Muss die Verwaltung Name des Eigentümers herausgeben?

  • Hallo,

    wir haben ein Problem, die Hausverwaltung scheint aber unser Anliegen nicht mal weiterzugeben. Daher möchten wir dieses nun direkt mit dem Eigentümer klären, bevor wir andernfalls zum Anwalt gehen.

    Gibt es eine Pflicht zur Herausgabe des Namens? Hatte das mal gehört.

    Besten Dank

  • Wenn der Eigentümer eine Hausverwaltung mit sämtlichen Belangen der Wohnung bevollmächtigt hat, dann muss man damit leben.

    Vielleicht hat der Eigentümer gar kein Bock sich mit Mietern herumzuschlagen? Vielleicht heißt der Eigentümer auch Singh mit Nachnamen und wohnt in Kalkutta?

    Um was für ein Anliegen handelt es sich denn?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • In Leipzig wohne auch ich ;)

    Also, wir sind gerade eingezogen, unser Sohn kam vor 7 Tagen auf die Welt. Wir wussten dass nebenan ein Haus gebaut wird, aber über die Dimension, da hatten wir keinen Ahnung. Als heute morgen eine Dampfwalze und Presslufthammer 30 cm von unserem Schlafzimmer (Schleußig) losging, offenbar um einen Gaskanal freizulegen, da reichte es mir.

  • Wer steht denn als Vermieter im Vertrag?

    Wenn die HV, wird diese sicher mit allen Angelegenheiten rund um die Vermietung beauftragt/bevollmächtigt sein.

  • Wer steht denn als Vermieter im Vertrag?

    Wenn die HV, wird diese sicher mit allen Angelegenheiten rund um die Vermietung beauftragt/bevollmächtigt sein.


    Genau, Eigentümer sind zwei Leute, deren Nachnamen eingetragen sind. Aber eben nur der, und es gibt viele solcher Namen in Bayern ;)

  • Zitat

    Also, wir sind gerade eingezogen, unser Sohn kam vor 7 Tagen auf die Welt. Wir wussten dass nebenan ein Haus gebaut wird, aber über die Dimension, da hatten wir keinen Ahnung. Als heute morgen eine Dampfwalze und Presslufthammer 30 cm von unserem Schlafzimmer (Schleußig) losging, offenbar um einen Gaskanal freizulegen, da reichte es mir.

    Meinen Glückwunsch zum hoffentlich gesunden Nachwuchs!

    Für Euer Problem braucht Ihr doch aber keinen Eigentümer. Die Baumaßnahmen wird dieser nicht verhindern können.

    Grundsätzlich habt Ihr bei massiven Baulärm natürlich das Recht auf eine Mietminderung. Die könnt Ihr aber auch gegenüber der Hausverwaltung geltend machen.

    Ich würde den Lärm protokollieren (Tag & Uhrzeit) und dem Vermieter/Verwalter zukommen lassen.

    P.S.: Schöne Wohngegend. In der Ecke (Nonnenstr.) habe ich auch mal gewohnt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    wir haben ein Problem, die Hausverwaltung scheint aber unser Anliegen nicht mal weiterzugeben. Daher möchten wir dieses nun direkt mit dem Eigentümer klären, bevor wir andernfalls zum Anwalt gehen.

    Gibt es eine Pflicht zur Herausgabe des Namens? Hatte das mal gehört.

    Besten Dank

    Für Euch ist der Vermieter Ansprechpartner, sozusagen Vertragspartner, und der steht ja im Mietvertrag, oder etwa nicht? Schau mal nach.
    Vermieter muss nicht zwangsläufig auch Eigentümer sein.

  • Den Namen des Eigentümers bekommt ihr gegen Vorlage des Mietvertrags beim Grundbuchamt. Nur nutzen wird das ehr nichts.
    Wenn ihr wusstet, dass nebenan gebaut werden soll, duerfte ein Mietminderung nicht moeglich sein. (Problem war vor Einzug bekannt)

  • Wir wussten dass nebenan ein Haus gebaut wird, aber über die Dimension, da hatten wir keinen Ahnung. Als heute morgen eine Dampfwalze und Presslufthammer 30 cm von unserem Schlafzimmer (Schleußig) losging, offenbar um einen Gaskanal freizulegen, da reichte es mir.


    Und was willst Du nun erreichen? Wenn Du Geld zuviel hast, besuche ruhig einen Anwalt.

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