10 % Minderung der Miete sind bei Privaten Vermietern in Ordnung. Bei einer Wohnbaugesellschaft könnte man 15 % durchsetzen, so die Aussage meines Winkeladvokates. Bei dem Gerüst muss berücksichtigt werden das in meinem Falle alle 6 Fenster der Wohnung betroffen sind durch geminderten Lichteinfall durch das Gerüst. Erhöhte Einbruchsgefahr besteht ebenfalls.
Beiträge von BS36
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