Hallo zusammen.
Mal angenommen ein Mieter erhält eine Nebenkostenabrechnung, in der die Schmutzwassergebühr mit 96 cbm weiterberechnet ist. Nun ist diese Schmutzwassergebühr allerdings im Vorfeld von der Stadt auf einen tatsächlichen Verbrauch von 74 cbm gesenkt worden. Der Mieter erfährt dies auf Anfrage bei der Stadt schriftlich. Mittlerweile liegt 3x die Bestätigung der Stadt vor, das diese Gebühren reduziert wurden.
Bei der Einsichtnahme in die Belege der Abrechnung wird dem Mieter allerdings der alte Gebührenbescheid vorgelegt.
Auf Nachfrage nach dem Änderungsbescheid für das Schmutzwasser behauptet der VM, es gäbe ihn nicht. Daraufhin wird dem VM der Schriftverkehr mit der Stadt vorgelegt, worauf hin er gar nichts mehr sagt. Auch das dadurch entstehende Guthaben zahlt er nicht aus, er reagiert auf schriftliche Mahnungen ebenfalls nicht.
Kurzum:
- Mietverhältnis gekündigt seit 31.01.2014
- NK-Abrechnung 2012 erhalten im Januar 2014 mit Berechnung des Schmutzwassers 96 cbm.
- Änderungsbescheid der Stadt Schmutzwasser auf 74 cbm am 16.05.2013.
- Widerspruch des Mieters gegen die NK-Abrechnung im Januar 2014.
- Weigerung des VM, die Gebührenänderung weiterzugeben.
- Mieter reicht Klage ein
- Vermieter zeigt Verteidigungsbereichtschaft an. Klageerwiderung steht noch aus.
Wie seht Ihr die Sache? Kann der Vermieter hier einfach den alten Gebührenbescheid weiterbelasten und die
Differenz als Gewinn verbuchen? Ist das rechtens?
In meinen Augen bewegt er sich hier am Rande des Betrugs, ich würde aber gerne noch einmal andere Meinungen hören. Zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung (Januar 2014) lag dem VM der Änderungsbescheid vom 16.05.2013 bereits vor. Dennoch berechnet er den alten Gebührenbescheid.
Da es sich um Gebührenreduzierungen für insgesamt 3 Jahre handelt, kommt schon eine etwas größere Summe zusammen.
Danke und Grüße.