Hallo,
eine fristlose Kündigung wegen des Fehlens von einigen Euro wird nicht erfolgreich sein. Das muß der Rückstand schon 2 Monatsmieten betragen.
Die Verwaltungsgesellschaft, kann euch aber Abmahnen und irgendwann fristgerecht kündigen, wenn ihr die Mieten nicht vollständig bezahlt. So gesehen habt ihr schon ein gewisses Risiko, da ihr am Ende nachweisen müßt, dass ihr die Miete zu Recht gemindert habt. Dazu gehört auch die rechtlich korrekte Ankündigung.
Ihr könnt aber auch nicht einfach ausrechnen, wie lange ein Puzfrau im Treppenhaus ist, dann über die angesetzten Betriebskosten einen Stundensatz ausrechnen und diesen als zu teuer (oder sogar sittenwidrig) erklären. Ihr müßtet schon über ein Vergleichsangebot aufzeigen, dass es günstigere Alternativen gibt und dann den Verwalter auffordern gem. Wirtschaftlichkeitsgebot zu verfahren.
Mit dem Winterdienst ist es ähnlich. Wenn der Verwalter einen schlechten Winterdienst beauftragt habt, müßt ihr das auch nachweisen. Gerade 2014 war es einfach zu sagen, "der Winterdienst war ja kaum da". In der Realität ist es aber so, dass der Winterdienst für die Saison beauftragt wird und man eine Pauschale zahlt. Schneit es nicht, kommt keiner und es muß trotzdem gezahlt werden.
Wenn ich viel Zeit und Geld in eine Wohnung gesteckt hätte, wäre ich sehr vorsichtig, mit der Ausübung meiner Rechte. Das müßt ihr schon richtig machen.
Gruss
H H