Hallo zusammen ...
Ich bewohne eine 100qm Wohnung in einem Altbau aus 1930. Ich habe im Mietvertrag Dachbodennutzung zum Wäsche aufängen stehen. Diesen benutze ich auch täglich. In einem Beiblatt zu einer Nebenkostenabrechnung teilte mir mein Vermieter mit das ich nun die Pflicht hätte diesen 1X im Jahr zu reinigen. ( Fegen) Beim Reinigen entsteht soviel Staub das man nach ein paar min dort raus muss. (Nicht auszuhalten )
Nun habe ich mir ein Pappschild aus April 1955 mal genauer angesehen auf dem steht Holzwerk behandelt mit OSMOL WB4. Aus Google Recherche geht hervor das das Zeug heute als Umweltgift gilt und das bei Vergleichbaren Fällen wohl Firmen für die Reinigung und Entstaubung beauftragt wurden.
Kann ich dort überhaupt Wäsche aufhängen?
Was muss der Vermieter machen ?
Wer Erfahrung zum Thema hat ...
Gruss
Jürgen