Beiträge von Leipziger82

    Also flattert den Erben die Kündigung ins Haus,mit einem vorgeschobenem Kündigungsgrund dass Zweifel an der Zahlungsfähihigkeit der monatlichen Gesamtmiete bestehen

    Grundsätzlich muss der Vermieter diese Kündigung gar nicht begründen. Der Vermieter kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes mit der gesetzlichen Frist kündigen. Ein Grund ist per Gesetz nicht vorgesehen. Wenn er hier dennoch einen Grund benennt, tut das vermutlich wenig zu Sache.

    Der vermieter bezeichnet das Schreiben als eine fristgerechte Kündigung.Hätte der vorgeschobene Kündigungsgrund seine Berechtigung,müsste es Sonderkündigung lauten

    Für mich klingt das tendenziell nach Haarspalterei und wird vor Gericht vermutlich wenig Bestand haben.

    Letztendlich ist es zwar eine Sonderkündigung, aber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Frist, d.h. es wird dennoch fristgemäß gekündigt.

    Du hast es hier versäumt, in der Vergangenheit eine Mietminderung geltend zu machen. Wenn das nun auch nur noch 3 Monate für die Kündigungsfrist sind, solltest Du das jetzt geltend machen.

    Schau, dass Du die paar EUR für den Mieterverein zusammenbekommst und lasse dich dort beraten.

    Alternativ gibt es im Internet Mietminderungstabellen, an denen Du dich orientieren kannst. Rückwirkende Mietminderungen sind in der Regel nicht möglich.

    Ich habe gelesen, dass der Vermieter nach Ablauf der Jahresfrist die Abrechnung nicht mehr zu Lasten des Mieters ändern darf.

    Inwiefern hat sich denn das Gesamtergebnis der Abrechnung für dich geändert? Einzelne Punkte können schon geändert werden, allerdings darf sich dann die Nachzahlung nicht erhöhen oder ein Guthaben verringern.

    Bei uns werden die Gesamtbetriebskosten für die Heizung nicht nach Wärmemengenzähler getrennt, sondern nach der Formel der HeizkostenVO - also letztlich anhand der Menge aller Warmwasserzähler,

    Da wäre die Frage, ob das überhaupt zulässig ist. Das kann man nämlich nur noch in Ausnahmefällen durchführen. Sonst ist die verbrauchsabhängige Abrechnung der Warmwasserkosten verpflichtend.

    Wenn sich die Wohnung in einem guten Zustand befindet (kleinere Abnutzungsspuren sind zu akzeptieren), dann müssen auch keine Schönheitsreparaturen durchgeführt werden.

    "Rechtlich abgesichert" ist dann immer relativ. Zum einen kann man den Zustand erst dann wirklich feststellen, wenn diese tatsächlich leer ist, zum anderen kommt es dann auch auf die Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklauseln im Vertrag an.

    Erst mall vielen Dank, also das heißt wen ich den Rückstand bezahle kann der Vermieter mir trotzdem kündigen

    fristgerecht

    Er kann hier hilfsweise ordentlich kündigen. Die Frist beträgt bei 17 Jahren Mietzeit allerdings 9 Monate.

    Ich habe auch gelesen das der Vermieter abmahnen muss bevor er Kündigt ist das richtig?

    Nein, das wäre nur bei vertragswidrigem Verhalten der Fall. Bei Zahlungsverzug muss nicht abgemahnt werden.

    Grundsätzlich solltest Du ganz dringend klären, warum keine Mietzahlung durch das Jobcenter erfolgt ist, wenn Du einen Bescheid hast.

    Wurden die Mieten denn an Dich gezahlt und Du hast das nicht mitbekommen?

    Ich vermute einfach mal, dass die einfache Treppenreinigung durch eine Fachfirma durchgeführt wird und lediglich Keller und Dachboden durch den Mieter gereinigt werden sollen. Da wären die 10 €/Monat völlig im Rahmen.

    Die eigentliche Frage ist, ob sie Rückwirkend einen Anspruch auf das Geld hat?

    In dem Fall hätte sie der Betriebskostenabrechnung widersprechen müssen, in welcher dieser Betrag abgerechnet wurde. Der Widerspruch ist bis zu 12 Monate nach Erhalt einer Abrechnung möglich.

    Die Frage ist, was in dieser Erklärung genau geschrieben steht?

    Es kann hier möglich sein, dass dir im Mietvertrag ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde und Du nun mittels dieser Erklärung darauf verzichten sollst (wenn Du das denn willst).

    Wenn Du nicht gerade dafür gesorgt hast, dass deine Wanne übergelaufen ist, oder deine Waschmaschine unbeaufsichtigt ausgelaufen ist, passiert Dir da nichts.

    Die Spülenanschlüsse sind auch alle fachgemäß angebracht?

    Ich habe leider keine Hausratversicherung und keine Haftplicht!!

    Das solltest Du zwingend nachholen. In einer meiner Bestände gab es letzte Woche einen Abwasserschaden.

    Lt. Aufstellung des Mieters ist ihm ein Schaden von knapp 30.000 € entstanden (der gesamte Hausrat). Er hat keine Hausratversicherung und steht nun komplett mittellos da.

    Sicher, dass dir sämtliche Kosten in Rechnung gestellt wurden?

    Ich kenne es von einzelnen Abrechnern so, dass im Verteilerschlüssel entsprechend auf den tatsächlichen Nutzungszeitraum runtergerechnet wurde.

