Beiträge von Mitleser

    Wenn der Vermieter sagt, es erhöht sich nach 2 Jahren und ich zum 01.02.2017 einziehe, müsste da nicht überall in den Jahren der 01.02. und nicht beginnend ab 01.01. stehen? Sonst erhöht es sich ja schon nach 1 Jahr und 11 Mon.


    Dass die erste Staffel kürzer ist als die anderen, ist in diesem Fall nicht unzulässig: bei einer Staffelmiete muss die Miethöhe ein Jahr unverändert bleiben. Es liegt jetzt nur an Dir, ob Du unterschreibst oder nicht, zwingen kannst Du hierbei den Vermieter zu nix.

    Habe ihn gerade gefragt, er meinte nein das ist so richtig, das beginnt zum Anfang des Jahres.


    Wenn ihm das lieber ist, dass die Miete sich mit einem Jahreswechsel erhöht, ist das nicht unzulässig.

    Dann sag ich, was ist, wenn jemand erst im Mai einzieht? Er sagt ja, dann erhöht sich das bei ihm eben schon nach 1 1/2 Jahren.


    So ist's (1 Jahr unverändert ist auch hier eingehalten) - außerdem ist die Frage, was in einem theoretischen anderen Fall wäre, hier für Deinen künftigen Vertrag völlig ohne Belang.

    sehen 'se!!!!


    Ganz im Gegenteil! Die Frage war:

    Entstehen einem Eigentümer steuerrechtliche Vorteile, wenn eine Wohnung beim Finanzamt o.ä. (zu Unrecht) als "Ein- Zimmer-Wohnung" angegeben wird?
    Gibt es möglicherweise sonstige Vorteile, die sich aus einer solchen Angabe ergeben?


    Um den Unterschied zwischen Eigennutzung und Vermietung ging's nicht im geringsten. Augen auf, Hirn an!

    allein schon durch die Vermietung kann man viel mehr absetzen.


    Diese Aussage ist zumindest insofern richtig, als man bei Vermietung Kosten absetzen kann, die man bei Eigennutzung nicht absetzen kann. Was man absetzen kann, hängt aber immer noch nicht von der Zimmerzahl oder Größe der vermieteten Wohnung ab.

    Birne einschalten!


    War das eine Handlungsanweisung an Dich selbst? Würde ich befürworten...

    prüfen ob irgendwo unbemerkt H2O verbraucht wird.


    Oder, was auch nicht selten nötig ist, das eigene Verbrauchsverhalten hinterfragen.

    So gibt's ja, allgemein und nur beispielhaft gesprochen, durchaus Helden, die stolz darauf sind, aus Wasserspargründen nie zu baden, die dann aber beim Duschen das Wasser ewig permanent laufen lassen, sodass sie dafür mindestens genausoviel brauchen, wie fürs Baden. Und das dann zweimal täglich. Dieser Trick geht natürlich ähnlich auch beim händischen Abspülen oder Wäschewaschen...

    360 Liter kalt Wasser am Tag sollen normal sein? Das sind knappe 3 Badewannen...


    Normal nicht unbedingt. Aber weit entfernt von "relativ unmöglich".

    Das kann nicht sein da wir anfangs nicht mal ne Küche hatten also kein abwasch...


    Abwasch ist nicht die einzige Möglichkeit, Wasser zu verbrauchen. Ältere WC-Spülkästen haben auch gern mal 9 Liter Inhalt, da geht also schon mal gut was weg, andere Möglichkeit wäre, dass aus dem Spülkasten immer etwas rausläuft, das summiert sich auch schnell.

    Ich werde es auf jeden Fall prüfen lassen nur hoffe ich dad ich die Anrechnung erhalte...


    Mach das. Aber wenn der Verbrauch an der Wasseruhr abgelesen wurde...

