Beiträge von H Hamburg

    Hallo,

    eine fristlose Kündigung wegen des Fehlens von einigen Euro wird nicht erfolgreich sein. Das muß der Rückstand schon 2 Monatsmieten betragen.

    Die Verwaltungsgesellschaft, kann euch aber Abmahnen und irgendwann fristgerecht kündigen, wenn ihr die Mieten nicht vollständig bezahlt. So gesehen habt ihr schon ein gewisses Risiko, da ihr am Ende nachweisen müßt, dass ihr die Miete zu Recht gemindert habt. Dazu gehört auch die rechtlich korrekte Ankündigung.

    Ihr könnt aber auch nicht einfach ausrechnen, wie lange ein Puzfrau im Treppenhaus ist, dann über die angesetzten Betriebskosten einen Stundensatz ausrechnen und diesen als zu teuer (oder sogar sittenwidrig) erklären. Ihr müßtet schon über ein Vergleichsangebot aufzeigen, dass es günstigere Alternativen gibt und dann den Verwalter auffordern gem. Wirtschaftlichkeitsgebot zu verfahren.

    Mit dem Winterdienst ist es ähnlich. Wenn der Verwalter einen schlechten Winterdienst beauftragt habt, müßt ihr das auch nachweisen. Gerade 2014 war es einfach zu sagen, "der Winterdienst war ja kaum da". In der Realität ist es aber so, dass der Winterdienst für die Saison beauftragt wird und man eine Pauschale zahlt. Schneit es nicht, kommt keiner und es muß trotzdem gezahlt werden.

    Wenn ich viel Zeit und Geld in eine Wohnung gesteckt hätte, wäre ich sehr vorsichtig, mit der Ausübung meiner Rechte. Das müßt ihr schon richtig machen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    bei der Sachlage würde ich mir persönlich keine Sorgen machen, dass ich eine Räumungsklage verlieren würde. Es spricht doch zuviel gegen den Vermieter.

    Der Umstand, dass erst eine Änderung des Mietvertrags gefordert und anschliessend eine Kündigung wegen Eigenbedarf erfolgt. Diese unterliegt zudem sehr engen Kriterien, bezüglich Grund und Form.

    Die freie Wohnung hätte er dir anbieten müssen, wenn nicht sogar selbst nutzen können. Das mit der freien Wohnung mußt du aber beweisen können.

    Ich würde mir da keine Sorgen machen. Der Vermieter muß ja erstmal Räumungsklage einreichen, bevor überhaupt was passiert.

    Gruss
    H H

    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Hallo,

    die Klausel bezieht sich im allgemeinen auf Dinge, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen. Reparaturen am Bauwerk selbst sind allerdings nicht erfasst.

    Ich persönlich würde es so interpretieren:
    Angenommen es läßt es ist nicht ersichtlich, warum die Tür schlecht schließt dann müßtest du zahlen, wenn der Türflügel gerichtet werden muss, der Vermieter, wenn es die Zarge ist.

    Gruss
    H H

    Hallo Neueckumer,

    du hast jetzt schon so viele Antworten bekommen und solltest eigentlich mit der Ausbeute aus dem Forum zufrieden sein, statt herumzuzicken. Wenn du jetzt darauf wartest, dass jemand das Problem löst indem er für dich den Boden fegt oder die garantiert, dass das PCP keine Probleme macht, kannst du lange warten.

    Es ist jetzt eine Sache der persönlichen Einstellung den Boden zu nutzen oder nicht, inkl. Fegen.
    Der Vermieter wird nicht auf das Fegen und die Nutzung bestehen können, eine Mietminderung bei Nichtnutzung kannst du aber auch vergessen.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich muss immer eine Ausweiskopie vorlegen, wenn ich ein Kautionskonto anlegen will. Es mag Banken geben, da ist das vielleicht nicht erforderlich, bei meiner aber schon.

    Es ging hier auch nicht um den Originalausweis, Berny, sondern um eine Kopie.

    So wie Anitari schreibt, "er hätte es auf seinen Namen anlegen müssen", geht es gerade nicht, weil das nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt wäre.

    Ich weiss gar nicht, warum hier getan wid, als hätte der Vermieter das Schlimmste gemacht, was jemand nur tun kann. Möglicherweise hätte es er das Geld anlegen können. Aber er hat es nicht gemacht, wegen der Ausweiskopie oder auch nicht. Es geht hier um wenige Euro. Man kann auch übertreiben.

