Heizungs-/Wasser-Menschen wollen schon wieder kommen

  • Hallo Comunity,

    leider hab ich im Forum nichts Konkretes darüber gefunden und ich bin mir auch nicht sicher ob es in "Nebenkosten..." oder Instandhaltung richtig ist. Egal....

    Ich habe ein Problem mit Brunata Hamburg. Das sind meine Heizungs-/Wasser-/Rauchmelder-Menschen.

    Erster Termin zum Ablesen war der Montag nach dem WM-Final 08:30-09:30. Da dachte ich mir schon "Uiuiui". Und so war es auch. Ich bin dann um 10:30 auf die Arbeit. Von meinen Nachbar habe ich dann erfahren, sie seien um 11:00 gekommen. Den Zweiten Termin hate ich gar nicht mitbekommen, da ich im Urlaub war und sich die Herren ja nur per Aushang an der Türe eine Woche vorher ankündigen. Aushänge sind überigens auch für meine Blinden Nachbar ne feine Sache :confused::mad:
    Den dritten Termin (14:30 Uhr) konnte ich dann, widerwillen, wahrnehmen....

    3 Monate später, also vor 1,5 Wochen, hatten Die wieder einen Termin angesetzt um die Wasserzähler zu wechseln. Termin: 14:00-16:00 Uhr

    Daraufhin habe ich den Herrschaften eine Email geschrieben, dass ich es nicht einsehe 3 Mal im Jahr einen halben Tag Urlaub zu nehmen und haben ihnen vorgeschlagen, an einem Wochentag ihrer Wahl, ab 17:00 Uhr, gerne mit mir einen Termin vereinbaren können. -> eine Antwort blieb natürlich aus. :mad:

    Gestern habe ich einen Brief, nicht von Brunata, sondern von der Firma die den Wasserzähler wechselt (allerdings mit Brunata-Logo im Schriftkopf), dass sie am 13.10. zwischen 12:00 und 14:00Uhr kommen!

    Ich wollte das eigentlich nur mal loswerden, weil vermutlich lässt sich da nichts machen, zumindest nicht ohne Anwalt.

    Trotzdem wäre es interessant wie oft man dem Vermieter, bzw. irgendwelche Firmen die der Vermieter engagiert (und ich in den Nebenkosten bezahle) Zugang gewähren "muss"! Gib es da Gesetze?

    Grüße
    Benno

  • Hallo,

    klingt alles nicht ungewöhnlich. Das es beim Ablesen Probleme mit der Terminabsprache gibt kommt leider immer wieder vor und ist ärgerlich. Der Wechsel der Wasseruhr hat mit dem Ablesen nichts zu tun und muss alle 4-6 Jahre gemacht werden. Das können nicht die Ableser machen, da muss jemand anderes kommen.

    Die Duldungspflicht des Mieter ist gesetzlich geregelt und da wird dem Mieter eine Menge zugemutet. Du kannst den Schlüssel aber auch einem Nachbarn geben und ihn bitten die Ableser/Handwerker reinzulassen. Wer das nicht möchte, muss notgedrungen selbst zu Hause sein.

    Gruss
    H H

    P.S. für blinde Mitmenschen ist es leider so, dass sie Aushänge nicht sehen. Das kann aber nicht dazu führen, dass der Ableser eine Durchsage im Treppenhaus machen muss. Ich würde erwarten, dass die Nachbarn dem Blinden Bescheid sagen, wenn ein Aushang an der Tür ist.

  • Hallo,

    das ist, nur der Vollständigkeit halber, kein Problem, das nur Mieter haben.

    Auch Eigentümer einer Wohnung in einer WEG dürfen immer mal wieder stundenweise zu Hause sitzen, weil irgendetwas gewechselt oder abgelesen werden soll.

    Dagegen hilft leider nur ein eigenes Haus - und selbst da gibt das Wasserwerk Termine vor, an denen zwangsweise die Wasseruhr gewechselt werden muss...

    Grüße,

    DS

  • Beim Wechsel der Wasseruhr wird doch gleichzeitig abgelesen, also schon ein Termin gespart.Sag mir nun keiner dafür sei eine weitere
    Person zuständig. Man kann alles und jedes auch umständlich machen.

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