dreister geht es nicht mehr, aus meiner Sicht. Einfach in 2 Sätzen etwas behaupten, ohne Belege. Der Schaden müsste doch auch an unserem Objekt stattgefunden haben und was könnte das sein?
Nein, eben nicht. Es geht um Versicherungsfälle allgemein, nicht an bestimmten Objekten. Die Schadenereignisse, die die Versicherung zu regulieren hatte, werden grundsätzlich auf alle Beitragszahler umgelegt. Wenn das auf die umgelegt würde, die den Schaden hatten, bräuchte man keine Versicherung, dann wären die Beiträge für die Betroffenen ja gar nicht mehr zu bezahlen. Nur durch die Verteilung auf viele Schultern funktioniert das Prinzip.
Ist die Regelung, das Versicherer ganz gut erhöhen, wenn es einen Schaden gab, aber sonst eigentlich nicht, abgeschaftt? Darf jetzt willkürlich, wie die Gier es so möchte, erhöht werden, mit allgemeinen Behauptungen, siehe erster Satz?
Was soll das für eine Regelung (gewesen) sein? Unwetter, Starkregen, Überschwemmungen, Stürme... haben zugenommen. Und auch andere Schäden, weil viele Gebäude nicht mehr richtig instandgehalten werden. Ich kenne einige, die sagen, wir warten einfach auf einen Schaden, wir tauschen z.B. Wasserleitungen nicht proaktiv, denn bei einem Schaden zahlt die Versicherung den Austausch. Solches Verhalten geht auf die Prämienhöhe.
Wir haben mittlerweile alle 1-2 Jahre ein mind. 10-jähriges Hochwasser an "unserem" Fluss und wenn man die letzten Jahre zurückdenkt, gab es jedes Jahr irgendwo große Überschwemmungen.
Und dann ist hier doch eh nicht diese allgemeine Gebäudeversicherung am Zug, sondern die Privathaftpflicht des Bewohners, oder liege ich hier falsch?
Zum einen gibt es keine Pflicht, überhaupt eine Privathaftpflicht zu haben (egal was im Mietvertrag steht). Sprich, schlimmstenfalls sagt der, der den Schaden verursacht hat, ich habe keine Versicherung, geht in die Privatinsolvenz (man ist ja nach 3 Jahren fein raus) und die/der Eigentümer des Gebäudes nimmt er gleich mit. Für den Eigentümer kann der Schaden in die Millionen gehen. So läuft das zum Glück nicht. Erstmal reguliert die Wohngebäudeversicherung den Schaden und wenn der einem Verursacher angelastet werden kann, holt sie sich das Geld zurück. Wenn der dann nicht zahlen kann, bleibt der Schaden bei der Versicherung hängen. Wenn man keinen Schuldigen finden kann, natürlich auch.
Ansonsten können Brände auch "ohne Verursacher" entstehen. Kabelbrände wegen überlasteter Leitungen, Kurzsschluss, Überspannungen... ich denke, in sehr vielen Schadensfällen kann man keinen "Schuldigen" feststellen. Wasserschäden entstehen durch kaputte Leitungen, die altersschwach wurden... ansonsten gibt es ja auch Sturm, Hagel (da kann nun keiner was dazu), evtl. sind Elementarschäden abgedeckt (z.B. Überflutung durch Starkregen, bei Elementarschäden gibt's auch keinen anderen Verursacher als das Wetter).
Ich sehe hier überhaupt kein Problem. Die Erhöhungen, die Begründung usw. sind ganz normal und marktüblich. Die Kosten für die Wohngebäudeversicherung sind mittlerweile einfach ein erheblicher Anteil an den Wohnkosten, weil hier existenzielle Risiken abgesichert werden mit hohen Schadenssummen und mittlerweile auch recht hohem Risiko. Wir zahlen mittlerweile für unser Haus 1800 € im Jahr. Vor ein paar Jahren waren es noch unter 1 000€.