Endrenovierung - Pflichten als Erbe bei starren Fristen

  • Liebe Community,

    ich kümmere mich um den Nachlass meiner kürzlich verstorbenen Mutti, und u.a. kommt nun auch die Wohnungsbegehung durch die Wohnungsbaugesellschaft auf mich zu. Ich möchte gerne vorher schon ein wenig Wissen als Rüstzeug mitbringen, um nicht völlig über die Leisten gezogen zu werden.

    Meine Mutti hat einen Uralt-Vertrag von 1965. Angegeben ist ein STARRER FRISTENPLAN für Schönheitsreparaturen, was, wie ich meine zu verstehen, sowieso nicht zulässig ist. Weiterhin wird gesagt, die Wohnung sei in sauberen und ungezieferfreien Zustand zu übergeben, auch das sollte ja wohl machbar sein.

    Bezüglich der oben genannten Punkte sähe es ja so aus, als ob ich wenig machen müsste, oder?

    ABER nun kommt es: Änderungen seien in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, und damit beginnt mein Kopfweh: Teppiche, Einbauschränke, Fliesen an Wand und Boden ... Das bedeutet dann ja doch wohl, dass ich diese rausreißen lassen muss? Und schlimmer noch, inwieweit muss ich denn dann alles neu machen lassen? Ich denke mal, dass dann letztendlich doch alles neu zu streichen ist, neues Linoleum etc. durch mich zu bezahlen ist? Wie seht Ihr das?

    Irgendwelche Möglichkeiten, die Reparaturen so knapp und kostengünstig wie möglich zu halten? (Es handelt sich hier um eine sehr große Wohnungsbaugesellschaft, die mir wahrscheinlich erstmal viel Druck machen wird).

    Ich danke Euch im voraus für Eure Meinung.

    Liebe Grüsse

    Sylvia

  • Schönheitsreparaturen dürften hier entfallen.

    ABER nun kommt es: Änderungen seien in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, und damit beginnt mein Kopfweh: Teppiche, Einbauschränke, Fliesen an Wand und Boden ... Das bedeutet dann ja doch wohl, dass ich diese rausreißen lassen muss?

    Grundsätzlich ist der Ursprungszustand wiederherzustellen, allerdings würde ich den Umfang mit dem Vermieter im Zuge einer Vorabnahme klären. Teppiche, Einbauschränke, etc. müsstet ihr entfernen, allerdings kann nicht erwartet werden, dass ihr einen neuen Bodenbelag zahlt. Ihr ist ein Abzug Alt gegen Neu durchzuführen. Nach der Mietzeit dürfte der Zeitwert des Bodenbelags Null € betragen.

    Aber wie gesagt: Sprecht das vor Ort mit dem Vermieter ab.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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