Moin ![]()
Folgendes Thema:
- Unser Vermieter hat, nachdem wir ihn am 2.1.23 darauf aufmerksam gemacht haben, uns vor zwei Wochen die Betriebskostenabrechnung für 2021 übersendet. Wider erwarten mit einer Nachzahlung, da wir sehr sparsam sind (aber das ist ein anderes Thema).
Nun ist die Abrechnung jedoch verspätet zugestellt worden (hätte ja bis Ende Dezember 2022 im Briefkasten liegen müssen). Deshalb haben wir gegen diese Abrechnung auch einen Widerspruch eingelegt mit dem entsprechenden Paragraphen (§556 BGB Abs.3). Heute bekamen wir die Antwort, dass wir zwar grundlegend Recht hätten, dennoch wird mit "Corona-bedingten Ausfällen in der Betriebskostenabteilung zum Jahresende" argumentiert, die die Erstellung und den Versand der Abrechnung nicht möglich machten und somit der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hätte.
Sind Erkrankungen zum Jahresende wirklich eine Entschuldigung für den Vermieter? Schließlich hatte dieser 12 Monate Zeit, uns die Abrechnung zuzustellen. Sich jetzt auf Corona zu berufen halten wir für sehr fragwürdig. Hatte hier jemand schonmal solch einen Fall? Im Internet werde ich leider auch nicht wirklich fündig..
Herzlichen Dank!