Folgender Sachverhalt interessiert mich:
Zum 26.09.2016 wurde unser Wohnhaus eingerüstet weil Dachreparaturen seit dieser Zeit statt finden. Es handelt sich um keine energetische Modernisierung. Ich habe eine Mietminderung an meine Vermieterin überstellt in der ich die Miete für den Zeitraum der Einrüstung des Hauses um 10 % mindere.
Diese Mietminderung wurde nicht beantwortet, weder schriftlich noch fernmündlich. Dieses betrachte ich also als konkludente Zustimmung zu meinem Schreiben an die Vermieterin.
Rein rechtlich stimmt sie also der Abänderung der Mietzahlung (minus 10 %) zu.
Jetzt folgende Frage meinerseits:
Da das Gerüst erst zum 04.10.2016 kam weil das Ordnungsamt die Strasse ums Haus erst zu dem Zeitpunkt freigegeben hat, wir alle davon aber nichts gewusst haben, weil auch hier schriftlich als auch fernmündlich die Bekanntgabe fehlte, bin ich jetzt am zweifeln ob die Minderung der Miete ab dem 26.09.2016 gerechtfertigt ist oder ob meine Vermieterin für den September noch die komplette Miete verlangen kann?