Wohnungsübergabe bei Auszug ohne Protokoll

  • Hallo,

    ich habe meine Mietwohnung ordnungsgemäß zum 30.11.2014 gekündigt.
    Am 19.11.2014 bin ich ausgezogen und habe die Wohnung gereinigt. An diesem Tag haben wir dem Vermieter die Wohnung ohne Protokoll übergeben.
    Jetzt habe ich von anderen Hausbewohnern erfahren, dass der Vermieter bei anderen Mietern nachträglich Forderungen ohne Protokoll gestellt hat.

    Meine Frage: Wie lange nach Auszug hat der Vermieter Zeit Forderungen wegen Instandsetzung der Wohnung zu stellen. Ein übergabeprotokoll ist nicht vorhanden. Gibt es da eine Frist?

    Einmal editiert, zuletzt von alex0311 (25. November 2014 um 16:57)


  • Meine Frage: Wie lange nach Auszug hat der Vermieter Zeit Forderungen wegen Instandsetzung der Wohnung zu stellen. Ein übergabeprotokoll ist nicht vorhanden. Gibt es da eine Frist?

    6 Monate. Sollten er jedoch bei der Übergabe keine Mängel angezeigt haben, hat er Pech gehabt. Die 6 Monate gelten nur für versteckte Mängel.

  • 6 Monate. Sollten er jedoch bei der Übergabe keine Mängel angezeigt haben, hat er Pech gehabt. Die 6 Monate gelten nur für versteckte Mängel.


    Uups, Doppelposting.
    Tipp für den Fragesteller: Zwischendurch öfters mal F5 drücken.

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