Gebäudereinigung Kosten Mietwohnung

  • Hallo und Frohes neues Zusammen

    Ich hoffe jemand hier kann mir vielleicht eine Auskunft geben

    Zur Sache:

    Meine Freundin bewohnt seit 5 Jahren eine Mietwohnung und durch Zufall hatte ich letztens den Mietvertrag in der Hand.

    Aus dem hervorgeht das monatlich 10 Euro Gebäudereinigung zu entrichten sind.

    Des Weiteren eine Vereinbarung zur Reinigung des Trockenbodens und des Kellers.

    Zusätzlich bekommen alle Mieter Anfang des Jahres einen Reinigungsplan für den Hausflur

    Für mich liest sich das so als, wenn meine Freundin in den letzten 5 Jahren 600 € für nichts bezahlt hat.

    Die eigentliche Frage ist, ob sie Rückwirkend einen Anspruch auf das Geld hat?

    Oder ob da eine Verjährung oder ähnliches greift.

    Sorry, falls es zu Kompliziert geschrieben ist. Bin noch nicht ganz in 2020 angekommen

    Danke schonmal im voraus für die Hilfe.

  • Ich vermute einfach mal, dass die einfache Treppenreinigung durch eine Fachfirma durchgeführt wird und lediglich Keller und Dachboden durch den Mieter gereinigt werden sollen. Da wären die 10 €/Monat völlig im Rahmen.

    Die eigentliche Frage ist, ob sie Rückwirkend einen Anspruch auf das Geld hat?

    In dem Fall hätte sie der Betriebskostenabrechnung widersprechen müssen, in welcher dieser Betrag abgerechnet wurde. Der Widerspruch ist bis zu 12 Monate nach Erhalt einer Abrechnung möglich.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • In dem Fall hätte sie der Betriebskostenabrechnung widersprechen müssen, in welcher dieser Betrag abgerechnet wurde. Der Widerspruch ist bis zu 12 Monate nach Erhalt einer Abrechnung möglich.

    Mir erscheint die Beschreibung des Problems eher so, als wenn die Beträge als Pauschale im Vertrag vereinbart sind und es somit keine Jahresabrechnung darüber geben wird und auch nicht geben muss.

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