Hallo,
ich habe in 2006 ein überwiegend renoviertes Einfamilienhaus vermietet ( Mietvertrag mit gültiger Schönheitsreparaturklausel ).
In 2017 kündigt der Mieter fristgerecht, die Kündigung wurde von mir bestätigt.
In einem Vorgespräch zur anstehenden Übergabe des Hauses ( 3 Wochen zum Mietende ) wurden erhebliche Schäden an der Mietsache und nicht ausgeführte
Schönheitsreparaturen festgestellt.
Des Weiteren war der (Noch)-Mieter ziemlich verzweifelt, da er noch keine neue Wohnung gefunden hatte. ( Kündigung ohne neue Bleibe ).
Ich habe mich dann ( dummerweise ) bereit erklärt einen neuen Mietvertrag mit dem bisherigen Mieter zu schliessen, da der alte Vertrag ja bestätigt gekündigt war.
Hierbei wurde dann mündlich vereinbart, dass die anstehenden Schönheitsreparaturen vom Mieter durchgeführt und auch die Schäden unverzüglich beseitigt werden.
Trotz mehrmaliger mündlicher Aufforderung hat der Mieter aber nichts unternommen und den neuen Mietvertrag zum 30.06.2019 gekündigt.
Der Auszug erfolgte dann am letzten Tag ohne Übergabe, ohne Schlüsselübergabe, ohne Reinigung und ohne Renovierung oder Reparaturen.
Gem. Meinung des Mieters und des für ihn tätigen Mieterbundes sind keine ( Schönheits ) Renovierungen durchzuführen, da einzig und allein der neue Mietvertrag mit einer
relativ kurzen Mietdauer von 2 Jahren gelte.
Ebenso müssten auch keine Reparaturen vom Mieter übernommen werden, da alle Schäden schon vor 2017 bestanden hätten.
Laut RA Mieterbund stehen beide Verträge nicht im Zusammenhang.
Ich sehe das anders, da der Mieter nicht ausgezogen war und ununterbrochen 13 Jahre in meinem Haus gewohnt hat.
Leider gibt es keinerlei Übergabeprotokolle.
Was kann ich jetzt tun ?
Für ein paar hilfreiche Antworten bin ich dankbar.
Waeller