    Weil wie gesagt die Liter Angabe ist für einen Haushalt und meine Lebensgefährtin hat sicher nicht jeden Tag gebadet... Da ist was nicht ok


    Kann sein, muss aber nicht.

    da ein sachverständiger beim Verbraucherschutz Sagte das ein kaltwasser Verbrauch von 360 Liter pro Tag relativ unmöglich ist wenn beide auch noch 8 Stunden ausser Haus sind.


    Toller "Experte", wieso soll das unmöglich sein? hat der Liter und Kubikmeter verwechselt?

    Ich werde ja nicht zahlen wad nicht verursacht wurde. Eine fremdfirma hat das abgelesen und die 360 Liter sind nicht für das ganze Haus sondern für unsere Wohnung.


    Wenn dieser Verbrauch abgelesen wurde, ist der Widerspruch ziemlich wacklig.

    10 % Minderung der Miete sind bei Privaten Vermietern in Ordnung. Bei einer Wohnbaugesellschaft könnte man 15 % durchsetzen, so die Aussage meines Winkeladvokates.


    Soso. Dann kann er sicher auch erklären, wieso die Beeinträchtigung der Wohnung bei der gleichen Maßnahme unetrschiedlich stark ist, wenn der Vermieter entweder privat oder aber eine Wohnbaugesellschaft ist.

    Bei dem Gerüst muss berücksichtigt werden das in meinem Falle alle 6 Fenster der Wohnung betroffen sind durch geminderten Lichteinfall durch das Gerüst. Erhöhte Einbruchsgefahr besteht ebenfalls.


    Die erhöhte Einbruchsgefahr hast Du ja sicher pflichtgemäß Deiner Hausratversicherung gemeldet...

    Hallo Matzekovski,
    ich würde die Wohnung einfach kündigen, die Strafzahlung in Kauf nehmen und dafür die Wohnung in der Zwischenzeit auf Airbnb zwischenvermieten, somit hast du gegebenenfalls die Strafe wieder drin. Ist zwar nicht ganz legal wenn das mit deinem Vermieter nicht abgesprochen ist, aber ich schlimmsten Fall kann er dir ja nur die Miete kündigen und das wäre ja auch nicht so schlimm =)


    ...und mit etwas "Glück" kommt noch die Strafzahlung wegen Zweckentfremdung von Wohnraum obendrauf. Mahlzeit!

    Normalerweise hat ein Vermieter kein Problem damit wenn du ihm einen ordentlichen Nachmieter vorschlägst.


    ...jedoch ist der Vermieter nicht verpflichtet, sich dafür zu interessieren oder gar mit einem aus dieser Horde einen Mietvertrag abzuschließen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses kann dadurch nicht erzwungen werden.

    Ansonsten könntest du mit einem Nachmieter einen Untermietvertrag machen.


    ...jedoch muss vorher beim Vermieter um Genehmigung der Untervermietung nachgesucht werden; der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Untervermietung der gesamten Wohnung zu genehmigen.

    Hast Du noch mehr Ideen dieser Güteklasse? Wenn ja, behalte sie bitte für Dich.

    Oder am einfachsten wäre es, wenn der TE mal die Überschrift dieses fretz durchlesen würde.


    Der einzige Erkenntnisgewinn aus der Überschrift ist das Fragezeichen, schließlich handelt es sich ja, wie inzwischen klar wurde, gerade nicht um einen Zeitmietvertrag, sondern um einen beiderseitigen Kündigungsausschluss für zwei Jahre.

    Nachdem wir keine Rechtsgelehrten bzw. Anwälte sind, darf Skepsis angebracht sein.


    Bei Deinem Gesabbel zu dieser Frage, das hauptsächlich davon zeugt, dass es bei Dir mit dem Verstehen von gelesenem nicht zuverlässig funktioniert, auf jeden Fall. Und wenn man nicht mal derart grundlegendes wie die Zulässigkeit eines Kündigungsausschlusses weiß, muss man sich ja nicht zu allem äußern.

    Nun meine Frage: Könnte einer von Euch Klugsch..schreibern garantieren, dass seine Angaben rechtssicher sind?


    Das wird in einem Forum ganz sicher niemand tun...

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