Mieter reagiert nicht auf Telefonkontakt - Reperatur

  • Hallo,
    mein Vermieter reagiert nicht, wenn ich ihm telefonisch mitteile,
    dass bei mir gestrichen werden muss.
    Habe in den letzten 3 Wochen 2 Mal beim Vermieter angerufen.
    Den versprochenen Rückruf bekam ich beide Male nicht.

    Konkret geht es darum , dass in meinem Bad Wasser vom Mieter über mir durch die Decke kam.
    Jetzt blättert sogar bereits der Putz im Bad von der Decke.

    Ich sagte dem Vermieter bereits, dass der Mieter über mir wohl ein Problem mit dem Wasser hat.
    Man wolle sich drum kümmern und sich bei mir melden - jedoch bekam ich keinen Anruf o.ä.

    Das habe ich erfahren muss ich machen.

    - Vermieter eine Frist von 2 Wochen setzen, um den Schaden zu beheben.
    - Danach 1 weitere Woche Frist setzen, falls der Vermieter nicht reagiert und
    androhen, dass die komplette Miete auf ein separates Konto einbehalten wird, bis der Schaden repariert wurde

    Ist es so richtig und kann ich die Briefe auch per Fax schicken?

    Danke.

    Einmal editiert, zuletzt von yoshi030 (3. Oktober 2014 um 09:53) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Zitat

    Ist es so richtig und kann ich die Briefe auch per Fax schicken?

    Klar kannst du das machen. Aber woher willst du wissen, dass das Fax angekommen ist? Der Sendebericht deines Gerätes ist nämlich kein Beweis.

    Darum: Wichtige Mitteilungen an deinen Vermieter solltest du immer per Einwurfeinschreiben versenden. Für diese Versendung kannst du übers Internet den Weg verfolgen und hast einen Beweis für die Zustellung.

  • Darum: Wichtige Mitteilungen an deinen Vermieter solltest du immer per Einwurfeinschreiben versenden. Für diese Versendung kannst du übers Internet den Weg verfolgen und hast einen Beweis für die Zustellung.

    Okay, danke.

    Und stimmt es auch, dass ich androhen kann/muss, dass die Miete
    bis auf weiteres einbehalten wird und zwar (wichtig) auf ein separates Konto?

  • Hallo,

    du willst die Miete komplett einbehalten, weil im Bad Farbe abblättert?

    Ich empfehle dir dich im Internet mal schlau zu lesen, wie eine Mietminderung funktioniert. Was du vorhast kannst du natürlich androhen, mehr aber auch nicht.

    Gruss
    H H

  • du willst die Miete komplett einbehalten, weil im Bad Farbe abblättert?

    Genau das hörte ich.
    Und zwar sei es demnach dabei wichtig die komplette Miete
    auf ein "separates Konto" zu hinterlegen.

  • yoshi030,

    anstatt herumzueiern würde ich dem VM per Einwurfeinschreiben den Schaden (NICHT: dass bei Dir gestrichen werden muss!!!) sachlich schildern und ihn gem. § 535 BGB auffordern, die Mietsache i.O. zu halten, um weiteren Schaden am Gebäude und der Mietsache und evtl. Mietminderungen zu vermeiden.

  • ...........androhen, dass die komplette Miete auf ein separates Konto einbehalten wird, bis der Schaden repariert wurde

    Drohen ja, aber von "komplett einbehalten" rate ich dringendst ab.

    § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Komplett mindern also nur, wenn die Wohnung unbwewohnbar ist. Das scheinbt aber wegen abgeblätterter Deckenfarbe nicht der Fall zu sein.

  • Komplett mindern also nur, wenn die Wohnung unbwewohnbar ist. Das scheinbt aber wegen abgeblätterter Deckenfarbe nicht der Fall zu sein.


    Es sei denn, sie könte den Goldhamster gesundheitlich gefährden...

  • Genau das hörte ich.
    Und zwar sei es demnach dabei wichtig die komplette Miete
    auf ein "separates Konto" zu hinterlegen.

    Und ich hörte, nein weiß, das es Leute und sogar Institutionen gibt die Mietern sehr unkluge Ratschläge geben.

    Die Miete wegen etwas abgeblätterter Farbe um 100 % zu mindern kann zur fristlosen Kündigung führen.

    Selbst wenn dann die hinterlegte Miete gezahlt wird, bleibt es dem Vermieter immer noch frei, was in aller Regel gleichzeitig erfolgt, dem Mieter wegen unregelmäßiger Mietzahlungen fristgerecht zu kündigen.

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