordnung ermöglicht ganz explizit in §10, dass man nach oben (und nur nach oben) durch vertragliche Vereinbarungen abweichen kann. Wenn das im Mietvertrag steht, dann gilt es auch.

    Nur auf das "mindestens 50%" alleine kann sich der Vermieter nicht berufen, wenn er über 70% nach Verbrauch gehen will.

    Kann mir jemand sagen, ob der Makler doch irgendwie Recht hat? Oder hat jemand eine Idee wie wir aus dieser Misere herauskommen? :saint:

    Nein, der Makler hat nicht recht. Nicht auf diesem Weg.

    Es gibt hier aber eine mögliche Option, wenn dem keine Kündigungsausschlüsse im Mietvertrag entgegen stehen: es handelt sich deiner Aussage nach um Haus mit nicht mehr als 2 Wohneinheiten. Wenn ihr in eine davon einzieht, könnt ihr nach § 573a BGB den Mietvertrag ohne berechtigtes Interesse kündigen. Das ermöglicht euch, den aktuellen Mietvertrag zu beenden und einen neuen anzubieten. Hier man hat allerdings relativ lange Fristen, je nachdem wie lange der Vertrag schon läuft, die Frist verlängert sich immer um 3 Monate bei einer solchen Kündigung. Es spricht aber auch nichts dagegen, z.B. anzubieten, die Miete gleich zu erhöhen oder nach Ablauf der Kündigungsfrist schlicht keinen neuen Vertrag anzubieten oder solche Konstrukte. Da seid ihr relativ frei. Wie geschrieben, das geht nur unter der zwingenden Voraussetzung, dass ihr dort einzieht und wohnt und das auch nicht nur für 2 Wochen.

    Ich würde mich keinesfalls auf den Makler verlassen. Wenn ihr euch etwas in dieser Richtung zusichern lassen wollt, MUSS das in den Kaufvertrag. Ihr könnt ja reinschreiben lassen, dass, sollte der Mieter einer Mieterhöhung auf 8€ + Anpassungen (lasst euch beraten!) nicht zustimmen, der Verkäufer die Differenz für x Jahre trägt. Dann seht ihr auch, wie ernst ihr die Aussage des Verkäufers nehmen könnt, dass sie ausziehen, denn wenn das stimmt, wird er ja mit all dem kein Problem haben.

    Unser Haus war auch für 3€/m² vermietet, auch mit der Aussage, dass die Mieter ausziehen würden. Wir haben das schon geglaubt, allerdings trotzdem sofort, als es möglich war, die Eigenbedarfskündigung an die Mieter verschickt. Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig gekündigt. Sie sind dann tatsächlich wie versprochen ausgezogen, aber man weiß ja nie. Wenn das für euch keine Option ist, würde ich mich anders absichern wollen.

    Das Recht des Widerspruchs dort bezieht sich doch immer auf den Mieter oder?

    Der Mieter hat ein Widerspruchsrecht gegen die Kündigung.

    Der Vermieter hat ein Widerspruchsrecht gegen die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu den bisherigen Konditionen.

    Oder müsste man dann zuerst besprechen ob für den verbliebenen Zeitraum eine Mieterhöhung in Frage kommt? Da das ja sein ursprüngliches Problem war.

    Das kann man durchaus auch außergerichtlich besprechen, wobei der Vermieter hier sicher sehr vorsichtig sein wird. Häufig kommt es aber zeitnah nach dem Widerspruch (der muss ja nur 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist eingehen) ohnehin zu einem Gerichtsprozess, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht. Es steht dir aber durchaus frei, hier etwas mit dem Vermieter zu vereinbaren.

    Aber in dieser Kündigung, die ich auch anhänge, steht drin dass er vorsorglich dem § 574 des BGB widerspricht. Ist das rechtens?

    Was steht da genau? Man kann §574a (Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch) widersprechen, das ist auch Standard, damit die Kündigungsfrist nach dem Widerspruch und Nicht-Auszug nicht wieder von vorne anfängt.

    Ein Widerspruchsrecht (§574) steht dem Mieter immer zu.

    Auch wüsste ich gerne ob er die Rückzahlung der Kaution die ich hinterlegt habe erwähnen muss in der Kündigung und wann diese zurückgezahlt wird?

    Nein, solange es sich um eine reguläre Kündigung handelt, wird mit der Kaution grundsätzlich nach Gesetz verfahren. Das muss man nicht extra erwähnen. Nur in einem Aufhebungsvertrag kann man alles mögliche vereinbaren, von sofortiger Auszahlung bis hin zum Verzicht auf die Auszahlung...

    Wie kann ich das erkennen, das Haus ist Baujahr 1950.

    Das fällt genau in die Zeit, in der man von Holzbalkendecken zu Betondecken übergegangen ist. Genauere Informationen sollte der Vermieter haben.

    Die Frage ist, was du hier erreichen möchtest. In erster Linie handelt es sich hier um einen Verstoß gegen das GEG, was mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun hat. Der Vermieter verletzt hier in erster Linie eine öffentlich-rechtliche Pflicht, aus diesem Umstand ergeben sich aber keine Folgen für das Mietverhältnis. Bevor man hier an eine Mietminderung denkt, sollte man dringend einen Anwalt konsultieren, der einen berät.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!