Mietminderung: junges paar erste wohnung wenig wissen

  • Hallo an alle,

    Ich habe über diesen kalten winter einen wasserschaden in meinem schlafzimmer bekommen. Gemerkt haben wir das weil 1-2 qm der teppich boden komplett nass war. Klar die erste reaktion: vermieter angerufen, weil es kann ja dann noch viel schlimmer werden. Die vermieter kamen dann auch sofort und schauten sich das erstmal an. Nach 3 tagen wurde dann ein recht großes loch ausgeschlagen und dass erste trocknungsgerät wurde reingestellt um den schaden zu identifizieren. Bett verschieben, möbel die unter wasser waren weggestellt und dazu kam dann noch der abartige geruch, da das eine abwasserleitung vom nachbar über mir ist. Nach ca. einer woche is der gestank jetzt annembar geworden und der flaschner kam um das rohr zu wechseln. Loch wurde deswegen noch größer geschlagen und nicht zu gemacht. Mir wurde gesagt da das rohr nach draußen führt, ist genau dort alles gefrohren, man müsste erstmal warten bis es wärmer wird und dann schauen was man dagegen vorbeugen kann und erst dann wird das loch erst zu gemacht. Der teppich sieht dementsprechend "dunkel" durch das abwasser aus.
    Das diese schritte notwendig sind ist mir klar, bin selbst im handwerk. Trotz alle dem hab ich die vermieterin angesprochen wegen einer mietminderung, da für mich persönlich der raum nicht nutzbar ist.
    Sie wurde sofort bissig und da eh alles über ihre eigene versicherung bezahlt wird(in der sie selbst arbeitet) hat sie gemeint das wäre ja überhaupt nicht kulant da die miete ja so niedrig ist und seit 30 jahren sowas noch nie vorkam. Schuld sei sie natürlich nicht usw. Klar ist sie nicht schuld, aber vom vertrag aus gesehen ist meine zahlung nicht mehr mit der geradigen situation vergleichbar.

    Sehe ich das falsch das ich im recht bin?

    Mfg hadder

  • Also du kannst sicher, für nicht nutzbare Räume eine Mietmnderugn machen. Andererseits ist die Frage nach der grundsätzlichen Miethöhe auch nicht ganz unberechtigt, denn wenn die Wohnung tatsächlich relativ preiswert ist, sind die Fragen:
    1. Wie hoch und wie lohnenswert ist so eine Mietminderung tatsächlich
    2. Ärgert man den Vermieter zu sehr, ist z.Bps. eine Mieterhöhung, wenn das möglich ist, nicht ganz unwahrscheinlich.

    Auch wenn ich dir grundsätzlich wohl recht gebe, was eine Mietminderung anbelangt, würde ich es doch verstärkt von den sonstigen Umständen abhängig machen.

  • Zitat

    Trotz alle dem hab ich die vermieterin angesprochen wegen einer mietminderung,

    Wegen einer Mietminderung spricht man den Vermieter nicht an, man nimmt sie vor. § 536 BGB


    Zitat

    da für mich persönlich der raum nicht nutzbar ist.

    Ist das Tatsache oder nur dein persönliches Empfinden?

    Den Schaden an deinem Hausrat, Möbel und Teppichboden, falls dein Eigentum, kannst Du bei deiner Hausratversicherung geltend machen. Sofern vorhanden.

    Mieter haben oft eine falsch Vorstellung von Mietminderung bzw. deren Höhe und wie man diese richtig berechnet.

    Angenommen Monatsmiete + Betriebskosten 600 € und Mietminderung 50 %. Dann heißt das noch lange nicht das man die Miete um 300 € mindern kann.

    Dies wäre nur so wenn die Nutzung gesamten Wohnung einen ganzen Monat lang eingeschränkt nutzbar ist.

    Ansonsten muß eine Mietminderung flächen- und taggenau, manchmal sogar stundengenau, berechnet werden.

    Wie wenig dabei oft rauskommt erschreckt viele.

    Beispiel:

    Gesamtwohnfläche 60 m², Miete inkl. BK 600 €, Fläche die eingeschränkt nutzbar ist 10 m², Dauer der eingeschränkten Nutzung 10 Tage, Mietminderung 50 %. Dann wären das ca. 16 €. Bei völliger Unbenutzbarkeit etwa 32 €.

    Ein pfiffiger Vermieter oder Anwalt könnte dann noch argumentieren das der Mieter besagte Fläche gar nicht 24 Stunden täglich nutzen kann, selbst wenn er wollte, weil er berufsbedingt 8 - 10 Stunden außer Haus ist.

  • In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?

  • Hallo Hadder,
    Du solltest vorsichtshalber sämtliche Beweise sichern, mit Fotos, Protokollen und Daten. Auch beim VM die Ansprüche nachweislich schriftlich anmelden.

  • In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?

    Volle Zustimmung!

  • In den meisten Wohngebäudeversicherungen ist vorgesehen, dass bei solchen Schäden, die Versicherung auch den schaden Mietminderung nimmt. Einfach sachlich mit der Vm reden, guck mal, du kansnt das doch bestimmt einfach deiner WGV weiterreichen, Wo issen das Problem?


    Dat Problem is, dat der Mieter selbst bestimmt keine WGV haben wird...:o

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