bei der Übergabe der Wohnung habt ihr die Mängel festgehalten. Dabei hättet ihr gleichzeitig festlegen müssen wer für die Beseitigung verantwortlich ist. Warst du für die Mängelbeseitigung zuständig, hätte er dir eine Frist geben müssen. ist dies entfallen, musst du gar nichts machen. er kann nämlich nicht gleich ne firma beauftragen und dir die kosten überwälzen, es sei denn natürlich, ihr habt das so vereinbart.
ansonsten muss, wie bereits geschrieben, innerhalb von 6 monaten die versteckten mängel angezeigt werden vom vermieter.
somit kann aus jetziger sicht und mit dem sachstand hier der vermieter die offene forderung mit der kaution verrechnen und du schuldest nur noch den restbetrag.
auf den mahnbescheid solltest du allerdings auch so antwortet, dass die höhe der forderung nicht korrekt ist, da er ansonsten, falls du nicht widersprichst, einen vollstreckungstitel iHv 1000€ beantragen kann.