    Gab es damals denn ein Übergabeprotokoll in dem auch die Zählerstände erfasst worden sind? Wenn ja, dann einfach mal die Stände mit denen auf der Abrechnung vergleichen.

    Der in dem Paragraphen genannte "passiven Netzabschlusspunkt" ist technisch gesehen die Dose in der Wohnung, an der man dann seine eigenen Geräte wie den Router anschließen kann und nicht die Verteilung im Keller.

    Ich kenne den Sachverhalt und auch die Fachpresse, weil ich es aufgrund meines Jobs kennen muss ;)

    In dem Link steht nicht, dass die TAE-Dose immer der passive Netzabschlusspunkt, sondern wird dort nur beispielhaft benannt.

    Technisch gesehen ist der passive Netzanschlusspunkt einfach nur die Trennlinie zwischen dem öffentlichen Telekommunikationsnetz und dem Privaten Netz, d.h. der Hausübergabepunkt.

    Das öffentliche Netz ist die sogenannte Netzebene 3 und das Privatnetz die Netzebene 4.

    Bei einem Einfamilienhaus ist es durchaus möglich, dass die Netzebene 4 mehr oder weniger entfällt und der Anbieter tatsächlich bis zur TAE-Dose liefert. Da brauchst Du keinen separaten HÜP.

    In einem Mehrfamilienhaus ist es aber so, dass Du etliche Wohnungen versorgen musst und hier zusätzliche Verstärker verbaut werden müssen.

    Das obliegt immer dem Eigentümer/Vermieter.

    Die Leitungen innerhalb des Hauses sind ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes im Sinne des § 94 BGB und können somit gar kein öffentliches Kommunikationsnetz im Sinne des § 45 (1) TKG sein.

    gemäß §45d TKG ist der Internetanbieter für die Leitung bis zur ersten Anschlussdose innerhalb deiner Wohnung zuständig und verantwortlich

    Nein, das stimmt so nicht. Der Anbieter muss lt. dem benannten Paragraphen lediglich bis zum Übergabepunkt/APL liefern, nicht jedoch bis zur Wohnung.

    Die sogenannte Netzebene 4 ist dann Sache des Vermieters.

    Da würde ich selbst mal einen Anwalt befragen, da wir hier keine Rechtsberatung durchführen können.

    Nur eines: Aus eigener Erfahrung wage ich zu bezweifeln, dass in dem Altvertrag die Schönheitsreparaturen tatsächlich wirksam vereinbart worden sind. Stichwort: Starre Fristen und Quotenregelungen.

    Leider gibt es keinerlei Übergabeprotokolle.

    In dem Fall sieht es schlecht aus, da Du den Zustand der Mietsache gar nicht nachweisen kannst.

    Was heißt denn, das Haus wurde überwiegend renoviert übergeben? Wenn das Haus nicht renoviert übergeben worden ist, kannst Du nach neuster Rechtsprechung auch keine Schönheitsreparaturen verlangen, sofern der Mieter keinen angemessenen (finanziellen) Ausgleich erhalten hat.

    Da spielt es auch keine Rolle, ob diese Schönheitsreparaturen vertraglich vereinbart worden sind.

    Wenn der Riss/Schaden vor meinem Einzug irgendwann entstanden ist, wer müsste denn dann dafür aufkommen?

    eigentlich niemand, da der optische Mangel schon vor Einzug vorhanden war. Erst wenn so etwas während der Mietzeit auftritt, wäre der Vermieter in der Pflicht.

    So weit ich weiß wurde das Haus in den 90er erbaut, ist das dann noch ein Neubau?

    Ja, wir haben bei uns das Problem, dass Mitte der 90er Jahre etliche Neubauten hochgezogen worden sind.

    Das ganze sollte dann immer recht schnell gehen, so dass der Rohbau nicht so lange getrocknet wurde, wie notwendig. Hierdurch kam es dann zu solchen Rissen.

    ist das ein Zeichen dafür das jemand einfach über einen Riss drüber Tapeziert/Gestrichen hatte.

    Durchaus möglich. Ich vermute mal, dass es sich dann nur um einen optischen Mangel handelt, der tatsächlich einfach mit Tapete beseitigt werden kann.

    So eine Reparatur des Waschmaschinenhahns gehört zu den sogenannten Kleinstreparaturen.

    Dahingehend sollte der Mietvertrag geprüft werden, ob Ihr solche Reparaturen bis Betrag X selbst zahlen müsst.

    Heißt aber nicht, dass Ihr selbst einen Monteur beauftragen müsst. Das ist Vermietersache, der Euch die Rechnung aber weiterbelasten kann.

    P.S.: Ich finde es unglücklich, dass der Schlauch senkrecht nach oben rausgeht. Ist der Druck so schon gering, kommt durch diese Installation noch weniger Wasser an.

    Solche Konstruktionen kommen mir im Berufsalltag immer mal wieder vor. Tatsächlich ist es so, dass solche Elektroinstallationen im Bestand immer noch zulässig sind, bzw. keine grundsätzliche Sanierungspflicht besteht.

    Wenn der Vermieter allerdings saniert, dann greift er in den Bestandsschutz ein und er muss die gesamte Elektrik instand setzen.

    Im bewohnten Zustand ist das eine echte Herausforderung.

    Falls aufgrund der Elektrik gewisse Geräte kaputt gehen, dann wäre zunächst deine Hausratversicherung der richtige Ansprechpartner.

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