Fristlose Kündigung bei Mobbing durch Nachbarn im Mehrparteienhaus?

  • Rechtfertigen folgende Störungen / Probleme u.U. eine fristlose Kündigung seitens des Mieters? Stichwort Zumutbarkeit.

    - die Haustüre wird von Nachbarn sehr häufig nicht geschlossen oder sogar verkeilt

    - es fand in Folge bereits ein schwerer Diebstahl statt

    - wiederholte üble Nachrede seitens Nachbar

    - Beleidigung und Bedrohung durch Nachbar

    - Verleumdung und Untätigkeit seitens der Vermieterin

    - von Nachbar verständigte Polizei klingelt Mieter wegen "Drogengeruch" aus dem Bett, diese kann natürlich nichts feststellen

    - wiederholte Beschmutzung der Fahrzeuge des Mieters, offenbar durch Nachbarn

    - Psyche des Mieter durch diese Punkte bereits angeschlagen, traut sich kaum noch vor die Tür (Attest Psychologe)

    Vielen Dank für Ihre Meinungen.

  • Das sind zwar immer Einzelfallentscheidungen, aber meine Tendenz geht zu einem Nein.

    Beleidigungen und Drohungen des Nachbarn sind kein mietrechliches Thema, sondern eher ein strafrechtliches. Das liegt nicht in der Verantwortung des Vermieters.

    Oder anders: Nicht alles, was in einem Haus passiert, geht auch den Vermieter etwas an.

    Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn das Verhältnis von Vermieter zu Mieter unzumutbar ist oder der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht gewährt werden kann. Beides sehe ich hier leider nicht.

    Da hilft nur die ordentliche Kündigung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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