    Viel Spass bei der Klage.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    da du ja bereits im Internet recherchiert hast, wirst du inzischen wohl wissen, dass das Osmol WB 4, das damals eingesetzt wurde heute als Umweltgift gilt, allerdings besteht nach den PCP-Richtlinien erst Handlungsbedarf, wenn mehr als 50 mg/kg im Holz nachweisbar sind. In aller Regel behalten diese Holzschutzmittel weiterhin ihre Wirksamkeit und dünsten aus. Diese Ausdünstung wird u.a. vom Staub aufgenommen, der dort jahrelang herumliegt.

    Ich bin kein Toxikologe, ich reime mir das aber so zusammen, dass Staub, der dort nur kurz liegt, nicht bedenklich ist und auch Wäsche, die dort nur ein paar Tage hängt, kein Problem sein sollte. D.h. je öfter du fegst, desto unproblematischer sollte es sein. Durch Befeuchtung des Bodens, oder absaugen, sollte es noch unproblematischer werden.

    Wenn du allerdings grundsätzliche Probleme mit der PCP-Belastung hast könntest du sicher mit dem Vermieter aushandeln, dass du den Boden nicht mehr nutzt und auch nicht fegst. Mit Verschlechterung des Mietgegenstandes hat das aber nichts zu tun.

    Gruss
    H H

    Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung

    Hallo,

    Du hast 2011 eine Mietreduktion bekommen. Und fragst jetzt, nach 3 Jahren, ob du nicht rückwirkend für 2009 und 2010 auch hättest Geld zurückkriegen sollen? Interessanterweise hättest du sogar einen Rückzahlungsanspruch gehabt, wenn du ihn rechtzeitig angemeldet hättest. Jetzt aber nicht mehr.

    Im Internet könntest du nach folgendem suchen:
    Ich bin sehr langsam, was tun?
    Verjährung

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wieder so ein Fall, in dem es gar keine Antwort geben kann.

    Die rechtliche Situation ist so unklar, wie sie nur sein kann.
    Was für ein Mietvertrag hast du?
    Nebenkostenpauschale oder Vorrauszahlung (die Andeutung einer zu vermeidenden Nachzahlung spricht eher für Vorrauszahlung).
    Konntest du überhaupt deinen Teil alleine rechtswirksam kündigen?

    Um aber deine Frage zu beantworten: In einem normalen Mietverhältnis mit Vorrauszahlungen kann er eine Nachzahlung bis zu 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum verlangen. D.h. für den Abrechungszeitraum (09.2013-07.2014, wenn er so definiert ist) sogar noch bis Mitte 2015.

    Aber prüfe doch erstmal wieviel er überhaupt will. Es scheint ja keine dramatischen Abweichungen gegeben zu haben (zumindest nach 4 Monaten).

    Gruss
    H H

    Hallo,

    Ich weiss nicht wie lange Sie in dem Haus schon wohnen, dass Sie beurteilen können, dass in 30 Jahren nie etwas gemacht wurde. Aber auch 30 Jahre sind für ein Haus nicht die Verschleissgrenze und sollte nicht ziehen.

    Merkwürdig scheint aber zu sein, dass man es trotz des scheinbar extremen Zuges nicht genau ausmachen kann, wo die kälte herkommt. Wenn es Fenster und/oder Dach sind, die Fensterdichtungen allerdings ausgeschlossen sind, muss es aber trotzdem möglich sein herauszukriegen wo die kalte Luft reinbläst. War das denn schon immer so?

    Ich schließe mich Kolinum an. Eine Mietminderung, wenn sie dann berechtigt ist, wird das Problem wohl wahrscheinlich nicht lösen. Ihr spart lediglich etwas Geld. Aber altes Holzhaus und 90 jähriger Vermieter klingt nicht nach Premiummiete, so dass es euch bestimmt nichts nützt am Ende etwas Miete zu sparen.

    Meine Empfehlung wäre herauszufinden, wo der kalte Luftzug wirklich herkommt und diese Ritzen oder was auch immer es sind abzudichten.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    wenn die Arbeitsplatte keinen Lüftungsschlitz hat, ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt einen zu fordern.

    Da du die Küche eingebaut hast, wärst du da auch mein erster Ansprechpartner, er hat den Mangel sogar im Übergabeprotokoll erwähnt. Natürlich könnte er auch den jetzigen Eigentümer der Küche, also deinen Nachmieter ansprechen, dieser könnte dann aber wieder auf dich zukommen und behaupten der Mangel sei ja bei der Übergabe festgehalten worden.

    Du hättest dann theoretisch das Recht selbst nachzubessern, bevor dir die Kosten belastet werden.

