Schönheitsreparaturen dürften hier entfallen.
ABER nun kommt es: Änderungen seien in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, und damit beginnt mein Kopfweh: Teppiche, Einbauschränke, Fliesen an Wand und Boden ... Das bedeutet dann ja doch wohl, dass ich diese rausreißen lassen muss?
Grundsätzlich ist der Ursprungszustand wiederherzustellen, allerdings würde ich den Umfang mit dem Vermieter im Zuge einer Vorabnahme klären. Teppiche, Einbauschränke, etc. müsstet ihr entfernen, allerdings kann nicht erwartet werden, dass ihr einen neuen Bodenbelag zahlt. Ihr ist ein Abzug Alt gegen Neu durchzuführen. Nach der Mietzeit dürfte der Zeitwert des Bodenbelags Null € betragen.
Aber wie gesagt: Sprecht das vor Ort mit dem Vermieter ab.