Hallo allerseits, vielleicht kann mir jemand zu folgender Situation weiterhelfen:
Ich wohne seit 11 Jahren in einer Mietwohnung ohne schriftlichen Vertrag (Vermieter war der Lebensgefährte meiner Mutter), dokumentiert durch die Meldebestätigung seitens der Stadt. In dieser Zeit gab es keine Mieterhöhung.
Nach dessen Tod wurde sein Sohn Erbe des Hauses und somit neuer Vermieter. Muss vielleicht noch erwähnen, dass die anderen drei Mietparteien im Haus (davon einer gewerblich) jeweils schon mit dem Altvermieter schriftliche Verträge hatten.
Er verlangt nun von mir im Zusammenhang mit der angekündigten Mieterhöhung (gemäß örtl. Mietspiegel, geht in Ordnung) einen neuen, schriftlichen Mietvertrag (Sigel-Einheitsformular), wo dann halt die üblichen Dinge näher abgehandelt sind (Quadratmeter, Nebenkostenvorauszahlung, Kelleraufteilung usw.).
Soll/muss ich den schriftlichen MV akzeptieren oder wäre ich besser gestellt, auf meinem "mündlichen" zu beharren?
Könnte er mir dann ggf. kündigen, bloß ich weil den schriftlichen Vertrag ablehne?
Vielen Dank und Gruß
Gerd