    Das alles ist sehr komplex und sicher nicht mit 100% Sicherheit zu beantworten. Möglicherweise könntest du dich da rauswinden (wegen fehlender Fristsetzung), vielleicht aber auch nicht. Da der Vermieter "nur" 120 Euro abgezogen hat und das mit dem fehlenden Lüftungsschlitz in der Tat nicht richtig ist könnte man die Sache aber auch so akzeptieren.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    klingt alles nicht ungewöhnlich. Das es beim Ablesen Probleme mit der Terminabsprache gibt kommt leider immer wieder vor und ist ärgerlich. Der Wechsel der Wasseruhr hat mit dem Ablesen nichts zu tun und muss alle 4-6 Jahre gemacht werden. Das können nicht die Ableser machen, da muss jemand anderes kommen.

    Die Duldungspflicht des Mieter ist gesetzlich geregelt und da wird dem Mieter eine Menge zugemutet. Du kannst den Schlüssel aber auch einem Nachbarn geben und ihn bitten die Ableser/Handwerker reinzulassen. Wer das nicht möchte, muss notgedrungen selbst zu Hause sein.

    Gruss
    H H

    P.S. für blinde Mitmenschen ist es leider so, dass sie Aushänge nicht sehen. Das kann aber nicht dazu führen, dass der Ableser eine Durchsage im Treppenhaus machen muss. Ich würde erwarten, dass die Nachbarn dem Blinden Bescheid sagen, wenn ein Aushang an der Tür ist.

    Hallo,

    Erreichbarkeit von Kalorimeta ist scheinbar überall schlecht.

    Für mich sieht nicht grundsätzlich falsch aus. Für jeden Verbrauchszähler gibt es einen abgelesenen und über Faktoren hochgerechneten Verbrauchswert (z.B. 2052) dieser gilt für 825 Gradtage. Das Jahr hat 1000 Gradtage. Wenn die Ablesung nicht nach genau einem Jahr und genau zum Abrechnungszeitpunkt erfolgt, ist der Ableszeitraum geringer und muss hochgerechnet werden (hier "fehlen" 175 Gradtage). D.h. im Dreisatz wird der Verbrauch der fehlenden 175 Gradtage errechnet (hier 435)und aufaddiert.

    Das das im letzten Jahr anders aussah ist ja wohl klar, wenn da geschätz wurde. Dann gibt es natürlich nur einen Wert pro Verbraucher.

    Da du scheinbar kein grundsätzliches Problem mit dem Verbrauch hast, scheint doch alles i.O. zu sein.

    Gruss
    H H

    Was sagt denn der Vermieter dazu?

    Ich kann mir gut vorstellen, dass im Internet nichts über deine Küche steht. Hier im Forum wurden solche Themen schon ein paar mal diskutiert und es ist nicht immer eindeutig.

    Gruss
    H H

    Was sagt denn der Vermieter dazu?

    Ich kann mir gut vorstellen, dass im Internet nichts über deine Küche steht. Hier im Forum wurden solche Themen schon ein paar mal diskutiert und es ist nicht immer eindeutig.

    Gruss
    H H

    Hallo,

    Es dürfte sehr viel schneller gehen, die Fenster abzudichten, als über einen Gutachter einen Mangel zu konstruieren. Wird sowieso schwer.
    Welche Grenzwerte für "Zug" gibt es denn?
    Entspricht das möglicherweise sogar der Altersklasse des Hauses?
    War der Mangel (wenn es denn einer ist) schon beim Einzug vorhanden?

    Eines müßtest du noch genauer erläutern:
    Warum müßt ihr mit dicken Klamotten schlafen, habt ihr keine Decken?

    Gruss
    H H

    Hallo,

    ich wäre mir da nicht so sicher.

    Wenn Laminatboden nicht fachgerecht verlegt ist, kann er auch ohne Feuchtigkeit "aufbrechen". Laminat muss rundherum mit einem Dehnungsabstand verlegt werden. Sonst reicht es, dass er an einer Stelle (z.B. Türrahmen) nicht ausreichend eingeschnitten wurde und sich dazwischen verspannen kann. Da reicht 1 mm der dazu führt, dass das Laminat im Raum über die gesamte Länge hochgedrückt wird. Dann wäre das keine fachgerechte Ausführung und ein verdeckter Mangel, der erst später sichtbar wurde. Am besten du schaust dir das mal an. Wenn es so ist, reicht es, dass das Laminat an den Stellen, wo es anliegt freigesschnitten wird. Dann siehst du auch, ob es nicht doch ein Feuchtigkeitsschaden ist.


    Für mich wäre es eher fraglich, ob der Vermieter überhaupt das Recht hatte so viele Arbeiten zu fordern. Ich weiß nicht wie die Wohnung aussah, als dein Sohn ausgezogen ist, aber eine Komplettrenovierung inkl. Fussboden scheint mir schon sehr viel zu sein.

    Gruss
    H H

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