Mietminderung bei Luftzug

  • Hallo Forum

    im Winter zieht es in unserem Schlafzimmer durch Fenster und/oder Dach so extrem rein, dass man nur mit dicken Klamotten schlafen kann. Das Problem ist, ich weiss nicht wie ich das dem Vermieter beweisen kann.

    Wir sagen es zieht so sehr, dass es nicht mehr annehmbar ist und er sagt nein das stimmt nicht. Und jetzt? Was muss ich tun bzw. was sind die Voraussetzungen damit ich die Miete mindern kann? Gutachten? Wer macht das und wer zahlt das?

    Besten Dank

    Manuel

  • Zeig dem Mangel dem Vermieter schriftlich an mit Angabe einer Frist zur Beseitigung. Sag du zahlst die Miete von nun an unter Vorbehalt bis zur Beseitigung des Mangels.

    Je nachdem wie hoch die Kosten sind und ob eine Kleinreparaturklausel vereinbart wurde, musst du die anfallenden Kosten tragen oder nicht.

  • Hallo,

    Es dürfte sehr viel schneller gehen, die Fenster abzudichten, als über einen Gutachter einen Mangel zu konstruieren. Wird sowieso schwer.
    Welche Grenzwerte für "Zug" gibt es denn?
    Entspricht das möglicherweise sogar der Altersklasse des Hauses?
    War der Mangel (wenn es denn einer ist) schon beim Einzug vorhanden?

    Eines müßtest du noch genauer erläutern:
    Warum müßt ihr mit dicken Klamotten schlafen, habt ihr keine Decken?

    Gruss
    H H

  • Ist herauszubekommen, ob das Dach eine Isolierung hat?
    Ich hatte mal so eine Wohnung, da war zwischen Dach und Hauswand ein unisolierter "Belüftungsspalt", es zog unter den Fußoden im 1. Stock.

    Ich habe Fotos zur Dokumentation gemacht und an den Vermieter geschickt, der hat dann mit Steinwolle isloiert und alles war gut.

    Oft ist in alten Häusern hinter den Wänden der Dachschrägen keine Isolation vorhanden. Das sollte geprüft werden.

    Hat das Haus einen Energiepass?

  • Hallo

    doch natürlich haben wir Decken. Aber selbst wenn man nur einen Arm nach draussen hält fällt dieser nach ein paar Minuten fast ab weil es so kalt zieht. Als hätte man eine Klimaanlage genau auf sich gerichtet. Die Dichtungen sind es leider nicht, daran haben wir natürlich auch schon gedacht.

    Fakt ist das Haus ist über 30 Jahre alt und es nie etwas daran gemacht worden. Es ist ein Holzhaus mit Holzfenstern. Der Vermieter ist knapp 90 Jahre alt und kümmert sich um nichts. Dem kann man erzählen was man will. Deshalb bin ich leider genötigt die rechtlichen Schritte zu checken. Vielleicht tut sich ja was wenn es an seinen Geldbeutel geht.

    Also noch einmal die Frage, was kann man hier tun? Gibt es Grenzwerte? Urteile? Möglichkeiten mit dem Verbraucherschutz? Eigene Erfahrungen?

    Beste Grüße Manuel

  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, das Haus umzubauen. Selbst, wenn Sie die Miete berechtigter Weise kürzen, wird er das in seinem Alter nicht mehr tun.
    Allerdings werden Sie dann früher oder später den Kältetod doch sterben. Die geringere Miete wird das nicht verhindern.
    Für die eingesparte Miete kaufen Sie ein gutes Daunenbett und in einem solchen ist noch niemand erfroren.

    Das Bessere wäre allerdings die Suche nach einer neuen Bleibe.

  • Hallo,

    Ich weiss nicht wie lange Sie in dem Haus schon wohnen, dass Sie beurteilen können, dass in 30 Jahren nie etwas gemacht wurde. Aber auch 30 Jahre sind für ein Haus nicht die Verschleissgrenze und sollte nicht ziehen.

    Merkwürdig scheint aber zu sein, dass man es trotz des scheinbar extremen Zuges nicht genau ausmachen kann, wo die kälte herkommt. Wenn es Fenster und/oder Dach sind, die Fensterdichtungen allerdings ausgeschlossen sind, muss es aber trotzdem möglich sein herauszukriegen wo die kalte Luft reinbläst. War das denn schon immer so?

    Ich schließe mich Kolinum an. Eine Mietminderung, wenn sie dann berechtigt ist, wird das Problem wohl wahrscheinlich nicht lösen. Ihr spart lediglich etwas Geld. Aber altes Holzhaus und 90 jähriger Vermieter klingt nicht nach Premiummiete, so dass es euch bestimmt nichts nützt am Ende etwas Miete zu sparen.

    Meine Empfehlung wäre herauszufinden, wo der kalte Luftzug wirklich herkommt und diese Ritzen oder was auch immer es sind abzudichten.

    Gruss
    H H

  • manmun,
    das Haus ist 30 Jahre alt und nach den damaligen Richtlinien/Vorschriften erbaut. Ich nehme an, Du hast eine Altbaumiete und so kannst Du nicht einen Neubaustandard erwarten. Mietminderung ist recht fragwürdig.
    Wenn Du feststellen willst woher der Luftzug kommt, dazu mein Vorgehen: Ich hänge Seidenpapier an die Decke und sehe hier genau
    " woher der Wind weht."

  • Gehts noch! Dann dichten Sie die Fenster ab. Dichtungen gibt es in jedem Baumarkt für wenige Cent.
    Wo leben Sie denn eigentlich?


    Im Möchtegernemietminderungsland...:cool:

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