Hallo liebes Forum,
Ich habe am 22.12.2021 meine alte Wohnung an den Vermieter zurückgegeben alle Schlüssel und auch Abnahmeprotokoll ausgefertigt, es gab dabei 2 Türen mit Schäden . Jetzt meine Frage :
Ich kämpfe immernoch um meine Kaution diese wurde erst zurückgehalten wegen evtl Betriebskosten, das ist nun nicht mehr strittig aber am Samstag kam ein Brief das er jetzt von mir 800€ Reparaturkosten für die Türen will mit der Rechnung aus März 2022 … darf er das oder fällt das unter die Verjährung?
Danke Nadine ![]()