Fristlose Kündigung durch fehlerhaften Mietvertrag?

  • Guten Abend,

    in meinem Einheitsmietvertrag steht bei "Kündigung" weder dass sie für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen ist, noch dass sie wie üblich nach den gesetzlich geregelten Vorschriften möglich ist. In beiden Kästchen fehlt also der Haken, es sind auch die einzigen Optionen zum Ankreuzen.

    Bedeutet das dass wohl ich jederzeit kündigen könnte, ohne 3-monatige Frist?

    Wenn ja, bedeutet das auch dass mir mein Vermieter jederzeit kündigen könnte?:/

    Verunsichert mich gerade etwas. Mein Vermieter wird wohl einfach vergessen haben das Kästchen anzukreuzen, aber da das Verhältnis alles andere als entspannt ist wäre es gut dazu mal eine Meinung/Einschätzung zu hören.

    Danke schon mal.

  • Hallo,

    eine Kündigung ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. Das bedeutet mir einer Frist von 3 Monaten für den Mieter und für den Vermieter ggfs. länger, soweit der Mieter eine gewisse Zeit bereits in der Wohnung wohnt.

    Gruß

  • Bedeutet das dass wohl ich jederzeit kündigen könnte, ohne 3-monatige Frist?

    Nein, sobald im Mietvertrag gar nichts vereinbart ist, greift automatisch das BGB mit seinen Fristen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke für die Antworten!

    Also greift das BGB auch automatisch wenn der Punkt "eine Kündigung ist nach den gesetzlichen Vorschriften möglich" nicht angekreuzt ist?

  • Hallo,

    eine konkrete Rechtsberatung darf hier nicht durchgeführt werden. Solltest du dir nach den Antworten hier noch unsicher sein, so solltest du ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag geben, ob das BGB unwirksam wird, sobald im Vertrag nicht angekreuzt wird, dass das gilt.

    Gruß

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