mündlicher MV soll schriftlich werden

  • Hallo allerseits, vielleicht kann mir jemand zu folgender Situation weiterhelfen:

    Ich wohne seit 11 Jahren in einer Mietwohnung ohne schriftlichen Vertrag (Vermieter war der Lebensgefährte meiner Mutter), dokumentiert durch die Meldebestätigung seitens der Stadt. In dieser Zeit gab es keine Mieterhöhung.

    Nach dessen Tod wurde sein Sohn Erbe des Hauses und somit neuer Vermieter. Muss vielleicht noch erwähnen, dass die anderen drei Mietparteien im Haus (davon einer gewerblich) jeweils schon mit dem Altvermieter schriftliche Verträge hatten.

    Er verlangt nun von mir im Zusammenhang mit der angekündigten Mieterhöhung (gemäß örtl. Mietspiegel, geht in Ordnung) einen neuen, schriftlichen Mietvertrag (Sigel-Einheitsformular), wo dann halt die üblichen Dinge näher abgehandelt sind (Quadratmeter, Nebenkostenvorauszahlung, Kelleraufteilung usw.).

    Soll/muss ich den schriftlichen MV akzeptieren oder wäre ich besser gestellt, auf meinem "mündlichen" zu beharren?
    Könnte er mir dann ggf. kündigen, bloß ich weil den schriftlichen Vertrag ablehne?

    Vielen Dank und Gruß
    Gerd

  • du bist mit einem mündlichen Mietvertrag 1000%ig besser dran. So musst du keine Kleinreparaturen, Schönheitsreparaturen durch führen, keine Kaution hinterlegen, keine Betriebskosten zahlen usw.

    Eine órdentliche Kündigung kann er nur nach § 573 BGB aussprechen. Deine Ablehnung stellt kein Kündigungsgrund dar.

  • Zitat

    Soll/muss ich den schriftlichen MV akzeptieren ...


    Nein

    Zitat

    ... oder wäre ich besser gestellt, auf meinem "mündlichen" zu beharren?

    Auf jeden Fall

    Zitat

    Könnte er mir dann ggf. kündigen, bloß ich weil den schriftlichen Vertrag ablehne?

    Nein

  • Danke für die Antworten, klingt schon mal nicht schlecht.

    Mein neuer Vermieter möchte aber "alles sauber schriftlich fixiert und geregelt haben", zumal wie gesagt die anderen Mieter auch alle schriftl. Verträge haben. Das Verhältnis ist seit unserer Mieterhöhungsdiskussion eh schon sagen wir mal leicht angespannt, trau ihm echt zu dass er mich mobben wird wenn ich ablehne.

    Egal wie man's dreht, letztlich sitzt der Vermieter leider immer am längeren Hebel.

    Gruß
    Gerd

  • @ gerdk

    Das möchte ich nicht behaupten. Vom Gesetz bist Du sicher mehr geschützt als der VM.

    Dein neuer VM hat Dich sozusagen mit geerbt und kann Dich zu einen schriftlichen MV nicht nötigen

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (20. November 2014 um 18:49)

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