Dachboden mit Osmol WB4 behandelt ...

  • Hallo zusammen ...

    Ich bewohne eine 100qm Wohnung in einem Altbau aus 1930. Ich habe im Mietvertrag Dachbodennutzung zum Wäsche aufängen stehen. Diesen benutze ich auch täglich. In einem Beiblatt zu einer Nebenkostenabrechnung teilte mir mein Vermieter mit das ich nun die Pflicht hätte diesen 1X im Jahr zu reinigen. ( Fegen) Beim Reinigen entsteht soviel Staub das man nach ein paar min dort raus muss. (Nicht auszuhalten )

    Nun habe ich mir ein Pappschild aus April 1955 mal genauer angesehen auf dem steht Holzwerk behandelt mit OSMOL WB4. Aus Google Recherche geht hervor das das Zeug heute als Umweltgift gilt und das bei Vergleichbaren Fällen wohl Firmen für die Reinigung und Entstaubung beauftragt wurden.

    Kann ich dort überhaupt Wäsche aufhängen?
    Was muss der Vermieter machen ?

    Wer Erfahrung zum Thema hat ...

    Gruss
    Jürgen

  • Neueckumer:

    "Ich habe im Mietvertrag Dachbodennutzung zum Wäsche aufängen stehen. Diesen benutze ich auch täglich. In einem Beiblatt zu einer Nebenkostenabrechnung teilte mir mein Vermieter mit das ich nun die Pflicht hätte diesen 1X im Jahr zu reinigen."
    - Aber wohl nicht mietvertraglich vereinbart...

    "Nun habe ich mir ein Pappschild aus April 1955 mal genauer angesehen auf dem steht Holzwerk behandelt mit OSMOL WB4. Aus Google Recherche geht hervor das das Zeug heute als Umweltgift gilt und das bei Vergleichbaren Fällen wohl Firmen für die Reinigung und Entstaubung beauftragt wurden.
    Kann ich dort überhaupt Wäsche aufhängen?"
    - Kannste latürnich ja, ob aber noch Gesundheitsgefährdungen von einem ~60 Jahre alten Imprägniermittel ausgehen können, weiss ich nicht.

    "Was muss der Vermieter machen ?"
    - Dir u.U. die Nutzung untersagen...

  • Nein , das sass nicht!

    Er hat mir die Nutzung Mitvermietet. Also fällt bei "Sperrung" für mich der Nutzen weg. Ich muss kosten aufbringen um diesen "Wegfall" aufzufangen. Das heisst für mich das die Qualität der Mietsache verschlechtert wird. Worauf ich hinaus will ... Kann er dann die Miete so ohne weiteres erhoehen? ... Macht er gerne zum 1.12. so wie letztes Jahr!

  • Im Mietvertrag steht ...

    Die Wohnung verfügt über folgende Anzahl von Räumen welche allein vom Mieter zu nutzen sind: 4 Zimmer usw ... 1 Kellerraum und 1Dachboden als Trockenraum. Der Dachboden wurde noch von einer anderen Mieterin mitbenutzt.

    Gruss

  • Im Mietvertrag steht ...

    Die Wohnung verfügt über folgende Anzahl von Räumen welche allein vom Mieter zu nutzen sind: 4 Zimmer usw ... 1 Kellerraum und 1Dachboden als Trockenraum. Der Dachboden wurde noch von einer anderen Mieterin mitbenutzt.

    Gruss

  • Der Dachboden wurde Ihnen mitvermietet. Zur pfleglichen Behandlung gehört auch das Reinigen desselben, dazu bedarf es keines Beiblattes. Wie die Reinigung möglichst staubfrei vonstatten gehen soll, könnte Yvonne Willicks beantworten. Bitte dort mal um Hilfe rufen.
    Ob das Imprägniermittel giftig ist oder nicht war trotz intensiver Recherche im Mietrecht erfolglos. Sorry!

  • Hallo,

    da du ja bereits im Internet recherchiert hast, wirst du inzischen wohl wissen, dass das Osmol WB 4, das damals eingesetzt wurde heute als Umweltgift gilt, allerdings besteht nach den PCP-Richtlinien erst Handlungsbedarf, wenn mehr als 50 mg/kg im Holz nachweisbar sind. In aller Regel behalten diese Holzschutzmittel weiterhin ihre Wirksamkeit und dünsten aus. Diese Ausdünstung wird u.a. vom Staub aufgenommen, der dort jahrelang herumliegt.

    Ich bin kein Toxikologe, ich reime mir das aber so zusammen, dass Staub, der dort nur kurz liegt, nicht bedenklich ist und auch Wäsche, die dort nur ein paar Tage hängt, kein Problem sein sollte. D.h. je öfter du fegst, desto unproblematischer sollte es sein. Durch Befeuchtung des Bodens, oder absaugen, sollte es noch unproblematischer werden.

    Wenn du allerdings grundsätzliche Probleme mit der PCP-Belastung hast könntest du sicher mit dem Vermieter aushandeln, dass du den Boden nicht mehr nutzt und auch nicht fegst. Mit Verschlechterung des Mietgegenstandes hat das aber nichts zu tun.

    Gruss
    H H

    Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur meine Meinung

  • Neueckumer,

    anstelle hier - siehe u.a. Postings 6-8 - herumzueiern, sollteste lieber die vertragsrelevanten Stellen wortwörtlich abschreiben. Interpretieren können wir schon selbst.

  • Hallo,

    Der Satz aus dem Post 6 und 7 ist direkt aus dem Mietvertrag abgeschrieben. Ich habe lediglich andere Räume weggelassen.

    Ausserdem habe ich nicht absichtlich "herumgeeiert" sondern Probleme mit der Seite gehabt.

    Gruss

  • Der Satz aus dem Post 6 und 7 ist direkt aus dem Mietvertrag abgeschrieben. Ich habe lediglich andere Räume weggelassen.


    Das war bspw. ein Zitat Deines Postings.

    Das, was Du geschrieben hast - und es kommt nun mal juristisch auf jedes Wort an - :
    "[Im Mietvertrag steht ...] Die Wohnung verfügt über folgende Anzahl von Räumen welche allein vom Mieter zu nutzen sind: 4 Zimmer usw ... 1 Kellerraum und 1Dachboden als Trockenraum. Der Dachboden wurde noch von einer anderen Mieterin mitbenutzt."
    kann so nicht wörtlich im MV stehen.

  • Hier mal der Satz aus dem Mietvertrag.

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    Aha, Du hast also u.a. 1 Kellerraum und 1 Dachboden als Trockenraum mitgemietet. Von einem anderen Mieter ist hier nicht die Rede.

  • Das hatte die Mieterin genau so in ihrem Vertrag stehen.
    Das heisst ja der Beden gehoert nur mir??? Die Dame kam nach mir und ist vor mir ausgezogen. Der eue Mieter hat den Boden bisher nicht genutzt.

    :confused:

  • Das hatte die Mieterin genau so in ihrem Vertrag stehen.
    Das heisst ja der Beden gehoert nur mir??? Die Dame kam nach mir und ist vor mir ausgezogen. Der eue Mieter hat den Boden bisher nicht genutzt.:confused:


    Dann behalte doch den von Dir (mit-)gemieteten Dachboden für Dich (allein).

  • Wenn du kein Bock hast hier vernünftig zu Antworten dann hättste Dir den Schwachsinn auch schenken koennen.

    Ich hätt dann auf jemanden gewartet der mir vernünftig sagen kann was das zu bedeuten hat.

    Gruss

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