Aus Mietvertrag rauskommen

  • Hallo,

    ich hab ein Problem und zwar gehts um folgendes. Ich habe am 1. Oktober 2014 eine Wohnung zusammen mit zwei Kollegen gemietet. Wir stehen alle 3 als Hauptmieter im Vertrag.
    Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit, allerdings steht im Vertrag, dass wir 1 Jahr auf unser Kündigungsrecht verzichten.

    Das Problem ist nun, dass ich in ein paar Monaten frühzeitig ausziehen möchte oder wir ziehen direkt zusammen frühzeitig aus.

    Welche Möglichkeiten gibt es denn nun für mich bzw. für uns, um nicht bis zum 1. Oktober 2015 Miete zahlen zu müssen?
    Kann ich einen Nachmieter suchen, falls ich alleine ausziehe? Wenn wir zusammen ausziehen sollten, können wir dann einfach 3 Nachmieter suchen?

    In dem Vertrag wird leider keine Nachmieterklausel erwähnt.

    Gibt es vielleicht sonst noch Möglichkeiten um zu kündigen. Ich hab schon von einer außerordentlichen Kündigung gelesen? Könntet Ihr mir sagen wie das läuft?

    Was wäre, wenn wir einfach 2 Monate keine Miete zahlen, um sozusagen rausgeschmissen zu werden?

    Und noch ein paar Informationen am Rande. Wir sind 3 Studenten, die wegen der Uni in eine andere Stadt gezogen sind. Wir würden aber gerne in naher Zukunft zurück in unser Elternhaus ziehen. Deswegen wäre es problematisch, wenn wir weiterhin die Wohnung bezahlen müssten, während wir wieder bei unseren Eltern wohnen.

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Danke im Voraus.

  • aaIngenieur:

    ".., um nicht bis zum 1. Oktober 2015 Miete zahlen zu müssen?
    Kann ich einen Nachmieter suchen, falls ich alleine ausziehe? Wenn wir zusammen ausziehen sollten, können wir dann einfach 3 Nachmieter suchen?"
    - Nein und nein. Der VM ist nicht verpflichtet, Nachmieter zu akzeptieren.

    "Ich hab schon von einer außerordentlichen Kündigung gelesen? Könntet Ihr mir sagen wie das läuft? Was wäre, wenn wir einfach 2 Monate keine Miete zahlen, um sozusagen rausgeschmissen zu werden?"
    - Dann könnte der VM Euch fristlos kündigen und Schadenersatz in Höhe der offenen Mieten bis 01.10.2015 verlangen.

    "Wir sind 3 Studenten, die wegen der Uni in eine andere Stadt gezogen sind. Wir würden aber gerne in naher Zukunft zurück in unser Elternhaus ziehen. Deswegen wäre es problematisch, wenn wir weiterhin die Wohnung bezahlen müssten, während wir wieder bei unseren Eltern wohnen."
    - Mietrechtlich irrelevant.

  • Danke für den Link, hier nochmal der Volltext zum Urteil : Urteil des VIII.

    Ihr könnt die ordentliche Kündigung auf dieses Urteil begründen. Die Kündigugn erfolgt schriftlich und ist von allen Hauptmietern zu unterschreiben.

    Ich habe mir das Urteil durchgelesen. Das Urteil bezieht sich lediglich auf ein Zimmer in einem Wohnheim. Das Urteil soll die Flexibilität der Studenten gewähren. Ich bin mir unsicher, ob man das Urteil zu 100% auf diesen Sachverhalt anwenden kann. Dazu müsste man noch einige Details erfahren.

    Von daher schreibt erstmal die o.g. Kündigung.

  • Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

    D.h. wir schreiben als nächstes die Kündigung und beziehen uns auf dieses Urteil.
    Was ist wenn unser Vermieter die Kündigung nicht akzeptieren will? Müssen wir dann per Anwalt gegen ihn vorgehen oder können wir uns noch auf andere Urteile beziehen?

    Welche weiteren Dinge müsst ihr sonst noch wissen um die Lage beurteilen zu können?

  • Stimmt so ist die Situation. Allerdings frage ich mich ob man jetzt als Student allgemein das Recht auf eine Kündigung behält, obwohl man im Vertrag einen Kündigungsverzicht unterschrieben hat, d.h. habe ich gute Chancen aus dem Vertrag rauszukommen?

  • Da hat der BGH den Studenten im Lande einen Bärendienst erwiesen. Jetzt wird es noch schwerer für Studenten eine Wohnung zu finden.

    Wieder mal so ein Fall. Erwachsene Menschen treffen eine eindeutige Abmachung und der BGH meint wieder einschreiten zu müssen, und den vermeindlich Schwachen schützen zu müssen.

    Naja, gut für unsere drei wortbrecherischen aaIngenieure, schlecht für alle Studenten, die zukünftig eine Wohnung suchen.


    Gruss
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

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