Kautionsrückzahlung

  • Hallo liebes Forum,

    Ich habe am 22.12.2021 meine alte Wohnung an den Vermieter zurückgegeben alle Schlüssel und auch Abnahmeprotokoll ausgefertigt, es gab dabei 2 Türen mit Schäden . Jetzt meine Frage :

    Ich kämpfe immernoch um meine Kaution diese wurde erst zurückgehalten wegen evtl Betriebskosten, das ist nun nicht mehr strittig aber am Samstag kam ein Brief das er jetzt von mir 800€ Reparaturkosten für die Türen will mit der Rechnung aus März 2022 … darf er das oder fällt das unter die Verjährung?

    Danke Nadine ?(

  • darf er das oder fällt das unter die Verjährung?

    Der Sachverhalt dürfte verjährt sein, wenn die Forderung nicht gerade durch Mahnbescheid o.ä. tituliert worden ist.

    Ersatzansprüche des Vermieters aus einer Verschlechterung der Mietsache (also auch kaputte Türen) verjähren gemäß § 548 BGB nach 6 Monaten.

    Ich würde die Forderung mit der Einrede der Verjährung zurückweisen.

    Unabhängig davon halte ich Reparaturkosten von 800 € für zwei Türen auch für etwas überzogen, sofern es sich nicht gerade um Sicherheits- oder Mahagoni-Echtholztüren handelt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Verjährung von 6 Monaten betrifft nur Nachforderungen des Vermieters. Mit der Kaution darf hingegen später noch aufgerechnet werden gemäß §215 BGB.

    Die Rechnung sollte genauer angeschaut werden. Bei dem Betrag würde ich vermuten, dass es keine Reparatur ist sondern neue Türen. Und hierbei ist zu beachten, dass dem Vermieter nicht der Neuwert zusteht, sondern der Zeitwert der vorherigen Türen. Der Vermieter darf nicht besser gestellt werden als wenn es den Schaden nicht gegeben hätte.

  • Danke für eure Meinung ich find das auch ganz schön dreist … zumal meine alte Wohnung in Berlin 1982 gebaut wurde und die DDR Standard Zimmer Türen verbaut waren … die Kaution habe ich mittlerweile das 4.oder 5. mal angemahnt da bleibt wohl nur der Gang zum Rechtsanwalt um der Sache Nachdruck zu verleihen

  • Die Verjährung von 6 Monaten betrifft nur Nachforderungen des Vermieters.

    ...Aus einer Verschlechterung der Mietsache, die hier gegeben ist.

    Der § 215 BGB greift nicht, da die Voraussetzung einer Gleichartigkeit der Forderung nicht gegeben ist. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes (also Instandsetzung Türen und nicht in erster Linie Geld), der Mieter hat einen Anspruch auf eine Geldzahlung.

    Hierzu gibt es auch ein Urteil des KG Berlin (Beschluss vom 02.12.2019 - 8U 104/17) und ich kann beruflich auch ein Lied davon singen.

    zumal meine alte Wohnung in Berlin 1982 gebaut wurde und die DDR Standard Zimmer Türen verbaut waren

    Handelt es sich tatsächlich noch um diese TGL-Türblätter (also die DDR-Pressspantüren), dann liegt der Zeitwert bei Null. Selbst neu kosten solche Türblätter ca. 100 € zzgl. "Einbau". Insgesamt zahlen wir bei unseren Objekten für einen Einbau insgesamt 200 € pro Tür. Wenn der Vermieter mit Reparaturkosten von 800 € kommt, dann ist das schon sehr dreist.

    Ich würde hier auch den Rechtsanwalt empfehlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Der Vermieter hat einen Anspruch auf Wiederherstellung des Ursprungszustandes

    Wenn du es so siehst, dann kann die Frage mit den vorliegenden Informationen überhaupt nicht beantwortet werden. Der Vermieter könnte bereits bei der Übergabe von seiner Ersetzungsbefugnis nach §249 Abs 2 BGB Gebrauch gemacht haben. Der Betrag muss dabei noch nicht festgestanden haben, die Erklärung zu geben reicht. Außerdem könnte es vielleicht sein, dass die Reparatur unmöglich war, dann ist nach §251 BGB ohnehin ein Schadenersatz durch Geldausgleich fällig.

  • Ich habe nächste Woche ein Termin bei einem Anwalt und lass diesen über den Sachverhalt schauen … und ja es waren noch die alten Presspappe Türen .. bin gespannt was er sagt ☺️


    Es gab lediglich ein Standard Übergabe Protokoll worin festgehalten wurde das es diesen Defekt an den Türen gibt .

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